Landkreis Harburg
Verweis statt Inklusion - Schule suspendiert autistisches Kind vom Unterricht, weil die Schulbegleitung fehlt

In die Schule darf er nicht: Jetzt muss Sebastian den 
Unterrichtsstoff mit seiner Mutter zu Hause erarbeiten | Foto: mi
  • In die Schule darf er nicht: Jetzt muss Sebastian den
    Unterrichtsstoff mit seiner Mutter zu Hause erarbeiten
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mi. Landkreis. Auf eine Sonderschule wollte Diana S. ihren Sohn Sebastian auf keinen Fall schicken. Schließlich hatte Niedersachsen seit 2014/15 die Inklusion - die gemeinsame Beschulung von Kindern mit und ohne Behinderung - eingeführt. Sebastian ist hyperaktiv, außerdem besteht der Verdacht auf Autismus. Eingeschult wurde der Junge diesen Sommer auf einer normalen Grundschule. Seit September muss sie Sebastian zu Hause betreuen, die Schule hat ihren Sohn als unbeschulbar vom Unterricht ausgeschlossen. Kein Einzelfall im Landkreis Harburg.
Die Erfahrungen, die Diana S. und ihr Sohn machen mussten, zeigen exemplarisch die Schwachstellen des großen Projekts Inklusion und wie betroffene Eltern und Schüler quasi von Amtswegen im Stich gelassen werden.
Die Geschichte beginnt mit der Entscheidung, Sebastian auf eine normale Grundschule zu schicken. „Der Kindergarten, in den Sebastian gegangen war, hat uns ausdrücklich zu diesem Schritt ermutigt und dringend die Hilfe durch eine Schulbegleitung angeraten.“ Diana S. beantragte zwei Monate vor Einschulung die Schulbegleitung für Sebastian. Sie ist fassungslos, als das Jugendamt ihr mitteilt, dass die Prüfung für den Anspruch auf eine Schulbegleitung bis zu einem halben Jahr dauere. Eine Bewilligung vor Schulbeginn sei ohnehin nicht möglich, da eine Unterrichtshospitation zwingend erforderlich sei.
Die Folge: Quasi vom ersten Schultag an ist die Schule mit Sebastian überfordert. Er störe massiv den Unterricht, heißt es, außerdem hätten die anderen Kinder Angst. Sebastian ärgere sie ständig. „Meinem Sohn fällt es schwer, mit Menschen normal zu kommunizieren, wenn er Beachtung will, schubst er stattdessen manchmal. Die anderen Kindern verstehen natürlich nicht, dass er nicht gemein sein will, sondern nur Anschluss sucht“, erklärt Diana S. Bereits am dritten Schultag erhielt sie demnach einen Anruf vom Rektor der Schule, der ihr mitteilte, die Schule könne die extra Betreuung ihres Sohnes ohne Hilfe einer Schulbegleitung nicht leisten. Dafür fehle es sowohl an Räumen als auch an Personal und fachlicher Expertise. Diana S. sucht Hilfe beim Jugendamt. Dort kann man nichts tun, die Prüfung für die Schulbegleitung laufe. Die Landeschulbehörde erklärt lediglich, dass sie nicht zuständig sei. So bleibt der alleinerziehenden Mutter, die als Reinigungskraft arbeitet, nichts anderes übrig, als selbst die Schulbegleitung für ihren Sohn zu übernehmen. Drei Wochen begleitet sie Sebastian jeden Tag in die Schule. „Mein Arbeitgeber war sehr kulant. Ich bekam die Möglichkeit, morgens in der Schule bei meinem Sohn zu sein und dann zur Arbeit zu gehen“. Sebastian musste sie dann mit zur Arbeit nehmen. „Wir waren selten vor 20 Uhr abends wieder zu Hause“, sagt sie. Die junge Mutter hält drei Wochen durch, dann kann sie nicht mehr. Die Schule will helfen und bietet an, die Betreuung für Sebastian zeitweise zu übernehmen. Drei Wochen später erhält Diana S. dann die Nachricht, dass man ihren Sohn vom Unterricht suspendieren werde. Der Grund seien Vorfälle gewesen, bei denen Sebastian massiv andere Kinder bedroht habe. Das war im September. Seitdem muss sich Diana S. neben ihrem Beruf alleine um die Unterrichtung von Sebastian kümmern.
Mit dem Problem konfrontiert, zeigt sich der Landkreis ratlos. „Da es sich bei der Schulbegleitung um eine besondere Hilfe handelt, kann das Jugendamt hier keine andere sinnvolle Hilfe für die Übergangszeit anbieten“, teilte Kreissprecher Bernhard Frosdorfer mit. Frosdorfer schildert das Problem: Schulbegleitungen sind nicht mit der Inklusion eingeführt worden, sondern existierten schon vorher. Ihre Bewilligung unterliege den allgemeinen Kriterien des Sozialgesetzbuches, einem Bundesgesetz. Das verlange eine umfangreiche Einzelfallprüfung. Beteiligt daran seien Fachärzte, Psychotherapeuten und Fachpersonal des Jugendamts. Rechtlich habe der Kreis keine Handhabe, das Verfahren zu ändern.

Große Koalition will sich kümmern / Kreis-SPD schlägt runden Tisch vor

In der verantwortlichen Landespolitik ist das Problem laut Landtagsabgeordnetem Heiner Schönecke (CDU) bekannt. Die CDU habe in der Vergangenheit oft kritisiert, die derzeitige Regelung sei einerseits zu bürokratisch, andererseits oft auch nicht im Interesse der inklusiven Schule. In der Großen Koalition wolle man das Thema jetzt auch angehen. Schönecke: „Wir wollen, dass es unter Beteiligung von Bund, Land und Kommunen zu einer Neuregelung kommt, die im Sinne aller Beteiligten ist.“ Erstes Signal in diese Richtung sei die Einstellung von 1.000 neuen Lehrern.
Tobias Handtke, Fraktionschef der Kreis-SPD, sieht ebenfalls dringenden Handlungsbedarf. „Die Kreis-SPD will deswegen einen runden Tisch mit allen Akteuren - darunter auch den Landtags- und Bundestagsabgeordneten der Region - initiieren.“ Klar müsse aber auch sein: ein Zurück bei der Inklusion, dürfe es nicht geben.
Auch wenn die Politik jetzt tätig werden will:  Es wird wohl dauern, bis die Veränderungen auch bei Schulen und Eltern ankommen. Für betroffene Kinder wie Sebastian bedeutet das, Inklusion beginnt für sie nicht mit der Einschulung, sondern erst, wenn die Schulbegleitung da ist.

<a target="_blank" rel="nofollow" href="http://www.kreiszeitung-wochenblatt.de/hollenstedt/panorama/autistischer-junge-darf-wieder-zur-schule-landkreis-bewilligt-endlich-schulbegleitung-d101606.html">Lesen Sie auch</a>

Redakteur:

Mitja Schrader

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