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Millionenschaden im Buchholzer Freibad

Altes Land: Hoffnung für viele „Deichbewohner“

Nach dem Deichgesetz nicht erlaubt: Häuser auf dem Deich, wie hier am Lühedeich in Guderhandviertel | Foto: lt
  • Nach dem Deichgesetz nicht erlaubt: Häuser auf dem Deich, wie hier am Lühedeich in Guderhandviertel
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bc. Altes Land. Es kommt offenbar Bewegung in den Dauerkonflikt zwischen Bestandsschutz und Deichsicherheit im Alten Land. „Wir freuen uns, dass sich der Umweltausschuss des Landtages dieses Themas angenommen hat“, schreibt der Grünen-Kreisvorstand in einem Brief an seine Parteikollegen in Hannover.

In diesem Zusammenhang fordert die Grünen-Kreistagsabgeordnete Verena Wein-Wilke Landrat Michael Roesberg dringend auf, ein schnelles Treffen aller Fraktionsvorsitzenden im Kreistag einzuberufen. „Es ist wichtig, ein gemeinsames parteiübergreifendes Vorgehen in der Sache zu verabreden“, sagt Wein-Wilke. Zudem wäre es hilfreich, wenn die Kreisverwaltung ein Schreiben an das Land aufsetze.

Zum Hintergrund: Wie berichtet, hat die CDU in Hannover beantragt, das 2004 verabschiedete Deichgesetz, das zur erheblichen Rechtsunsicherheit beigetragen hat, an die tatsächlich gegebenen Erfordernisse des Bestandsschutzes anzupassen, ohne die erforderliche Deichsicherheit zu gefährden. Begründung: Die jetzige rechtliche Situation stelle das langfristige Existenzrecht vieler Orte im Alten Land infrage.

Beispiel: Ein Gebäude auf dem Deich oder in der sog. 50-Meter-Zone, das aufgrund eines Feuers zerstört wurde, dürfe der Eigentümer nur mit kaum zu erreichenden Sondergenehmigungen wieder aufbauen. Eine Situation, die den Wert vieler Immobilien schon heute stark geschmälert habe.

Wein-Wilke: „Insbesondere begrüßen wir die Anhörung, wodurch die betroffenen Bürger jetzt zu Wort kommen können. So stellen wir uns eben auch die neue Kultur direkter Bürgerbeteiligung vor.“

Redakteur:

Björn Carstens aus Buxtehude

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