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Der Jesteburger Kunstpfad: Steuergeld für Schwarzarbeit

Da war die Stimmung noch gut: Für ein Facebook-Post lächelten die Flüchtlinge gemeinsam mit Künstlerin Monika Michalko in die Kamera | Foto: Facebook
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  • Da war die Stimmung noch gut: Für ein Facebook-Post lächelten die Flüchtlinge gemeinsam mit Künstlerin Monika Michalko in die Kamera
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JOBS und KARRIERE

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Der Wirbel um die Straßenkunst in der kleinen Jesteburger Wohnstraße „Schaftrift“ war schon gewaltig. Wie berichtet, konnten viele Bürger nicht nachvollziehen, wie die Gemeinde Jesteburg 9.500 Euro Steuergeld für die Bemalung eines kleinen Stücks Straße im Zuge des Projekts „Kunstpfad“ stecken konnte. Doch was WOCHENBLATT-Recherchen jetzt ans Licht brachten, schlägt dem Fass den Boden aus: Kunsthaus-Kuratorin Isa Maschewski hat für die Maßnahme zwei Flüchtlinge beschäftigt, die gar keine Arbeitserlaubnis besaßen. Überspitzt bedeutet das: Die Gemeinde Jesteburg, in deren Auftrag Maschewski tätig ist, unterstützt ein illegales Arbeitsverhältnis.
Und es wird noch schlimmer: Dank einer offensichtlichen Lüge kommen alle Beteiligten ungestraft davon. Denn während Maschewski noch Ende Mai schriftlich bestätigte, dass die beiden Flüchtlinge zwölf Euro pro Stunde als Honorar bekommen und eine Arbeitsgenehmigung vorliegt, änderte sie jetzt ihre Darstellung. Demnach würden die Männer nur ein Geschenk für ihre Hilfe bekommen. Anlass zur neuen Version ist, dass der Landkreis - auf Nachfrage des WOCHENBLATT - den Status der Flüchtlinge überprüft hatte. Das Ergebnis: Sie dürfen nicht beschäftigt werden.

Aus Kunst- wird Lügenpfad

mum. Jesteburg. Hatte Kunsthaus-Kuratorin Isa Maschewski vor, zwei Flüchtlinge für ein Projekt der Gemeinde Jesteburg illegal zu beschäftigen? Diese Schlussfolgerung liegt zumindest auf der Hand.
Zwölf Euro pro Stunde sollten Abu K. und Fofana V. dafür bekommen, dass sie Künstlerin Monika Michalko (Berlin) bei ihrer Arbeit unterstützten. „Es ist unser Wunsch, mit Projekten wie dem Kunstpfad auch einen kleinen Beitrag zur Integration von Geflüchteten zu leisten. K. und V. erhalten zwölf Euro die Stunde für Hilfstätigkeiten und werden genauso entlohnt wie jeder andere Helfer, der bei uns gearbeitet hat“, teilte Maschewski schriftlich am 31. Mai mit. Die Nachfrage, ob für die erst seit etwa vier Monaten in Deutschland untergebrachten Flüchtlinge aus Liberia (West-Afrika) eine Arbeitsgenehmigung vorliegt, bejahte Maschewski eindeutig. „Ja, die beiden haben eine Arbeitserlaubnis. Alle Unterlagen haben Monika Michalko und ich gemeinsam eingesehen. Dies ist wichtig, weil die Künstlerin hier als Arbeitgeber fungiert. Da K. und F. auf der Suche nach einer Beschäftigung waren, hatten sie schon bei einem ersten Treffen alle Unterlagen dabei“, so Maschewski. „Da die beiden Flüchtlinge anerkannte Asylbewerber sind, dürfen sie uneingeschränkt als Beschäftigte arbeiten.“ Mehr noch: „Wir haben uns gefreut, dass wir die beiden Männer dabei unterstützen können, ein bisschen für ihren Lebensunterhalt zu verdienen.“
Offensichtlich hat das Damen-Duo die Unterlagen nie gesehen oder zumindest falsch interpretiert. Auf WOCHENBLATT-Nachfrage bestätigte Landkreis-Sprecher Johannes Freudewald, dass die beiden Männer keine Arbeitserlaubnis haben. „Sie dürfen nicht gegen Zahlung eines Honorars arbeiten“, so Freudewald. Doch Konsequenzen hat die illegale Beschäftigung keine, denn die beiden Flüchtlinge gaben bei einer Befragung durch den Landkreis an, ohne Bezahlung geholfen zu haben. Eine Lüge?
Tatsächlich hat sich inzwischen auch Isa Maschewski eine neue Version überlegt, um ihren Fehler zu kaschieren. Am Donnerstag teilte sie überraschend mit: „Jeder der beiden Geflüchteten soll von der Künstlerin ein Dankeschön im Gegenwert der geleisteten Hilfe erhalten. Dieses hat dann pro Person einen Gegenwert von 120 Euro“, so die Kuratorin. „Sollte die Zahlung einer Aufwandsentschädigung nicht möglich sein, werden andere Wege gefunden, sich erkenntlich zu zeigen.“
Besonders pikant: Maschewski bestätigte, dass die neue Sprachregelung über das Honorar im direkten Zusammenhang mit den Ermittlungen des Landkreises stehe.
Freudewald war von Maschewskis Aussage überrascht. „Wir sind davon ausgegangen, dass überhaupt kein Geld fließt.“ Allerdings seien dem Landkreis die Hände gebunden. „Flüchtlinge dürfen pro Monat bis zu 200 Euro als Geschenk annehmen, ohne dass das Geld mit den sonstigen Zahlungen des Landkreises verrechnet wird.“
Der Landkreis nehme den Vorfall vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Darstellungen seitens Maschewski sehr ernst und werde die notwendigen Schritte einleiten. „Wir haben die beiden Asylbewerber aufgefordert, uns Einblick in ihre Konten zu gewähren“, so Freudewald. Allerdings: Ob dort Zahlungseingänge zu finden sind?
Im Jesteburger Rathaus selbst bewertet man die Angelegenheit eher entspannt. „Ich kann die Aufregung nicht verstehen, denn die Gemeinde bezahlt die Flüchtlinge nicht direkt, sondern nur die Künstlerin“, so Rathaus-Mitarbeiterin Claudia Schoultz von Ascheraden, die das Projekt „Kunstpfad“ innerhalb der Verwaltung koordiniert. Sie bestätigte, dass von der Künstlerin eine Rechnung über 3.200 Euro vorliegen würde. „Wie sie das Geld einsetzt, ist nicht Angelegenheit der Gemeinde.“
Jesteburgs Verwaltungschef Hans-Heinrich Höper ergänzt: „Laut Antrag wollte Frau Maschewski ehrenamtliche Helfer einsetzen, die die Künstlerin unterstützen sollten. Wer jetzt gearbeitet hat, ist uns nicht bekannt.“ Zudem ist es Höper wichtig, zu betonen, dass der Gemeinderat und nicht die Verwaltung den Auftrag „Kunstpfad“ an Maschewski vergeben hat.

Auf ein Wort

Freifahrtschein für Schwarzarbeit
Diese Geschichte stinkt zum Himmel! Da sollen zwei Flüchtlinge illegal beschäftigt werden und als der Landkreis - informiert durch das WOCHENBLATT - nachfragt, wird aus einem Honorar ein Geschenk. Und schon ist das Problem gelöst.
Für mich stößt der Landkreis damit unfreiwillig das Tor zur Schwarzarbeit gewaltig auf. Wenn ich also Flüchtlinge für Hilfstätigkeiten beschäftige, dann muss ich nur darauf achten, dass sie dies „unentgeltlich“ tun. Die Bezahlung erfolgt später in Form eines „Dankeschöns“. Möglich in Höhe bis zu 200 Euro - jeden Monat! Und was ist mit der Putzfrau, die künftig - natürlich auch unentgeltlich - meine Wohnung reinigt? Weil ich das so nett finde, bekommt sie auch ein „Dankeschön“ statt eines Lohnes.
Im Jesteburger Fall mag es nur um jeweils 120 Euro für zwei Flüchtlinge gehen. Aber wer kann ausschließen, dass diese Flüchtlinge nicht auch im Kunsthaus oder sonst wo eingesetzt wurden? Wer weiß, ob die Jesteburger Praxis auch andernorts zum Einsatz kommt? Das Schlupfloch muss geschlossen werden.
Ich finde es schlimm, dass in Jesteburg ganz offensichtlich gegen Recht verstoßen werden sollte - und es am Ende vermutlich keine Konsequenzen haben wird. Dass für diese Mauschelei sogar Steuergeld verwendet wird, setzt dem Ganzen die Krone auf.
Sascha Mummenhoff

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Redakteur:

Sascha Mummenhoff aus Jesteburg

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