Radfahren an der Wulmstorfer Straße: Landkreis sieht keinen Handlungsbedarf

Hier sollen Radfahrer ab elf Jahren auf der Straße fahren Fotos: mi/SPD
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mi. Neu Wulmstorf. Was hat der Landkreis Harburg bisher getan, um das Radfahren auf der Wulmstorfer Straße sicherer zu machen? Folgt man einer Anfrage, die die SPD Neu Wulmstorf an die Kreisverwaltung richtet, lautet die Antwort: nichts! Und laut einer Stellungnahme aus der Kreisverwaltung wird der Kreis es auch dabei belassen.
Gepflogenheiten im Radverkehr an der Wulmstorfer Straße sind für Ortsunkundige etwas schwer zu verstehen. Derzeit gilt hier: Den Berg hinauf darf auf dem Fußweg gefahren werden, bergab müssen Radfahrer ab elf Jahren die Fahrbahn benutzen.
Rückblick: Die Wulmstorfer Straße ist eine Landstraße und Ortsausfallstraße und zieht sich mit großer Steigung durch ein Waldstück. Es handelt sich um eine 50-km/h-Zone, in der aber oft deutlich schneller gefahren wird. Ausgerechnet hier wurden Radfahrer ab elf Jahren vom Rad-/Fußweg auf die Straße verbannt. Der Grund: Der Rad-/Fußweg verfügt nicht über die in einer Ausführungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung festgeschriebene Breite von 2,5 Metern. Unter dem Druck des Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs (ADFC) entschied sich der Landkreis deswegen an dieser Straße, die auch Schulweg ist, die Radfahrer auf die Fahrbahn zu verbannen. Es hagelte Proteste: Der Neu Wulmstorfer Ratsherr und Kreistagsmitglied Tobias Handtke wollte das Thema deswegen im Kreistag aufs Tapet bringen. Die Kreisverwaltung machte allerdings deutlich, dass es sich um einen Vorgang der laufenden Verwaltung handele, aus dem sich die Politik rauszuhalten habe. Erst als der Radfahrer-Lobby-Verein ADFC, der sonst dogmatisch für das Radfahren auf der Fahrbahn eintritt, Bedenken anmeldete, ruderte der Kreis zurück. Der ADFC machte damals den einigermaßen realitätsfernen, weil rechtlich nicht vorgesehenen Vorschlag, die Radfahrer sollten es sich doch aussuchen dürfen, ob sie auf der Fahrbahn oder dem Gehweg fahren möchten. Die "Lösung" des Landkreises wirkte allerdings auch positiv ausgedrückt "kreativ".
Für das Fahren bergab auf der Fahrbahn kündigte die Kreisverwaltung, so schreibt es Tobias Handtke in seiner Anfrage, mehrfach an, man prüfe, welche Möglichkeiten es gibt, Autofahrer darauf aufmerksam zu machen, dass sie sich hier die Fahrbahn mit Radfahrern teilen müssen. Bis heute (fast ein Jahr später, Anm. d. Red.) habe die Kreisverwaltung keine Maßnahme umgesetzt, kritisiert der SPD-Politiker. 
Konkret möchte Tobias Handtke jetzt von der Kreisverwaltung wissen, wann Fahrbahnmarkierungen oder Hinweisschilder angebracht werden, die die Sicherheit der Radfahrer erhöhen, und welche Erkenntnisse die Kreisverwaltung seit der Einführung der neuen Regelung an der Wulmstorfer Straße gesammelt hat. Zum Schluss fragt Handtke die Verantwortlichen noch, wann vor der Lutherkirche Vorkehrungen getroffen werden, um Pkw am Befahren des Fußwegs zu hindern 
Das WOCHENBLATT hat den Landkreis mit dieser Anfrage konfrontiert. Die Antwort von Pressesprecherin Andrea Deutschmann kommt dabei als verklausulierte Absage an jegliche Maßnahmen daher. Ein Schutzstreifen für Radfahrer müsse aufgrund des Gefälles breiter sein als die normalen 1,50 Meter, dafür sei die Straße zu schmal. Außerdem: "Mit dem Schutzstreifen würde wiederum eine Sonderregelung für den Radfahrer eingeführt werden. Klarer und überzeugender ist es, die Fahrbahn allen Fahrzeugführern zur gemeinsamen und allgemeinen Nutzung zur Verfügung zu stellen und damit die Intention der Straßenverkehrsordnung (StVO) der ständigen Vorsicht und gegenseitigen Rücksichtnahme zu erreichen und zu wahren." Warnschilder aufzustellen, verbiete sich aus dem gleichen Grund. Außerdem wolle der Kreis einer "Regelungsflut" vorbeugen.

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Tobias Handtke
Redakteur:

Mitja Schrader

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