Die Gemeinde bliebt hart: Bliedersdorf will "Verhinderungsplanung" gegen Investor durchdrücken
jd. Bliedersdorf. Bebauungspläne werden normalerweise erstellt, um beabsichtigte Bauvorhaben in "Sack und Tüten" zu bringen. Dabei sollten sich die zuständige Kommune sowie die Erschließungsträger bzw. Grundeigentümer grundsätzlich über das Prozedere einig sein. Ganz anders läuft das derzeit in Bliedersdorf. Dort verfolgt die Gemeinde mit dem B-Plan "Westlich Lahmsbeck" städtebaulich ein ganz anderes Ziel als der Investor: "Es ist der mehrheitliche politische Wille, dort Mehrfamilienhäuser zu errichten", sagt Bürgermeister Hans-Wilhelm Glüsen (Wählergemeinschaft). Damit werden die Pläne des Investors durchkreuzt. Der wollte laut Glüsen die Grundstücke für den Bau einzelner Wohnhäuser vermarkten.
Mit der Aufstellung des B-Plans geht der Hick-Hack um das mitten im Dorf gelegene und für eine Bebauung bestens geeignete Areal in die nächste Runde. Wie berichtet, gibt es bereits seit 2010 Planungen für ein Neubaugebiet. Doch der erste Investor, die Kreissparkasse Stade, zog sich nach gescheiterten Kaufverhandlungen mit den damaligen Grundeigentümern zurück.
Danach sei der Bliedersdorfer Geschäftsmann Hans-Hinrich Schulz auf den Plan getreten, so Glüsen. Es soll zumindest einen Teil der Grundstücke erworben haben, erklärt der Bürgermeister. Gegenüber der WOCHENBLATT widerspricht Schulz dieser Darstellung: "Mir gehört keines dieser Grundstücke." Wer Eigentümer ist, will Schulz aber nicht verraten.
Im Moment geht es aber nicht mehr um die gesamte Fläche, sondern den östlichen Teil entlang der Straße Lahmsbeck. Für diesen Bereich habe Schulz eine Bauvoranfrage gestellt, so Glüsen. Um zu verhindern, dass dort auf "sehr kleinen Grundstücken" Häuser entstehen, habe der Rat gehandelt und im Juli eine sogenannte Veränderungssperre erlassen. Mit dieser Maßnahme sind erst einmal alle Bauvorhaben vom Tisch - und zwar für ein Jahr.
Doch die Gemeinde hat bereits nach einem Monat nachgelegt: Auf der Sitzung am kommenden Montag, 14. September, soll ein B-Plan aufgestellt werden. Danach dürfen drei bis zu 35 Meter lange und höchstens 12 Meter breite Wohnhäuser errichtet werden, die jeweils bis zu sechs Wohnungen umfassen können. "Wenn Herr Schulz mit diesen Festsetzungen nicht einverstanden ist, kann sich er sich im Zuge der öffentlichen Bürgerbeteiligung dazu äußern", erklärt Bürgermeister Glüsen.
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