Polizei ermittelte mit Sondereinheit gegen Ballon-Betrüger Karsten F.

Keine Spur von Reue: Karsten F. gibt einem NDR-Team in einer Verhandlungspause ein Interview
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Karsten F. steht wegen gewerbsmäßigen Betrugs und Insolvenzverschleppung vor Gericht.

(mum). Seit Mittwoch muss sich Karsten F. (54) vor dem Amtsgericht Tostedt verantworten. Dem Mann aus Handeloh-Wörme (Samtgemeinde Tostedt) wird unter anderem gewerbsmäßiger Betrug und „Fliegen ohne Lizenz“ vorgeworfen. Laut Staatsanwaltschaft hat F. zahlreiche Gutscheine für Ballonfahrten verkauft, aber diese nie durchgeführt (das WOCHENBLATT berichtete). Dabei war, davon ist die Anklage überzeugt, F. bewusst, dass er die große Anzahl an Gutscheinen nie würde abwickeln können. Die Ballonfahrten wurden immer wieder - meist kurzfristig - abgesagt. Manche Kunden hätten bis zu zehn Termine vereinbaren müssen. F. selbst beteuert seine Unschuld. Grund für die zahlreichen Absagen sei stets das schlechte Wetter gewesen.
Doch im Verlauf der ersten beiden Prozesstage wird das Ausmaß der mutmaßlichen Betrügereien deutlich. Ein Zeuge sprach vom „Lügen-Imperium des Karsten F.“. Demnach war der Handeloher direkt an 13 Unternehmen beteiligt, über die er Tickets für Ballonfahrten angeboten beziehungsweise Ballonfahrten abgewickelt hat. Die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Polizei lassen den Schluss zu, dass fast 7.000 Tickets noch offen sind. F. hat in dieser Zeit mutmaßlich Einnahmen von fast zwei Millionen Euro generiert. Erschreckend: Die schon jetzt umfangreichen Ermittlungen umfassen nur den Zeitraum von 2011 bis 2014. Es ist davon auszugehen, dass F. vor dem Beginn der Ermittlungen bereits Gutscheine in beträchtlicher Anzahl verkaufte und bis heute damit nicht aufgehört hat.
Die Zahlen lieferten Beamte der Polizeiinspektion Harburg in Buchholz. Nach einer Hausdurchsuchung im Oktober 2014 wurde dort eine Ermittlungsgruppe eingerichtet, die 15 Monate lang deutschlandweit ermittelte. F. droht noch weiterer Ärger: Das Finanzamt hat eine Forderung von fast 150.000 Euro gegen ihn. Zudem ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen Insolvenzverschleppung. Und er hat die Beiträge seiner Arbeitnehmer zur Sozialversicherung nicht bezahlt.

Hat Karsten F. Millionen Euro erschwindelt?

Die Ermittlungen begannen im Oktober 2014. Nachdem bei der Staatsanwaltschaft in Stade 20 Anzeigen gegen den Handeloher Karsten F. vorlagen, wurde eine Hausdurchsuchung beantragt. Die Polizisten stellten damals mehrere Computer, gut ein Terabyte an Daten und 25 Umzugskartons mit Unterlagen sicher. Die Sichtung der Daten brachte erschreckende Zahlen zum Vorschein. Laut dem ermittelnden Beamten soll F. 2011 insgesamt 2.732 Tickets verkauft haben. Das entspräche einem Volumen von 458.185 Euro. Pro Ticket verlangte F. zwischen 120 und 180 Euro. Allerdings seien nur 833 Tickets bedient worden. Demnach blieben 1.802 Tickets offen. Ein Jahr später sei F. auf 2.598 Tickets (455.243 Euro) gekommen. Bedient habe er 490 Tickets. 2.014 Tickets sollen offen geblieben sein. 2013 habe der Handeloher nur 187 von 1.925 Tickets (342.938 Euro) abgearbeitet. 2014 sei er noch auf 1.624 Tickets (291.000 Euro) gekommen. Er soll laut Polizei davon jedoch nur 58 bedient haben. Für die Staatsanwaltschaft machen diese Zahlen deutlich, dass F. gar nicht in der Lage gewesen sein kann, alle Kunden zu bedienen. F. bestreitet die Zahlen. „Es handelt sich um einen Programmierungsfehler. Auch Anfragen ohne einen späteren Ticketkauf sind erfasst worden.“
Um die Kunden zu vertrösten, griff F. zu einem Trick und sagte vereinbarte Termine immer wieder kurzfristig witterungsbedingt ab. Besonders pikant: An Tagen, an denen er Kunden aufgrund der Witterung abgesagt hatte, soll F. mit anderen Gutschein-Kunden gestartet sein. Das bestätigten Zeugen.
Doch nicht nur die große Anzahl an Tickets stellte F. vor Probleme. Dem Handeloher wurde im September 2012 die Lizenz entzogen. Danach hätte er, davon ist die Staatsanwaltschaft überzeugt, keine Passagiere mehr gewerbsmäßig befördern dürfen. Zudem stellte die Luftaufsichtsbehörde von November 2012 bis Juli 2013 drei Ballone sicher. „F. hätte zu diesem Zeitpunkt keine Flüge mehr durchführen können“, so die Staatsanwaltschaft. Doch auch das ignorierte F. offensichtlich - unter anderem mit einer großen Anzahl von Scheinfirmen. Laut Zeuge Robert V. (42) bat ihn F. im Jahr 2012, Geschäftsführer einer Ballon-Firma in Mülheim an der Ruhr (Nordrhein-Westfalen) zu werden. Der Mann, der zuvor ein Jahr als Pilot für F. tätig war, sagte zu. „Ich glaubte daran, mir eine Zukunft aufzubauen“, so V. vor Gericht. Tatsächlich ging das Unternehmen nie an den Start. Jedoch verfügte das Unternehmen über eine Beförderungslizenz. Und so war V. überrascht, dass F. in Hamburg Ballon-Fahrten unter dem Namen seiner Firma durchführte.
Auch Zeuge Dr. Stephan K. (41) arbeitete zuvor für den Handeloher als Pilot. 2014 soll ihm F. dazu geraten haben, in Bremen eine Firma zu gründen, um dessen Kunden in die Luft zu bringen. Tatsächlich wickelte K. Ballonfahrten für F. ab, beschäftigte sogar einen zweiten Piloten. „Pro Kunde gab es 90 Euro“, so K. Am Ende trennte man sich im Streit. F. soll dem Zeugen, dessen Firma inzwischen auch insolvent ist, 16.000 Euro schulden.
K. berichtete zudem, dass F. ihn gebeten habe, treuhändischer Gesellschafter einer neu zu gründenden Ballon-Firma zu werden. „F. sagte mir damals, die Behörden hätten es auf ihn abgesehen. Aus diesem Grund dürfe er nicht selbst in Erscheinung treten“, so K. vor Gericht.
Beide Zeugen bestätigten dem Gericht, dass unter den Fahrgästen Kunden waren, die bis zu fünf Jahre auf ihre Ballonfahrt gewartet hätten.
Staatsanwaltschaft und Gericht hatten sich im Sommer mit F. und seinem Anwalt Rainer Frank getroffen, um eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Im Raum standen eine zweijährige Haftstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollte, und ein Berufsverbot. Doch F. wollte davon damals nichts wissen. Nun kam es vor dem zweiten Verhandlungstag am Donnerstag wieder zu einem Austausch. Diesmal allerdings kündigte die Staatsanwaltschaft an, weitere Vergehen von Karsten F. in den Prozess mit einbeziehen zu wollen. Unter Umständen sei dann auch eine Aussetzung des Prozesses und eine Übertragung aufgrund eines höheren Strafmaßes an das Landgericht wahrscheinlich. „Das müssen wir sacken lassen“, so Anwalt Frank, der einem Deal nicht abgeneigt schien.

• Der Prozess wird am Montag, 11. Dezember, um 9.30 Uhr vor dem Amtsgericht in Tostedt fortgesetzt. Dann soll unter anderem ein Vertreter der Luftaufsichtsbehörde befragt werden.

Der Verkauf geht weiter

Ende Oktober gelang es dem Landkreis Harburg, sechs Homepages (unter anderem www.heideballon.de und www.hanseballon.de), auf denen Karsten F. Gutscheine für Heißluftballon-Fahrten verkauft hat, zu sperren. Nach nicht einmal drei Wochen hat der mutmaßliche Betrüger wieder einen Weg gefunden, ahnungslosen Menschen das Geld aus der Tasche zu ziehen. Sämtliche Homepages sind wieder online. "Karsten F. hat einfach den Anbieter gewechselt und einen neuen Geschäftsführer eingesetzt", sagt Landkreis-Sprecher Bernhard Frosdorfer. F. fungiere als Gesellschafter.
Wie berichtet, hatte die Gewerbeaufsicht des Landkreises gegen F. zwei Zwangsgelder verhängt. Der Handeloher muss 500 Euro Strafe dafür zahlen, dass er sein Gewerbe nicht abgemeldet hat. Ein Zwangsgeld von weiteren 5.000 Euro wurde ausgesprochen, weil er seinem Gewerbe nach wie vor nachgeht. F. legte jeweils Einspruch ein.

Höchstens 100 Fahrten im Jahr

„Die Saison für Ballonfahrer geht von April bis etwa Mitte Oktober“, erklärt Tim Stricker, Berufspilot aus Hamburg. Ein hauptberuflicher Pilot könne mit bis zu 180 Terminen für Ballonfahrten rechnen, wenn er jeden Tag startet. Am Wochenenden seien es sogar zwei Starts. Allerdings würden in der Regel bis zu 80 Termine aufgrund der Witterung gestrichen werden. Für den Kunden bedeutet das, „dass in der Regel von drei Terminen zwei abgesagt werden“, sagt Axel Ockelmann, der selbst in Buchholz eine Firma für Ballonfahrten betreibt. Wer sein Unternehmen seriös betreibt, beziehe dies in seinen Ticket-Verkauf ein. „Zudem lösen etwa fünf Prozent der Kunden ihre Tickets nie ein“, so Ockelmann.
Je nach Größe des Korbs können bis zu 16 Passagiere befördert werden. Ein Ballon kostet zwischen 70.000 und 100.000 Euro. „Allerdings ist es üblich, dass Sponsoren die Kosten der Hülle übernehmen“, so der Profi. Das mache etwa die Hälfte der Kosten aus.

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Redakteur:

Sascha Mummenhoff aus Jesteburg

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