Polizei stoppt Ballon-Betrüger
Ermittler beschlagnahmen Ballon, Begleitfahrzeug und Bargeld von Karsten Funk

Ein Foto aus dem Dezember: Karsten Funk wird während einer Prozesspause von einem NDR-Team in Tostedt befragt
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  • hochgeladen von Sascha Mummenhoff

(mum). Er kann es offensichtlich nicht lassen! Obwohl das Amtsgericht Tostedt Karsten Funk aus Handeloh (Samtgemeinde Tostedt) im Dezember vorigen Jahres zu 20 Monaten verurteilt hat (die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt), ist Funk wieder mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Wie Oberstaatsanwalt Kai Thomas Breas, Sprecher der Stader Staatsanwaltschaft, auf WOCHENBLATT-Nachfrage mitteilte, wollte Funk am Dienstag mit sieben Passagieren in einem Heißluftballon bei Ahrensburg (Schleswig-Holstein) abheben. "Das hat die Polizei verhindert", so Breas. "Karsten Funk ist nicht im Besitz der erforderlichen Lizenz, um eine solche Ballonfahrt durchzuführen. Es bestand also Gefahr für die Passagiere." Laut Staatsanwaltschaft beschlagnahmten die Beamten nicht nur den Heißluftballon und den dazugehörigen Korb, sondern auch das Begleitfahrzeug sowie Bargeld. Laut Breas sei Funk zwei Wochen zuvor bereits in Brandenburg mit einem Ballon gestartet. Dort soll er 16 Passagiere befördert haben. "In beiden Fällen liegt ein Verstoß gegen das Luftverkehrsgesetz vor", so der Sprecher.
Funk gerät immer wieder mit dem Gesetz in Konflikt. In dem Prozess in Tostedt wurde Funk unter anderem gewerbsmäßiger Betrug und "Fliegen ohne Lizenz" vorgeworfen. Laut Staatsanwaltschaft hatte Funk zahlreiche Gutscheine für Ballonfahrten verkauft, aber diese nie durchgeführt. Dabei war, davon ist die Anklage überzeugt, Funk bewusst, dass er die große Anzahl an Gutscheinen nie würde abwickeln können. Die Ballonfahrten wurden immer wieder - meist kurzfristig - abgesagt.
Das Gericht untersagte Funk daraufhin jegliche Beteiligung an Unternehmen des Luftfahrtgewerbes. Das Verbot trat zum 30. April in Kraft. "So lange bekommt der Verurteilte Zeit, seine Beteiligungen aufzulösen", sagte Richterin Dr. Valentin-Gerecke damals bei der Urteilsbegründung. Nun muss geklärt werden, ob Funk nicht nur ohne Lizenz geflogen ist, sondern auch gegen die Bewährungsauflagen verstoßen hat. Dass der Handeloher in der Lage ist, seine Betrügereien gut zu tarnen, wurde während des Prozesses deutlich. Laut Staatsanwaltschaft war Funk direkt an 13 Unternehmen beteiligt, über die er Tickets für Ballonfahrten angeboten beziehungsweise Ballonfahrten abgewickelt hat. Die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Polizei lassen den Schluss zu, dass zum Zeitpunkt der Verhandlung fast 7.000 Tickets noch offen waren (ein Ticket für zwei Personen kostete in der Regel etwa 300 Euro). Erschreckend: Die umfangreichen Ermittlungen umfassten nur den Zeitraum von 2011 bis 2014. Experten gehen davon aus, dass Funk vor dem Beginn der Ermittlungen bereits Gutscheine in beträchtlicher Anzahl verkaufte - und bis heute damit nicht aufgehört hat.

Gericht schützt Betrüger

(mum). Das Landgericht Stade hat per einstweiliger Verfügung - unter Androhung einer Ordnungsstrafe von 250.000 Euro ersatzweise einer Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten gegen den Geschäftsführer des WOCHENBLATT - verboten, die Privatadresse von Karsten Funk zu veröffentlichen. Wer allerdings im Internet surft, für den lässt sich diese leicht feststellen.
Gegen diese ungerechtfertigte einstweilige Verfügung wird das WOCHENBLATT juristische Schritte einleiten.

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<a target="_blank" rel="nofollow" href="http://www.kreiszeitung-wochenblatt.de/jesteburg/panorama/geht-der-betrug-unter-neuem-namen-weiter-d109627.html">Geht der Betrug unter neuem Namen weiter?</a>

Redakteur:

Sascha Mummenhoff aus Jesteburg

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