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Osterfeuer 2024 im Landkreis Harburg

Was plant die Öl-Förderungs-Firma "RDG" im Landkreis Harburg?

Mit solchen Schildern wollen Privatleute seismische Untersuchungen verhindern. 
Ob das auch bei der Firma RDG funktioniert, ist fraglich | Foto: archiv
  • Mit solchen Schildern wollen Privatleute seismische Untersuchungen verhindern.
    Ob das auch bei der Firma RDG funktioniert, ist fraglich
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mi. Landkreis.

Was hat das aus Österreich stammende Rohstoff-Förderungsunternehmen „RDG“ im Landkreis Harburg vor? Das will die Bürgerinitiative „Kein Fracking in der Heide“ mit einem Brief an das Unternehmen herausfinden.
Hintergrund: Erst kürzlich wurde bekannt, dass die Firma „Kimmeridge GmbH“, eine Tochter des Konzerns „Kimmeridge Energy LLC“, ihre „Erlaubnis“ für den Landkreis Harburg an RDG abgetreten hat. Kimmeridge zieht sich aus Deutschland zurück. Bei den übernommenen Rechten handelt es sich um eine sogenannte Aufsuchungserlaubnis. Damit darf RDG im Kreisgebiet nach Rohstoffen suchen. Für die BI ist der Rückzug von Kimmeridge zwar ein kleiner Sieg, die Firma RDG, die jetzt in die Lücke gestoßen ist, aber eine große Unbekannte. Was plant das Unternehmen?
Um den neuen „Gegner“ besser einschätzen zu können, hat die BI jetzt einen Fragenkatalog an RDG geschickt. Wichtigste Frage dabei: Will RDG die umstrittene Frackingtechnik einsetzen? Weiter will die BI wissen, wann und ob das Unternehmen seismische Untersuchungen plant. Dabei handelt es sich um die künstliche Erzeugung von Schwingungen an der Erdoberfläche mittels derer Rohstoffvorkommen im Erdinneren ausfindig gemacht werden können. Im Landkreis Harburg sind diese Untersuchungen schwierig, weil viele Kommunen und auch der Landkreis Harburg selbst Beschlüsse gefasst haben, die es Firmen verbieten, kommunale oder kreiseigene Liegenschaften zu betreten, um dort seismische Untersuchungen durchzuführen.
Deutlich setzt sich die BI in dem Brief auch für den Schutz des Grundwassers im Kreisgebiet ein. Jede Bohrung durchlöchere die „eiszeitlichen Rinnen“ (wasserführende Erdschichten). „Welche Maßnahmen zum Wasserschutz planen sie?“, will die BI von dem Unternehmen wissen.
Der Brief schließt mit der Frage, ob sich die Firma für Schäden an Boden, Gebäuden und nicht zuletzt der Gesundheit der Bürger, ausgelöst durch ihr Wirken, in der Verantwortung sieht. Gleichzeitig macht die BI der RDG ein Angebot zum Dialog.

Redakteur:

Mitja Schrader

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