Regenwasser in Harsefeld wird teurer

Auch die Kanalisation will bezahlt werden. Während die Erschließungskosten bereits im Grundstückspreis enthalten sind, müssen für den laufenden Betrieb Gebühren erhoben werden  Foto: jd
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jd. Harsefeld. "Harsefeld erhöht Regenwassergebühr um fast 500 Prozent!" - So reißerisch könnte man titeln, denn die Aussage dieser Schlagzeile trifft zu. Tatsächlich müssen die Haus- und Grundeigentümer ab dem 1. Januar in der Regel rund das Fünffache des Beitrags für die Entsorgung des Niederschlagswassers zahlen. Doch nur diese Relation zu betrachten, wäre falsch. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben musste die Samtgemeinde Harsefeld eine Neukalkulation der Regenwasser-Beseitigung vornehmen und die Berechnungen auf eine ganz neue rechtliche Basis stellen. Die bisherigen Abgabensätze stammen aus den 1980er Jahren und sind längst nicht mehr kostendeckend.

"Betrachtet man lediglich die Prozentzahlen, dann klingt es in der Tat nach einer gewaltigen Erhöhung", räumt Harsefelds Kämmerer Ulrich Pergande ein. Doch bei einem Blick auf die absoluten Zahlen relativiere sich das Ganze. Pergande führt als Beispiele ein Einfamilienhaus sowie ein Reihenhaus mit durchschnittlicher Grundstücksgröße an. Zahlte der Eigenheim-Besitzer bislang 10 Euro im Jahr, sind es künftig 55 Euro. Und beim Reihenhaus liegt die Jahresgebühr statt bei 2,50 Euro dann bei rund 15 Euro. Angesichts solch überschaubarer Kosten werde es wohl keinen Aufschrei der Hausbesitzer geben, hofft Pergande.

Die neue Regelung sorgt letztlich auch für mehr Gerechtigkeit bei den Beiträgen. Einerseits mussten für die bisherigen beträchtlichen Defizite im Regenwasser-Bereich alle Bürger aufkommen - anderseits basieren die Berechnungen nicht mehr wie bisher auf fiktiven Werten, sondern richten sich nach der Größe der versiegelten Flächen.

Um diese Flächen auf den Quadratmeter genau für jedes Grundstück zu berechnen, hatte sich die Samtgemeinde externe Fachkompetenz ins Haus geholt: Ein Team von "Hamburg Wasser" ermittelte anhand von Luftbildern und Grundstückskatastern die Größe von Dachflächen, Terrassen und Auffahrten. Auch Straßenflächen, auf die das Regenwasser von privaten Grundstücken abfließt, wurden einbezogen. Anschließend bekamen die Hauseigentümer die errechneten Werte mitgeteilt und konnten diese gegebenenfalls korrigieren. "Am Ende sind wir in der Samtgemeinde auf eine versiegelte Fläche von 3,1 Quadratkilometern gekommen, die für die Gebühren relevant ist", erklärt Pergande.

Um die Gebühren für jeden Zahlungspflichtigen zu ermitteln, werden die Gesamtkosten von knapp 750.000 Euro für die Regenwasserbeseitigung durch die 3,1 Quadratkilometer geteilt. Heraus kommt die Jahresgebühr in Höhe von 24 Cent pro Quadratmeter versiegelte Fläche. Das sei eine transparente Vorgehensweise, so Pergande: "Die Berechnung ist ganz simpel."

Bürger können Widerspruch einlegen

Wer mit dem neuen Gebührenbescheid nicht einverstanden ist, muss in diesem Fall nicht gleich vor Gericht ziehen, wie es sonst gängige Praxis ist. "Wir räumen den Betroffenen zunächst die Möglichkeit ein, Widerspruch einzulegen", erläutert Pergande. Das sogenannte Widerspruchsverfahren war vom Land Niedersachsen vor vielen Jahren abgeschafft wurden. Stattdessen mussten die Bürger klagen, was - vor allem bei einer Niederlage - mit Gerichts- und Anwaltskosten verbunden war.

Seit März liegt es jedoch wieder im Ermessen der Kommunen, bei bestimmten Verwaltungsakten den Widerspruch zuzulassen. "In diesem Fall hält die Verwaltung das für sinnvoll", sagt Pergande: "Da wir bei den Regenwassergebühren gänzlich neue Rahmenbedingungen geschaffen haben, sollten die Betroffenen die Chance erhalten, die Sachlage mit uns zu klären, ohne gleich ein Gericht anrufen zu müssen." Auch so etwas sei Bürgernähe. 

Redakteur:

Jörg Dammann aus Stade

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