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Antworten zu geplanten Windrädern in Ardestorf und Elstorf gefordert

Windräder sind grundsätzlich ein Ärgernis“, 
so Malte Kanebley (CDU) | Foto: jd
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Robert Neumann von Bürgerenergie Buxtehude: "Schöner reden kann ich sie nicht"

ab. Neu Wulmstorf. Eigentlich waren Chris Haines und Robert Neumann zur jüngsten Bauausschusssitzung erschienen, um den Anwesenden die Vorteile der Genossenschaft Bürgerenergie Buxtehude darzulegen. Doch der Beginn ihrer Präsentation verzögerte sich um mehr als eine halbe Stunde. Denn in der vorangehenden Einwohnerfragestunde meldeten sich Anlieger aus Elstorf und Ardestorf, um ihre Bedenken zu den dort geplanten Windkraftanlagen zu äußern. Dabei wurde u.a. auf zahlreiche windkraftsensible Vogelarten verwiesen, die im Vorranggebiet vorkommen, viele von ihnen schützenswert. „Wie kann es sein, dass eine solche Fläche ausgewählt wird?“, fragte eine Anwohnerin aus Ardestorf. Auch der Immissionsschutz finde keine ausreichende Berücksichtigung, ebenso wenig festgesetzte Baugrenzen, hieß es.

„Windräder sind grundsätzlich ein Ärgernis“, äußerte sich Ausschussmitglied Malte Kanebley (CDU), „und 1.000 Meter Abstand zum nächstliegenden Wohnhaus sind zu wenig.“ Doch ließe sich an dieser Festsetzung nichts ändern.

Zum Hintergrund: Im Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) wurden drei Flächen in Neu Wulmstorf als Vorranggebiete für die Windenergienutzung festgelegt. Eine Fläche mit 18,5 Hektar sowie eine weitere mit 10,4 Hektar liegen zwischen Immenbeck im Norden, Elstorf im Osten und Daensen im Südwesten. Eine dritte Fläche befindet sich zwischen Elstorf, Grauen und Siedlung Grauen. Der überwiegende Teil der Fläche liegt auf Gemeinde-Gebiet, ragt aber mit einem Drittel in die Gemeinde Appel/Samtgemeinde Hollenstedt hinein. Der bestehende Windpark in Ohlenbüttel ist mit 6,5 Hektar und fünf Windkraftanlagen im RROP ebenfalls als Vorranggebiet ausgewiesen. Das ermöglicht ein Repowering der bereits bestehenden Anlagen. Zusammengenommen ergeben diese drei Flächen mit einer weiteren in Hollenstedt eine Größe von gut 50 Hektar. Die Gemeinde hätte die Möglichkeit, ihren Flächennutzungsplan nach Vorgaben des RROP zu ändern und die Flächenabgrenzungen zu übernehmen. Sollte der RROP jedoch nicht mehr wirksam sein, würde die Gemeinde ihre Planungshoheit verlieren.

Fachbereichsleiter Thomas Saunus warf ein: „Das Verfahren wird erst noch eröffnet.“ Von der Firma Windstrom (drei Anlagen) und der Firma Windkontor (eine Anlage) lägen Anträge vor. Daraufhin habe der Landkreis habe diese Flächen akribisch überprüft und festgesetzt. Dennoch werde die Gemeinde jetzt ein eigenes Standortkonzept erstellen lassen und einen Gutachter beauftragen. „Sollte sich Widersprüche herausstellen, werden wir darauf eingehen“, so Saunus. Was die Baugrenzen beträfe: „Eine Windkraftanlage gilt als privilegiertes Bauvorhaben, für sie gelten die üblichen Baugesetze nicht.“

Schließlich kam Bürgerenergie-Vorstand Robert Neumann doch noch zum Zug. „Schöner reden kann ich Windkrafträder auch nicht“, sagte Neumann während seiner Präsentation zum Thema Bürgerwindpark. „Aber da sie auf jeden Fall gebaut werden, sollten wir den größtmöglichen Nutzen daraus ziehen.“ Durch eine Beteiligung an der Genossenschaft Bürgerenergie könne dafür gesorgt werden, dass gewonnene, erneuerbare Energie direkt vor Ort zum Einsatz käme. Außerdem ließe sich durch den Kauf von Genossenschaftsanteilen Geld zu einem guten Zinssatz anlegen.

• In der Sitzung am Donnerstag, 22. Dezember (19.30 Uhr) wird der Neu Wulmstorfer Rat das Bauleitplanverfahren eröffnen. Ob dann eine Kooperation zwischen der Gemeinde und der Bürgerenergie Buxtehude zustande kommt, wird sich zeigen.

Redakteur:

Alexandra Bisping

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