In Hollenstedt herrscht beim Thema Winkdraft Flaute - Gemeinde lässt sich nicht von Investor oder Landkreis hetzen

Die Markierungen zeigen die geplanten Standorte für die Windräder | Foto: Samtgemeinde Hollenstedt
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mi. Hollenstedt. Haben will die Windkraftanlagen in Hollenstedt außer dem Investor und den Besitzern der Standortflächen wohl niemand - dennoch, Fakt ist: Früher oder später werden die Windräder aufgestellt. Geht es nach der Ortspolitik, dann wird es eher später sein. Denn, so ließ es Bürgermeister Jürgen Böhme (CDU) jetzt im Bauausschuss durchblicken, überstürzen werde man nichts.
Beim Elan in der „Stellheide“ einen Windpark zu entwickeln, herrscht im Rat Hollenstedt bedächtige Flaute. Geplant ist, dass vier Windräder - drei mit 137 und eins mit 94 Metern Narbenhöhe - in Hollenstedt-Stellheide (siehe Karte) aufgestellt werden. Das Areal ist im Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) - einer Art verbindlicher Planungsrahmen des Landkreises Harburg - als sogenannte Windvorrangfläche ausgewiesen.
Hintergrund: Das Land Niedersachsen hat für alle Kommunen das Ziel formuliert, einen gewissen Prozentsatz Windenergie zu erzeugen. Deswegen sind alle Kreise angehalten, Flächen für die Windenergienutzung zu entwickeln. Das ist auch der Grund, warum es dem Gemeinderat kaum möglich sein wird, die Anlagen politisch zu verhindern. Eine politische Intervention wäre nur auf Kreisebene möglich gewesen, wenn der Kreistag entschieden hätte, die Flächen in Hollenstedt nicht als Windvorranggebiet auszuweisen.
Bürgermeister Jürgen Böhme: „Wir haben versucht, beim Kreis geltend zu machen, dass der Ausweisungszwang in unsere kommunale Selbstverwaltung eingreift, sind aber gescheitert.“ Will man die Anlagen in Hollenstedt verhindern, bliebe damit nur noch das Klageverfahren, wobei die Erfolgsaussichten fraglich sind.
Dass sich die Anlagen nicht verhindern lassen, heiße allerdings nicht, dass man das Verfahren aus der Hand geben werde, betonte der Bürgermeister. Den Daumen drauf behalten will die Gemeinde, indem sie einen sogenannten vorhabenbezogenen Bebauungsplan für das Projekt aufstellt. Dieses Instrument des Baurechts eröffnet den Entscheidungsträgern im Rat das größtmögliche Mitspracherecht. So könne man zum Beispiel bei der Höhe der Anlage, bei der Erschließung der Flächen und bei Details rund um den Bau verbindliche Vorgaben machen. Jürgen Böhme: „Natürlich müssen wir uns mit den Investoren einigen, dürfen nichts vorschreiben, was die Investition unrentabel macht, aber wir müssen auch nicht alles hinnehmen, was der Investor sich vorstellt.“ Neben dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan werde die Gemeinde außerdem eine Veränderungssperre für die Flächen erlassen. Dazu sagte der Bürgermeister: „Bis der Investor mit dem Bau beginnen kann, wird es noch dauern, das RROP ist noch nicht rechtskräftig. Außerdem fehlen noch Unterlagen.“ Erst wenn alle Voraussetzungen erfüllt seien, werde die Veränderungssperre aufgehoben. Kritik am Standort der Anlagen gab es auch aus dem Ausschuss. „Blockieren wir uns mit den Anlagen nicht die Erweiterung unseres Gewerbegebiets?“, fragte Claus Buse (CDU). Das verneinte der Bürgermeister. Die Beeinträchtigung sei minimal. Die Windräder dürften auch aus Sicherheitsgründen nicht näher an die Autobahn herangerückt werden. Die Standorte seien deswegen kaum veränderbar.
Dennoch, was Windenergie in Hollenstedt angeht, werde man sich die Zeit nehmen, die benötigt wird. Böhme: „Wir lassen uns bei dem Thema nicht hetzen.“

Redakteur:

Mitja Schrader

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