Alles nur ein Missverständnis?

Für viele ist eine Ballonfahrt ein großes Abenteuer. Nicht so für Kunden des Handeloher Unternehmers Karsten F. Auch das Fernsehen (Foto) berichtete 2013 über ihn | Foto: NDR
  • Für viele ist eine Ballonfahrt ein großes Abenteuer. Nicht so für Kunden des Handeloher Unternehmers Karsten F. Auch das Fernsehen (Foto) berichtete 2013 über ihn
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Ballonfahrer Karsten F. muss sich ab Montag vor dem Amtsgericht wegen mehrfachen Betrugs verteidigen.

(mum). Für Karsten F. aus Handeloh (Samtgemeinde Tostedt) handelt es sich nur um ein Missverständnis. Er kann nicht nachvollziehen, warum er sich ab Montag, 26. Juni, vor dem Amtsgericht Tostedt wegen mehrfachen Betrugs verteidigen soll (das
WOCHENBLATT berichtete).
F. wird vorgeworfen, zahlreiche Gutscheine für Ballonfahrten verkauft, aber diese nie durchgeführt zu haben. Die Ballonfahrten, die weitgehend über das Internet angeboten wurden, wurden immer wieder - meist kurzfristig - abgesagt. F. ist in insgesamt 60 Fällen wegen gewerbsmäßigen Betruges und in 30 Fällen wegen Ballonfahrten ohne Erlaubnis angeklagt, berichtet der NDR. 21 Zeugen sollen gehört werden. Gegen den Chef der Firma werde auch wegen Insolvenzverschleppung ermittelt, hieß es. „Bei der Staatsanwaltschaft Stade gingen mehrere Hundert Anzeigen ein“, so Oberstaatsanwalt Kai Thomas Breas. Die Staatsanwaltschaft hat über einen Zeitraum von mehr als drei Jahren, zwischen 2011 und 2015, ermittelt. Laut NDR wurden Wohnungen durchsucht, Polizisten werteten Dokumente und Zeugenaussagen aus.
Karsten F. kommt nicht das erste Mal mit dem Gesetz in Konflikt. Nach WOCHENBLATT-Recherchen geriet dessen Unternehmen „Heide und Hanse Luftfahrt Gesellschaft“ bereits 2010 in die überregionalen Schlagzeilen. Ein Heißluftballon hatte im niedersächsischen Abbesbüttel (bei Gifhorn) bereits zur Landung angesetzt, als er von einer Windböe erfasst und durch mehrere Gärten geschleift wurde. Zwölf Menschen wurden dabei verletzt. Medienberichten zu Folge hatte die zuständige Behörde F. als Folge des Unglücks die Betriebserlaubnis entzogen. Den Ballon hatte ein 69 Jahre alter Südafrikaner mit britischer Fluglizenz gesteuert. In Deutschland liegt die Altersgrenze für Ballonpiloten bei 65 Jahren. Zudem hatte der Südafrikaner nicht die in Deutschland erforderlichen Lizenzen. Im Internet finden sich zahlreiche Zeitungsberichte, bei denen Kunden sich über das Geschäftsgebaren von F. beschweren.
Aktuell ist F. Geschäftsführer von „Ballonfahrt.de“, laut Homepage ein „Spezialist für schöne Ballonfahrten über Norddeutschland“. F. ist von der Vielzahl der Anzeigen überrascht. „Alle Gutscheine wurden abgearbeitet. Jeder ist mit einem Ballon gefahren“, so der Handeloher. Auch den Vorwurf des Ballonfahrens ohne Erlaubnis kann F. nicht nachvollziehen. „Ich bin im Besitz einer gültigen Lizenz“, sagt der Unternehmer, der laut eigenen Angaben keine Passagiere mehr befördern würde, die Fahrten aber weiterhin vermittelt.
• Der Prozess beginnt am Montag um 9.30 Uhr vor dem Amtsgericht Tostedt (Saal CE.02).

Redakteur:

Sascha Mummenhoff aus Jesteburg

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