"Herbstprinz": Neues Kapitel im Altländer Krimi

Die Zwangsversteigerung des „Herbstprinzes“ hält Andreas S., der nicht mit Bild abgelichtet werden möchte, für rechtswidrig
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bc. Jork. Andreas S. (56) hat nur knapp einen Mordanschlag überlebt, ein gebrochener Mann ist er dennoch nicht. Fast fünf Jahre später kämpft er um Gerechtigkeit, vor allem aber um seine wirtschaftliche Existenz. Vor wenigen Wochen wurde das Haus, in dem er in Jork lebt, zwangsversteigert (das WOCHENBLATT berichtete). Er sagt: „Diese Zwangsversteigerung war nicht rechtens und ist eine Fortsetzung des missratenen Mordversuchs an mir.“ Gleichzeitig kündigt S. an, Rechtsmittel gegen die Versteigerung einzulegen.

Er sei das Opfer, fühle sich aber wie ein Täter gebrandmarkt. In TV-Interviews seien Sätze geäußert worden wie: „Er hatte seine Chance.“ Andreas S. entgegnet: „Man hat keine Chance, wenn man im Schlaf überfallen wird und sterben soll.“

Zur Erinnerung, was bis jetzt geschah: Im März 2011 wurde Andreas S. Opfer eines Überfalls, den seine damalige Lebensgefährtin Sandra T. und ihr heimlicher Geliebter geplant haben sollen. Vier Männer vom Hamburger Kiez drangen in das Haus am Obstmarschenweg ein und stachen auf den schlafenden S. ein. Der Anschlag misslang. Sandra T. wurde zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, ihr Geliebter musste in Haft.

Rückblende: 2005 sah die Welt für das Paar noch rosig aus. Die kleine Familie aus Hamburg wollte sich im Alten Land eine neue Existenz aufbauen. Sie kauften das Gebäude-Ensemble des bekannten „Herbstprinz“-Restaurants in Jork, Andreas S. ließ es auf seine Lebensgefährtin schreiben. Der Beginn eines unglaublichen Dramas.

Sandra T. ersteigerte zudem einige Jahre später den „Altländer Hof“, ein Traditionslokal nur wenige hundert Meter entfernt vom „Herbstprinz“. Dann passiert der Mordanschlag auf S.. Die Frau muss in Untersuchungshaft, beantragt dort Insolvenz. Laut Grundbuch ist Sandra T. Eigentümerin beider Objekte. Was dann geschieht, klingt unfassbar.

Zuerst brennt der „Altländer Hof“ ab, dann 2012 auf den Tag genau ein Jahr danach auch der „Herbstprinz“, beides denkmalgeschützte Fachwerkhäuser. Die Polizei geht in beiden Fällen von Brandstiftung aus, kann die Täter aber nie ermitteln. Andreas S. bleibt indes in einem Nebengebäude des „Herbstprinz“ wohnen.

Beide Brandruinen verschandeln jahrelang das Jorker Ortsbild. In diesem Jahr wird dann zuerst der „Altländer Hof“ an die Volksbank verkauft, vor Kurzem dann der „Herbstprinz“ an den Architekten Tim Schulenburg zwangsversteigert. Der möchte auf dem Grundstück ein Mehrfamilienhaus im Altländer Stil errichten, besitzt laut dem Amtsgericht Buxtehude ein außerordentliches Kündigungsrecht. Das sieht Andreas S. anders. Er sagt, dass der Erwerb aus einer Zwangsversteigerung nicht die Pacht- und Mietverhältnisse auflöse: „Das Sonderkündigungsrecht besteht, sofern es fristgerecht ausgesprochen wird. Das ist aber nicht geschehen.“

S. kündigt an, Rechtsmittel gegen die Versteigerung einlegen zu wollen: Die Versteigerung hätte nie stattfinden dürfen. Schließlich habe seine frühere Lebensgefährtin die Immobilie in seinem Auftrag und mit seinem Geld gekauft. Vor Gericht habe sie bereits zugegeben, nur als „Strohfrau“ gehandelt zu haben. Das „Herbstprinz“-Ensemble hätte nie in die Insolvenzmasse einfließen dürfen, so S..

Zudem müsse geprüft werden, ob die Gemeinde Jork das Versteigerungsverfahren überhaupt hätte betreiben dürfen. Nach Darstellung von Andreas S. habe es keine Grundsteuerschulden bei der Gemeinde gegeben. Schließlich sei das Gebäude aufgrund des Denkmalschutzes von der Steuer befreit gewesen. „Das ergibt sich aus den vorliegenden Unterlagen. Wenn sich der Sachverhalt bewahrheitet, werde ich Schadensersatzansprüche gegenüber der Gemeinde geltend machen“, sagt S..

Bürgermeister Gerd Hubert sagt dazu: „Die Darstellung von Herrn S. stimmt so nicht.“ Es sei alles korrekt abgelaufen.

Trotzdem sieht es so aus, als sei der Krimi um den „Herbstprinz“ noch nicht beendet.

Redakteur:

Björn Carstens aus Buxtehude

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