"Schwarze Schafe" über den Wolken

Für viele ist eine Ballonfahrt ein großes Abenteuer. Nicht so für Kunden des Handeloher Unternehmers Karsten F.. Auch das Fernsehen (Foto) berichtete 2013 über seine Machenschaften | Foto: NDR
2Bilder
  • Für viele ist eine Ballonfahrt ein großes Abenteuer. Nicht so für Kunden des Handeloher Unternehmers Karsten F.. Auch das Fernsehen (Foto) berichtete 2013 über seine Machenschaften
  • Foto: NDR
  • hochgeladen von Sascha Mummenhoff

Heißluftballon-Fahrten: Handeloher steht wegen Betrugs vor Gericht.

mum. Handeloh. Gutscheine erfreuen sich großer Beliebtheit. Wer allerdings seine Lieben mit einer Ballonfahrt überraschen möchte, sollte sich den Anbieter genau ansehen, denn offensichtlich gibt es in der Branche „schwarze Schafe“. Am 26. Juni steht mit Karsten F. der Inhaber einer Firma aus Handeloh (Samtgemeinde Tostedt) vor dem Amtsgericht Tostedt. Ihm wird vorgeworfen, zahlreiche Gutscheine für Ballonfahrten verkauft, aber diese nie durchgeführt zu haben.
Die Ballonfahrten, die weitestgehend über das Internet angeboten wurden, wurden immer wieder - meist kurzfristig - abgesagt. Nun muss sich der 54-jährige Firmenchef Karsten F. vor dem Amtsgericht verantworten. Er ist in insgesamt 60 Fällen wegen gewerbsmäßigen Betruges und in 30 Fällen wegen Ballonfahrten ohne Erlaubnis angeklagt, berichtet der NDR. 21 Zeugen sollen gehört werden. Gegen den Chef der Firma werde auch wegen Insolvenzverschleppung ermittelt, hieß es.
„Bei der Staatsanwaltschaft Stade gingen mehrere Hundert Anzeigen ein“, so Oberstaatsanwalt Kai Thomas Breas. Die Staatsanwaltschaft hat über einen Zeitraum von drei Jahren, zwischen 2011 und 2015, ermittelt. Laut NDR wurden Wohnungen durchsucht, Polizisten werteten Dokumente und Zeugenaussagen aus.
Das WOCHENBLATT hatte bereits im November 2012 in Sachen Karsten F. recherchiert. Damals hatten sich zahlreiche unzufriedene Kunden an unsere Zeitung gewandt. Beispielsweise Peter D. aus dem Kreis Pinneberg. D. hatte einen Gutschein für eine Ballonfahrt im Wert von 400 Euro gekauft. Das Geld war längst überwiesen, doch die Fahrt fand nie statt. Insgesamt drei Termine seien kurzfristig storniert worden.

Fiese Abzocke am Himmel

Der Handeloher Karsten F. steht Mitte Juni vor dem Amtsgericht Tostedt. Er soll mit Gutscheinen für Heißluftballon-Fahrten hunderte Kunden betrogen haben.
Auch Franz C. aus Brackel wollte seine Frau am Hochzeitstag mit einer Ballonfahrt im Wert von 390 Euro überraschen. "Doch bereits beim ersten Versuch, sich auf einen Termin zu verständigen, gab es Probleme", erinnert sich C. im WOCHENBLATT-Gespräch. Man habe ihm nicht einmal einen ungefähren Termin nennen wollen. Er trat fristgerecht vom Kaufvertrag zurück. Und staunte nicht schlecht, als ihm wenig später eine Mahnung ins Haus flatterte. Er sollte den vollen Kaufpreis bezahlen.
In Internet-Foren fanden sich zahlreiche weitere Beschwerden über das Unternehmen aus Handeloh. Da hieß es unter anderem: "Die Firma hat den ganzen Sommer nicht einen Termin angeboten." Oder: "Ich warte seit 16 Monaten auf meinen Flug."
Den Vorwurf vieler Kunden, mehr Gutscheine verkauft zu haben, als sein Unternehmen realistisch an Fahrten abwickeln kann, wies der Geschäftsführer damals auf WOCHENBLATT-Nachfrage zurück. "Für die Absagen ist das schlechte Wetter verantwortlich.“
Kenner der Heißluftballon-Szene sagen, dass die Branche es "Schwarzen Schafen" leicht mache. So könnten Vermittler mehr Gutscheine verkaufen, als Kapazitäten vorhanden seien. Zudem sei die Rückabwicklung fragwürdig. Bei der "Heide und Hanse Luftfahrt Gesellschaft", eine von F.s Firmen, würde der Kunde bei einer Stornierung 25 Euro verlieren. Zudem würden pro Monat sieben Prozent des Kaufpreises einbehalten. Ein anderer Anbieter zahle bei einer Stornierung nur 50 Prozent des Kaufpreises zurück.
Die Storno-Regelungen rechtfertigen die Veranstalter mit den hohen Bereitstellungskosten. Insider meinen, dass es Anbieter gebe, die so häufig absagten, dass der Kunde schließlich die Lust an seinem Rundflug verliere.

Lizenzentzug nach Absturz

Karsten F. kommt nicht das erste Mal mit dem Gesetz in Konflikt. Rückblick: Nach WOCHENBLATT-Recherchen geriet dessen Unternehmen "Heide und Hanse Luftfahrt Gesellschaft" bereits 2010 in die überregionalen Schlagzeilen. Ein Heißluftballon hatte im niedersächsischen Abbesbüttel (bei Gifhorn) bereits zur Landung angesetzt, als er von einer Windböe erfasst und durch mehrere Gärten geschleift wurde. Zwölf Menschen wurden dabei verletzt, vier von ihnen schwer.
Medienberichten zu Folge hatte die zuständige Behörde F. als Folge des Unglücks die Betriebserlaubnis entzogen. Den Ballon hatte ein 69 Jahre alter Südafrikaner mit britischer Fluglizenz gesteuert. In Deutschland liegt die Altersgrenze für Ballonpiloten bei 65 Jahren. Zudem hatte der Südafrikaner nicht die in Deutschland erforderlichen Lizenzen.
F. klagte vor dem Lüneburger Verwaltungsgericht. Ohne Erfolg. Sein Handeloher Unternehmen fungiere nur noch als Vermittler. Die Flüge würden "Tochter-Unternehmen" abwickeln. Er selbst sei nur als Pilot tätig, so F. 2012 auf WOCHENBLATT-Nachfrage.
Aktuell ist F. Geschäftsführer von "Ballonfahrt.de", laut Homepage ein "Spezialist für schöne Ballonfahrten über Norddeutschland". F. ist von der Vielzahl der Anzeigen überrascht. "Alle Gutscheine wurden abgearbeitet. Jeder ist mit einem Ballon gefahren", so der Handeloher. Auch den Vorwurf des Ballonfahrens ohne Erlaubnis kann F. nicht nachvollziehen. "Ich bin im Besitz einer gültigen Lizenz", sagt der Unternehmer. Er selbst würde zurzeit allerdings nur Ballfahrten vermitteln und selbst nicht mehr Passagiere befördern. "Das hat aber persönliche Gründe", so F.

Für viele ist eine Ballonfahrt ein großes Abenteuer. Nicht so für Kunden des Handeloher Unternehmers Karsten F.. Auch das Fernsehen (Foto) berichtete 2013 über seine Machenschaften | Foto: NDR
Bereits im Oktober 2015 hatte der NDR über das Unternehmen von Karsten F. berichtet | Foto: NDR
Redakteur:

Sascha Mummenhoff aus Jesteburg

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

Folgen Sie diesem Profil als Erste/r

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.