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Gülle schon ab Januar aufs Feld? Versammlung des Kreisbauernverbandes Stade

Wann die Landwirte Gülle auf den Feldern ausbringen dürfen, ist genau reglementiert | Foto: tp
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(lt). Auf die existenzielle Bedeutung der Landwirtschaft für die Gesellschaft wies Johann Knabbe, Vorsitzender des Kreisbauernverbandes Stade, jetzt bei der Kreisverbandsversammlung in Hammah hin. Er wünsche sich für die Zukunft weniger Bevormundung durch berufsfremde Gruppen und mehr konstruktiven Dialog. Immerhin sei der Landwirt bei einer aktuellen Umfrage in den Top Ten der vertrauenswürdigsten Berufsgruppen gelandet, so Knabbe.

Den Festvortrag hielt Prof. Dr. Friedhelm Taube, Leiter des Instituts für Pflanzenbau und Pflanzenzüchtung, Grünland und Futterbau / Ökologischer Landbau an der Christian-Albrechts-Universität Kiel, vor zahlreichen Vertretern aus Landwirtschaft, Politik und Wirtschaft. Er ging darin auf die novellierte Dünge-Verordnung ein, die derzeit auf EU-Ebene erarbeitet wird.
Aus seiner Sicht sei es sinnvoll, die Gülle-Ausbringung schon ab Januar - statt wie bisher erst ab Februar - zuzulassen. Dafür sollten Landwirte sich lieber im Herbst zurückhalten und nicht mehr so spät im Jahr Gülle auf den Äckern ausbringen, so Taube.
Die Obergrenze für die Stickstoffdüngung mit Hilfe von Gülle sollte bei 170 Kilogramm pro Hektar bleiben. Allerdings sei es sinnvoll, auf Grünlandflächen bis zu 250 Kilogramm pro Hektar zuzulassen. Je nach Boden werde das in den tierischen Exkrementen enthaltene Nitrat unterschiedlich aufgenommen und reduziert, bevor es ins Grundwasser gelange, so Taube.
Hintergrund: Wenn die Bauern zu viel Gülle auf den Äckern ausbringen, können die Pflanzen das Nitrat aus den tierischen Exkrementen nicht mehr aufnehmen, sie sickert ins Grundwasser und gelangt so ins Trinkwasser. Nitrate verfügen über krebserregende Eigenschaften für den Menschen.

Im Landkreis Stade gebe es keine Probleme mit erhöhter Nitratbelastung im Grundwasser, so Stades Landrat Michael Roesberg in seinem Grußwort. Er appellierte an die Landwirte, mit ihren immer größeren und schwereren Maschinen die Straßen und Wege zu schonen. "Für die Verbreiterung oder die Sanierung fehlt uns das Geld", so Roesberg.
Er appellierte zudem an die Landwirte, im Hinblick auf den Vertragsnaturschutz in Kehdingen ("Natura-2000-Gebiet") Geschlossenheit zu demonstrieren. Die Lücken seien noch zu groß, um ein Gesamtvertragswerk präsentieren zu können, so der Landrat. Offensichtlich haben also noch nicht alle 80 betroffenen Landwirte den Vertrag unterzeichnet. "Wir streben weiterhin eine Vereinbarung auf Augenhöhe an", so Roesberg.

Wie berichtet, haben sich der Kreisbauernverband Stade und die Kreisverwaltung vor knapp einem Jahr auf einen besonderen Naturschutzvertrag im Land Kehdingen geeinigt. Mit den im Vertrag vereinbarten Richtlinien soll das rund 10.000 Hektar große, international bedeutende Vogelschutzgebiet am Elbufer als Rast- und Brutstätte für Wild-, Nonnengänse und Co. erhalten werden.
Da die Bauern die Bestimmungen freiwillig befolgen wollen, verzichtet der Kreis auf die hoheitliche Sicherung der Flächen als Landschafts- oder Naturschutzgebiete.
Rund 80 betroffene Landwirte sollten den sechsseitigen Vertrag eigentlich bis Herbst 2013 unterzeichnet haben.

Wann die Landwirte Gülle auf den Feldern ausbringen dürfen, ist genau reglementiert | Foto: tp
Sprach über die neue Gülleverordnung: Prof. Dr. Friedhelm Taube aus Kiel
Redakteur:

Lena Stehr

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