Die Anwohner sind gefragt - Was wird aus dem Itzenbütteler Kirchfeld in Jesteburg: Wohngebiet oder Wochenend-Areal?

Was wird aus dem Itzenbütteler Kirchfeld? Bleibt es ein Wochenendgebiet oder entstehen dort bis zu 48 Häuser? | Foto: rs
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mum. Jesteburg. „Ich denke, die Versammlung hat auf jeden Fall dazu beigetragen, dass jetzt jeder Betroffene den gleichen Wissensstand hat“, sagt Jesteburgs Samtgemeinde-Bürgermeister Hans-Heinrich Höper. Am Dienstag nutzten mehr als 60 Anwohner und Eigentümer des Itzenbütteler Kirchfelds die Möglichkeit, sich über die aktuelle Situation und die möglichen Optionen zu informieren (das WOCHENBLATT berichtete). „Ob wir zu einer Lösung beigetragen haben, wird sich in den nächsten Wochen zeigen“, so Höper.
Darum geht es: In den 1960er Jahren zog es zahlreiche Hamburger in die Nordheide, um in den sogenannten Wochenend-Siedlungen Ruhe und Entspannung zu finden. So entstand auch das zehn Hektar große Areal rund um das Itzenbütteler Kirchfeld. Betroffen sind etwa zwei Dutzend Parteien (im Schnitt mit Grundstücken von rund 6.000 Quadratmetern), die entweder eigene Flächen besitzen oder zur Erbpacht bewohnen. Die Eigentümer stehen jetzt vor der Frage, was aus dem Areal werden soll. Offiziell darf es nur als Wochenend-Wohngebiet genutzt werden. So soll es für manche Anwohner auch bleiben. Es gibt aber auch Eigentümer, die das Areal gern zu einem „echten“ Wohngebiet entwickeln möchten. Zwei Positionen, die sich schwer miteinander vereinbaren lassen werden.
Das Interesse der Gemeinde liegt auf der Hand. „Wir wollen den Menschen dort Rechtssicherheit bieten“, so Höper. Laut derzeitigem Flächennutzungsplan sei auf dem Areal keine Dauerbewohnung erlaubt. Das bestätigte am Dienstag auch Kreisrat Dr. Björn Hoppenstedt, der die Position des Landkreises formulierte. „Wenn der bisherige Status nicht verändert werden soll, dann führt das zur notwendigen Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde und zur Beendigung der Duldung der Dauerwohnnutzung“, so Hoppenstedt. Derzeit werden neun Grundstücke dauerhaft bewohnt. Zudem müssen nicht genehmigte Überbauungen entfernt werden.
Es gibt aber noch zwei andere Varianten: Die intensive Bebauung könnte laut Höper zu Grundstücken mit einer Mindestgröße von etwa 1.200 Quadratmeter (oder kleiner) führen. Das würde etwa 48 Wohneinheiten bedeuten (heute sind es 24). Das aber kostet Geld. Die Verwaltung geht von Erschließungskosten und Kosten für Ersatzpflanzungen in Höhe von etwa 1,2 Millionen Euro aus. „Weitere Kosten entstehen zudem, weil Flächen für Straßen und Wege erworben werden müssen“, so Höper. Er macht deutlich: „Sämtliche Kosten werden auf die Eigentümer umgelegt.“
Auch eine moderate B-Plan-Variante sei möglich. Hier hätten die Grundstücke eine höhere Mindestgröße. Entsprechend weniger neue Häuser würden gebaut, weniger Verkehr sei zu erwarten und das Gebiet würde eher den Charakter eines Erholungsgebietes behalten.
Verwaltungschef Höper stellte klar, dass es keinen Zeitdruck gibt: „Die Planungshoheit liegt bei der Gemeinde. Es wird also niemand aus seinem Haus geworfen.“ Dennoch hofft der Samtgemeinde-Bürgermeister darauf, dass die Kirchfeld-Bewohner miteinander ins Gespräch kommen. Spätestens im Herbst soll das Thema wieder auf die Agenda des Bauausschusses.
SPD-Ortsvereins-Vorsitzender Steffen Burmeister hofft auch darauf, dass die Betroffenen miteinander reden. „Eine Mehrheitsentscheidung reicht nicht, denn wenn nur ein Anlieger wegen ungerecht empfundener Lastenverteilung, wegen gefühlter Benachteiligung im konkreten B-Plan oder aus sonst irgendeinem Grund vor Gericht zieht, wird es noch lange keine Lösung geben.“

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Kreisrat Dr. Björn Hoppenstedt stellte die Position des Landkreises dar
Redakteur:

Sascha Mummenhoff aus Jesteburg

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