Was ist Landleben? Immer öfter kommt es darüber zu Konflikten

Geteiltes Bild vom Landleben: Ruhe und Entspannung im heimischen Garten versus Landwirte im Erntestress | Foto: MSR/archiv
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Wegenutzung, Lärm, Geruchsbelästigung - immer häufiger kommt es zu Konflikten mit Landwirten

(mi). Früher gehörte auf dem Land die Landwirtschaft zum Erfahrungshorizont der Bevölkerung. Höfe prägten den dörflichen Charakter. Auch das Dorfleben war mit der Landwirtschaft verknüpft. Heute sieht das anders aus: Zuzüge aus dem urbanen Raum, Bevölkerungsanstieg und nicht zuletzt stärkeres Umweltbewusstsein haben Landwirte teilweise zu regelrechten Fremdkörpern im dörflichen Leben werden lassen. Dazu kommt ein Strukturwandel in der Landwirtschaft selbst. Immer größere Maschinen, Lohnunternehmen und riesige Anbauflächen haben den Begriff Agrar-Industrie geprägt. In diesem Spannungsfeld entstehen immer häufiger Konflikte zwischen Landwirten und Bürgern.
Landwirt Jörg Meier aus Hollenstedt erinnert sich noch gut an den Tag: Er brachte Güllle auf einem Feld in der Nähe eines Wohngebiets aus. Alles völlig legal, auch die Geruchsbelästigung hielt sich wegen neuer Technik in Grenzen. Plötzlich standen sie da, zwei Männer, der eine mit einer Dachlatte "bewaffnet". "Die haben mich angeschrien, ich würde mit meiner Chemie hier alles verpesten. Was mir einfiele, direkt neben einem Wohngebiet zu spritzen", schildert Meier die Situation. "Die wollten sich nicht unterhalten, die wollen mir was überziehen", glaubt Meier heute. Der Grund für die aufgebrachte Stimmung: Die zwei jungen Männern konnten eine Vorrichtung zum Ausbringen von Gülle nicht von einer Spritze für Pestizide unterscheiden. "Ich bin damals einfach weiter gefahren, aber entsetzt war ich schon", so Jörg Meier.
Der geschilderte Fall ist zwar extrem, aber kein Einzelfall. Erst vergangene Woche meldet sich ein Landwirt beim WOCHENBLATT: Ihm seien Schläge angedroht worden, weil sich Bürger an massiv an dem Staub gestört hätten, der bei Feldarbeiten entstanden sei.
Ulrich Peper von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen bestätigt, dass die Häufigkeit der Konflikte zwischen Landwirten und Bürgern zugenommen haben. "Wir nehmen seit einigen Jahren eine allgemeine Skepsis gegenüber Landwirten wahr", sagt Peper. Mangelndes Verständnis und große Unkenntnis über landwirtschaftliche Praxis seien oft der Hintergrund von Beschwerden und Auseinandersetzungen. Ulrich Peper: "Viele Konflikte ließen sich durch gegenseitige Rücksichtnahme und Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen vermeiden." Peper nennt die häufigsten Konfliktfelder und erklärt die Rechtslage:
Wirtschaftswege: Hier kommt es oft zur direkten Begegnung zwischen landwirtschaftlichem Verkehr und Spaziergängern oder Radfahrern. Angesagt ist beiderseitige Rücksichtnahme. Fakt ist: Die Wege sind zwar öffentlich, sie dienen aber der Erreichbarkeit der Felder. Wer einem Traktor Platz macht, erspart dem Bauern das Ausweichen auf die Seitenränder, die sind schnell kaputt gefahren. Die Wiederherstellung erfolgt mit Steuergeld. Zieht der Traktor einen Hänger, ist das Ausweichen für den Bauern übrigens sehr riskant. Hier sollte immer Platz gemacht werden. Im Gegenzug sind Landwirte dazu angehalten, mit angemessener Geschwindigkeit an Spaziergängern vorbeizufahren.
Erntezeiten: Grundsätzlich gilt hier die Nachtruhe von 22 Uhr bis sechs Uhr morgens. Doch für Landwirte gibt es Ausnahmen. Das ist auch sinnvoll. Droht zum Beispiel schlechte Witterung, muss die Ernte so schnell wie möglich eingebracht werden. So sieht es auch die Rechtsprechung. In Ortsnähe darf demnach an zehn Tagen im Jahr die Nachtruhe ignoriert werden. Dabei ist es unerheblich, ob der Landwirt selbst oder ein Lohnunternehmen tätig ist.
Straßennutzung: Größtes Ärgernis sind hier starke Fahrbahnverschmutzungen. Hier gilt ganz klar die Straßenverkehrsordnung. Massive Verschmutzungen sind zu vermeiden und vom Verursacher zu entfernen. Gegebenenfalls sind sogar Warnschilder aufzustellen.
Gülle: Gegüllt werden darf nicht bei gefrorenen, nassen oder schneebedeckten Boden. Außerdem gibt es Sperrfristen, die in der Regel vom 1. November bis 31. Januar (Acker) bzw. vom 15. November bis 31. Januar (Grünland) reichen. Doch Achtung, hier gibt es diverse Ausnahmen. Auch die Verschiebung der Sperrfrist kann witterungsbedingt nötig sein, sodass nicht jedes Güllen innerhalb der Sperrfrist gleich illegal ist. Verstößt ein Landwirt jedoch tatsächlich gegen die Sperrfrist, droht eine fünfstellige Strafzahlung.
Spritzen: Dabei muss grundsätzlich ein Abstand von einem Meter zum Feldrand eingehalten werden. Außerdem dürfen ab Windstärke 5 und ab 25 Grad Celsius keine Spritzmittel angewendet werden. Einen Mindestabstand zur Wohnbebauung gibt es in Niedersachsen aber nicht.
Fazit: Landwirte genießen in vielen Fällen eine umfangreiche Privilegierung. Konflikte lassen sich am besten durch gegenseitige Rücksichtnahme vermeiden. Wer sich von landwirtschaftlichen Arbeiten gestört fühlt, sollte das Gespräch suchen und sich genau informieren, bevor er sich beschwert oder gar die Polizei ruft.
Ulrich Peper weist allerdings auch noch auf eine wichtige Sache hin: Alle genannten Privilegien betreffen den Außenbereich - innerhalb von Wohngebieten gelten sie nicht.

Redakteur:

Mitja Schrader

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