Hilfe vom Jugendamt erhalten - lebenslang stigmatisiert

Das Zertifikat als Tagesmutter hat Nicole Stussnat in der Tasche nur arbeiten darf sie nicht
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Nicole Stussnat darf keine Kinder betreuen, weil sie als junge Mutter wegen eines  Unglücksfalls einmal selbst Unterstützung für ihr Kind bekam

mi. Landkreis. Selbst schwere Straftaten dürfen in Deutschland nicht ewig aktenkundig bleiben. Sogar Sexualstraftaten werden in der Regel nach zehn Jahren aus dem "papierenen Gedächtnis" der Behörden gelöscht. Doch unbescholtene Bürger, die den Fehler begehen, das Jugendamt in Anspruch zu nehmen, sind zumindest im Landkreis Harburg offenbar auf Lebzeiten stigmatisiert. 
Es geht um Betroffene wie Nicole Stussnat (48). Die Mutter zweier erwachsener Kinder hat ihre Ausbildung zur Tagesmutter erfolgreich abgeschlossen. Jetzt verweigert ihr der Landkreis die Erlaubnis, in dem Beruf zu arbeiten. Der Grund: Nicole Stussnat hatte vor 17 Jahren freiwillig die Hilfe des Jugendamts in Anspruch genommen. 
Nicole Stussnat hat in ihrem Leben einen schweren Schicksalsschlag erlebt. Ihr erster Mann starb 2001 bei einem Verkehrsunfall. Plötzlich stand die junge Mutter zweier Kinder im Alter von vier und sechs Jahren vor den Trümmern ihrer Existenz. Besonders das sechsjährige Kind warf der Verlust des Vaters völlig aus der Bahn. In dieser schweren Lebenskrise suchte Nicole Stussnat auf Anraten der Schule Hilfe beim Jugendamt.
"Ich bekam Familienhilfe. Das klappte gut. Mein Kind stabilisierte sich, es ging aufwärts." Mehrere Jahre erhält die kleine Familie Unterstützung durch einem Sozialpädagogen. Mit Erfolg: Ihr schwerst traumatisiertes Kind ist heute erwachsen, steht voll im Leben, hat den Gesellenbrief in der Tasche. Jahrelang war Nicole Stussnat deswegen voll des Lobes, wusste nur Gutes über das Jugendamt zu berichten. Bis zu jenem Tag, als sie mit dem Jugendamt wegen der Bewilligung ihrer Pflegeerlaubnis, der Voraussetzung um als Tagesmutter arbeiten zu dürfen, telefonierte.Das Gespräch bezeichnet Nicole Stussnat später als "Schlag in die Magengrube"  Sachbearbeiterin L. Conrady, beim Landkreis Harburg zuständig für die Erteilung sogenannter Pflegeerlaubnisse, ohne die keine Tagesmutter arbeiten darf, fragte in dem Telefonat, so berichtet Nicole Stussnat, ob sie schon mal Hilfe vom Jugendamt erhalten habe. Die Antragstellerin antwortete wahrheitsgemäß mit ja.
Plötzlich nahm das Gespräch eine Wende: "Die Dame war auf einmal total kurz angebunden und teilte mir mit, dass ich dann sicher keine Pflegeerlaubnis erhalten werde", erinnert sich Nicole Stussnat. Sie habe um ein persönliches Gespräch gebeten, oder darum, dass die Sachbearbeiterin wenigstens einmal in die Akten schauen möge. "Das hat alles nicht interessiert, Frau Conrady und auch ihre Kollegin Frau C. Möller wollten dann auch alles Weitere nur noch schriftlich machen. Wenn ich wissen wolle, warum ich keine Chance hätte, sollte ich das schriftlich erfragen", so Nicole Stussnat. Die zertifizierte Tagesmutter bittet schriftlich um Begründung, sie wartet bis heute auf eine Antwort.
In die Ausbildung hatte Nicole Stussnat viel Zeit investiert: Rund 160 Unterrichtsstunden plus 45 Praxisstunden hat sie abgeleistet, ein Führungszeugnis, ein Gesundheitszeugnis, eine Erlaubnis für Schank- und Speisewirtschaft besorgt. Die Kinder, die sie betreuen soll, kennt sie ebenfalls bereits durch das Praktikum. "Eigentlich habe ich nur noch auf den Startschuss gewartet", sagt Nicole Stussnat. Nicole Stussnat plante eine Bekannte, die schon lange als Tagesmutter arbeitet vertretungsweise zu unterstützen.
Es ist nicht das erste Mal, dass die zuständige, von Sozialdezernent Reiner Kaminski geführte Abteilung beim Thema Tagesmütter durch unglückliche Entscheidungen auffällt. Bereits vor zwei Jahren beschwerten sich Tagesmütter beim WOCHENBLATT. Sie warfen dem Jugendamt - vor allem einer Sachbearbeiterin - vor, wie "Schwerverbrecher und Möchtegernerzieher" behandelt zu werden. Rauer Ton, jede Menge Auflagen und die Drohung mit dem Entzug der Pflegeerlaubnis seien an der Tagesordnung gewesen. Das WOCHENBLATT schaltete sich ein. Heute ist diese Sachbearbeiterin nicht mehr in der Abteilung tätig.
Beim Landkreis stellt man den Fall Nicole Stussnat anders dar. Demnach hätte Nicole Stussnat, bevor sie ihre Ausbildung begann, eine Eignungsberatung beim Jugendamt wahrnehmen müssen. "Mit Frau Stussnat gab es lediglich einzelne Telefonkontakte, die mit einer Eignungsberatung nicht gleichzusetzen sind", teilte Pressesprecherin Andrea Deutschmann mit. Da eine solche Beratung nicht stattgefunden habe, seien die genauen Umstände für die Inanspruchnahme der Familienhilfe dem Amt nicht bekannt. Eine Pflegeerlaubnis wurde daher weder beantragt noch abgelehnt. Man sei selbstverständlich bereit, den Sachverhalt zu klären. Jetzt sei es an Frau Stussnat, sich beim Jugendamt für die Durchführung der Eingangsberatung zu melden.
Auf Nachfrage ergänzte der zuständige Sozialdezernent Reiner Kaminski: Er könne sich nicht vorstellen, dass die Mitarbeiterin des Amtes sich wie geschildert geäußert hätte, hier stünde Aussage gegen Aussage. Kaminski räumte jedoch ein, dass das Amt von sich aus mit Frau Stussnat das Gespräch suchen werde.

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Selbst Straftaten werden irgendwann aus den Akten gelöscht

"Bloß nicht das Jugendamt einschalten", diese Ansicht ist bei Eltern weit verbreitet. Oft endet es sogar tragisch, wenn Erziehungsberechtigte, die Hilfe bitter nötig hätten, dieser Maxime folgend lieber unter dem Radar der staatlichen Fürsorge bleiben.
Die Art, wie das Jugendamt mit Nicole Stussnat umgegangen sein soll, bestätigt jedoch das eingangs erwähnte Vorurteil. Da fasst sich eine junge Mutter zum Wohle ihrer Kinder ein Herz und bittet um Hilfe. Jahre später muss sie das bitter bereuen.
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Sollte sich dieser Fall so zugetragen haben, lässt das tiefe Zweifel an unserem Rechtsstaat aufkommen. Gilt etwa im Jugendamt nicht, was man sonst selbst Straftätern zugesteht? Hintergrund: Ein Delikt, auch ein schweres, wird nach einem bestimmten Zeitraum aus den Akten gelöscht. Wer aber einmal vom Jugendamt Hilfe erhält, ist offenbar ein Leben lang stigmatisiert. Die - wenn auch nur mündliche - Versagung der Pflegeerlaubnis wirkt wie ein Berufsverbot. Jetzt ist es am zuständigen Sozialdezernenten Reiner Kaminski, der Sache nachzugehen und den Fall gründlich zu prüfen. Zu einem unvoreingenommenen und respektvollen Umgang gehört dabei auch, dass das Jugendamt auf die Tagesmutter zugeht und nicht, wie es der Landkreis in seiner Stellungnahme fordert, umgekehrt. Zumindest das hat Kaminski offenbar erkannt.
Mitja Schrader

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Derzeit sucht der Landkreis verstärkt Tagespflegepersonen. Nicole Stussant wurde jedoch ohne wenn und aber abgelehnt
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Mitja Schrader

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