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Urteil gegen Pony-Vergewaltiger aus Stelle

Freier Eintritt ins Schwimmbad für Feuerwehrleute - verfassungswidrig?

Ehrenamt wie jedes andere? Bei Löscharbeiten riskieren Feuerwehrleute mitunter Gesundheit oder sogar das Leben | Foto: archiv feuerwehr
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  • Ehrenamt wie jedes andere? Bei Löscharbeiten riskieren Feuerwehrleute mitunter Gesundheit oder sogar das Leben
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mi. Hollenstedt. Sollen die aktiven Kräfte der Feuerwehren der Mitgliedsgemeinden in der Samtgemeinde Hollenstedt freien Eintritt in das Hollenstedter Freibad erhalten? Darüber tobt derzeit eine heftige Debatte in der Samtgemeinde. Die Beteiligten: Bürgermeister Heiner Albers (Samtgemeinde), Rüdiger Kummer (Wählergemeinschaft Hollenstedt) und Manfred Cohrs (Sprecher der Mehrheitsgruppe CDU/SPD im Samtgemeinderat).
„Die Samtgemeinde hat rechtlich prüfen lassen, ob die Eintrittsfreiheit zulässig ist und es gibt keine Bedenken“, erklärte Heiner Albers. Aus Sicht der Samtgemeinde könne die Freibadsatzung entsprechend geändert werden. Delikat: Eigentlich war das Thema freier Eintritt nur für die Feuerwehr wegen rechtlicher Bedenken gerade im Fachausschuss durchgefallen. Stattdessen sollten alle Inhaber einer Ehrenamtskarte in den Genuss dieser Vergünstigung kommen.
Die Vorgeschichte: Im Ordnungsausschuss hatte Rüdiger Kummer (WGH) den Antrag gestellt. Damit sollte das besondere Engagement der Brandschützer gewürdigt werden (das WOCHENBLATT berichtete). Während der Sitzung kam es zum verbalen Schlagabtausch zwischen Cohrs und Kummer. Cohrs hielt den Antrag für verfassungswidrig und berief sich auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts.
Hintergrund: Im Juli vergangenen Jahres hatte das höchste deutsche Gericht die Praxis einer Gemeinde, nur ihren Bürgern freien Eintritt ins Schwimmbad zu gewähren, als Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz kassiert. Für den Juristen Manfred Cohrs ist das Urteil dem Tenor nach auch auf die Situation in Hollenstedt anwendbar. Cohrs: „Wir dürfen nicht nur Hollenstedter Feuerwehrleuten freien Eintritt gewähren, sondern wenn dann allen Feuerwehrleuten.“ Außerdem benachteilige die Entscheidung alle anderen Ehrenamtlichen. Cohrs schlug stattdessen vor, den Inhabern einer sogenannten Ehrenamtskarte freien Eintritt ins Bad zu gewähren. Die Ehrenamtskarte ist eine Initiative des Landes, die Karte können ehrenamtlich Tätige beantragen und erhalten dann bei am Projekt teilnehmenden Kommunen und Unternehmen Vergünstigungen.
Kummer sah das anders: „In unserer Feuerwehr kann auch Mitglied werden, wer nicht in der Gemeinde wohnt. Ich sehe hier keine Ungleichbehandlung.“ Auch Samtgemeinde-Bürgermeister Heiner Albers war nicht überzeugt. Dennoch setzte sich Cohrs‘ Vorschlag im Ausschuss mit nur einer Gegenstimme durch.
Das verkündete Manfred Cohrs auch sofort am nächsten Tag in einer Pressemitteilung. Cohrs stellte in Aussicht, dass, die Zustimmung des Rats vorausgesetzt, schon diese Saison alle Ehrenamtskarten-Inhaber freien Eintritt ins Bad erhielten. Die Initiative der Wählergemeinschaft, nur den aktiven Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren aus der Samtgemeinde eine kostenlose Saisonkarte zu überlassen, sei aus Sicht von SPD/CDU eine Ungleichbehandlung aller anderen Ehrenamtlichen, heißt es dort.
Doch bei der Samtgemeinde will man offenbar den ursprünglichen Vorschlag noch nicht
begraben und prüft auf eigene Faust weiter.

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Manfred Cohrs
Redakteur:

Mitja Schrader

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