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Osterfeuer 2024 im Landkreis Harburg

Nur noch zwei Windräder in Wenzendorf

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Foto: Helena GARCIA@AdobeStock.com

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mi. Wenzendorf. Das dürfte alle, die dem Aufstellen neuer Windkraftanlagen in der Gemeinde Wenzendorf (Samtgemeinde Hollenstedt) kritisch gegenüberstehen, freuen. In dem Windvorranggebiet bei Wennerstorf will die Firma „Abo-Wind“ nicht wie bisher geplant drei, sondern nur noch zwei Windräder aufstellen. Das teilte jetzt Bürgermeister Manfred Cohrs in der Sitzung des Gemeinderats mit. Die dritte Anlage hatte „Abo-Wind“ laut Cohrs gestrichen. Sie hätte direkt in einer Richtfunktrasse gelegen und sei deswegen nicht genehmigungsfähig.
Thema im Gemeinderat war die Verabschiedung des sogenannten städtebaulichen Vertrags zwischen der Gemeinde Wenzendorf und dem Betreiber „Abo-Wind.
Wie berichtet, liegt in Wenzendorf eines der insgesamt sieben Areale, die das Regionale Raumordnungsprogramm des Landkreises Harburg für die Samtgemeinde Hollenstedt als sogenannte Windvorranggebiete ausweist. Beim Regionalen Raumordnungsprogramm handelt es sich um ein übergeordnetes Instrument der Raumplanung, das dem Landkreis ermöglicht, ungeachtet der Planungshoheit der Kommunen, Grundzüge der Entwicklung kreisweit festzuschreiben. Die Windvorranggebiete wurden ausgewählt, um verbindliche Aufstellungsorte für Windenergieanlagen zu schaffen. Außerhalb der Gebiete ist deren Installation damit untersagt. Innerhalb der Vorrangflächen besteht allerdings für Betreiber grundsätzlich ein Anspruch, Windräder aufstellen zu dürfen. In Wenzendorf wollte die Gemeinde die Planung in ihren Möglichkeiten mitgestalten. Das Ergebnis ist der städtebauliche Vertrag.
Die geplanten neuen Anlagen bei Wenzendorf sind demnach 200 Meter hoch, sie ersetzen vier Altanlagen von lediglich 60 Metern Höhe. Die zwei neuen Windräder müssen befeuert werden, um eine Kollision mit Flugzeugen zu verhindern. Um eine störende nächtliche Dauerbeleuchtung der Windräder zu vermeiden, setzt „Abo-Wind“ auf eine bisher noch nicht zugelassene Technologie, bei der die Signalleuchten nur eingeschaltet werden, wenn sich ein Luftfahrzeug, das unterhalb von 600 Metern Höhe fliegt, der Anlage bis auf vier Kilometer nähert. „Was ist, wenn diese Technik doch nicht kommt, darf dann einfach so gebaut werden?“, diese Frage trieb gleich mehrere Ratsmitglieder um. „Dann darf ‚Abo-Wind' nicht bauen, das ist vertraglich festgeschrieben“, erklärte dazu Bürgermeister Manfred Cohrs. Grünen-Ratsherr Manfred Thiel wollte wissen, was passiere, wenn „Abo-Wind“ nicht im vertraglich festgesetzten Zeitraum baue. Dazu erklärte Cohrs, dass dann ein neuer Vertrag ausgehandelt werden müsse. Er gehe aber davon aus, dass es auch im Interesse des Betreibers liege, Windräder möglichst schnell aufzustellen.
Sorge bereitete den Ratsmitgliedern auch, dass ein kleines Teilstück des Windvorranggebiets nicht von „Abo-Wind“ genutzt werde. „Könnte dort nicht ein anderer Betreiber in die Lücke stoßen?“ „Theoretisch ja. Praktisch nein“, erklärte Manfred Cohrs. Das neue Windrad stünde nämlich so nahe an den zwei anderen, dass eine Genehmigung kaum möglich sei.
Der Rat entschied am Ende einstimmig, den Bürgermeister zum Abschluss des Vertrags mit „Abo-Wind“ zu ermächtigen.

Redakteur:

Mitja Schrader

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