"Bambi" ist kein Freiwild - Kreisjägermeister: Hunde im Wald an die Leine nehmen

Verjagen stöbernde Hunde die Mutter, bleibt das hilfose Kitz allein zurück Fotos: archiv
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(mi). Wer erinnert sich nicht an die Anfangsszene des Buches bzw. Films "Bambi"? Tief verborgen im Dickicht des Waldes kommt Bambi zur Welt. Anrührend schildert die von Felix Salten 1923 geschriebene und von Walt Disney 1943 verfilmte Geschichte dann die Geborgenheit des kleinen Rehkitzes in seiner grünen Kinderstube... Doch oft erleben Bambis reale Vorbilder - kaum haben sie das Licht der Welt erblickt - eine ganz andere Geschichte:
Die Rehgeiß, die ihr Kleines säugt, wittert plötzlich einen scharfen Geruch. "Gefahr" durchzuckt es das Tier. Hin- und hergerissen zwischen dem kleinen hilflosen Körper zu ihren Füßen und panischer Angst, zögert die Kitz-Mutter noch einen Moment. Plötzlich zerreißt hefiges Hundegebell die Stille der kleinen Kinderstube im Dickicht des Waldes: Das Kitz ist vergessen, panisch ergreift seine Mutter die Flucht: Ihr Kleines bleibt frierend und hungrig zurück.
"Wald und Flur sind derzeit eine große Kinderstube: Ob Rehe, Hasen, Vögel wie Kiebitze und Lerchen, überall ziehen Wildtiere jetzt ihren Nachwuchs heran. Ein Hund, der durchs Unterholz tobt, wirkt harmlos, doch er kann jetzt großen Schaden und (un)beabsichtigt großes Tierleid verursachen", erklärt dazu Kreisjägermeister Norbert Leben. Verlassene Nester, verschleppte Jungtiere, zurückgelassene Kitze, der erfahrene Waidmann kennt die Folgen von Hundestreifzügen nur zu gut. Er appelliert deswegen an alle Hundehalter: "Führen Sie Ihre Hunde in der Zeit vom 1. April bis 15. Juli, der Brut- und Setzzeit, im Wald immer an der Leine."
Er könne verstehen, dass gerade Hundehalter mit sehr agilen, bewegungsfreudigen Vierbeinern verärgert darüber seien, doch der Schutz der Wildtiere wiege hier schwerer. Norbert Leben: "Hundebesitzer sollen sich einmal vorstellen, was es für ihre Tiere bedeuten würde, trächtig oder schon die Welpen säugend plötzlich aufgescheucht und oder sogar angefallen zu werden."
Der Gesetzgeber gibt dem Kreisjägermeister Recht, demnach kann ein im Wald nicht angeleinter Hund ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro nach sich ziehen (siehe Kasten).
Doch Norbert Leben will gar nicht die "Rechtskeule" schwingen. Er wünscht sich einfach nur Einsicht bei den Hundehaltern. Leben: "Wenn alle wenigstens darauf achten würden, dass ihre Tiere wirklich nur auf dem Weg bleiben und auf keinen Fall am Wegrand oder gar im Unterholz stöbern, wäre schon viel gewonnen."

Freilaufflächen im Landkreis Harburg

Wer seinen Vierbeiner in der Brut- und Setzzeit richtig auspowern will, sollte eine der öffentlichen Auslaufflächen aufsuchen (s. Kasten). Im Landkreis Harburg gibt es mehrere Freilaufflächen, zum Beispiel beim Tierheim Buchholz und bei Jobs Tierhotel (Königsgrund 2) und im Gewerbegebiet Oelstorf (Salzhausen). Hier dürfen Hunde auch in der Brut- und Setzzeit ohne Leine laufen. Freilaufflächen

Die Rechtlage - Bußgeld bis zu 5.000 Euro

Laut niedersächsischem Waldgesetz dauert die Brut- und Setzzeit vom 1. April bis zum 15. Juli. In diesem Zeitraum sind Hundebesitzer verpflichtet, ihre Tiere in der "freien Landschaft" nur an der Leine zu führen. Ausnahmen gelten für Polizei-Hüte-, Blinden- und für die Jagd zugelassene Hunde. Die freie Landschaft ist definiert als der Wald und die Flächen dazwischen, dazu gehören auch alle sonstigen Freiflächen und Wege, die nicht für den öffentlichen Verkehr gewidmet sind, auch wenn sich diese in geschlossenen Ortschaften befinden. Ausgenommen sind Parks und Privatgärten. Verstöße gegen die Anleinpflicht können ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro nach sich ziehen. Das sagt das Gesetz

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Kreisjägermeister Norbert leben
Redakteur:

Mitja Schrader

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