"Ich zahle das aus Prinzip nicht"
(mi). Als Stephanie Henning (29) im Dezember 2011 einen Gebührenbescheid von der Stadt Hamburg erhielt, war sie perplex. Die junge Frau, die damals noch in Harburg wohnte, sollte Bußgeld für falsches Parken bezahlen. Allerdings stimmte das im Gebührenbescheid genannte Autokennzeichen überhaupt nicht mit dem ihres eigenen Fahrzeugs überein. „Nicht mein Kennzeichen, nicht meine Sache“, mag sie sich gedacht haben. Der Bescheid kam zu den Akten - ein Fehler, wie Stephanie Henning heute weiß.
Denn sie war Opfer einer miesen Masche geworden, mit der der eigentliche Parksünder seiner Strafe entgehen wollte. „Der Typ hat einfach meine Adresse bei der Behörde angegeben“, sagt sie. Das sei ihr klar geworden, als wenig später eine Mahnung zur Zahlung ins Haus flatterte und sie daraufhin bei der zuständigen Hamburger Behörde für Inneres anrief. Damit begann der Ärger. Denn als Stephanie Henning den Fehler ausräumen wollte, teilte man ihr dort mit, dass sie nicht gefahren sei, sei mittlerweile unerheblich. Sie müsse in jedem Fall zahlen. Der Bescheid sei rechtskräftig, ob sie die falsche Adressatin sei, spiele keine Rolle mehr. Stephanie Henning weigerte sich dennoch, das Geld zu bezahlen. Das Amt stellte daraufhin die Zwangsvollstreckung bis hin zur Kontopfändung in Aussicht. Dadurch ließ sich die Betroffene aber nicht einschüchtern. Stephanie Henning wartete ab. Und es geschah - nichts. Drei Jahre rührte sich die Behörde nicht. Umso erstaunter war Stepahnie Henning, die mittlerweile nach Hollenstedt umgezogen war, als sie vergangene Woche erneut ein Schreiben aus Hamburg erhielt. 33 Euro will die Behörde jetzt von ihr haben.
„Ich werde das nicht zahlen. Es geht mir nicht ums Geld, sondern ums Prinzip“, sagt die zu Unrecht Beschuldigte. Schließlich könnte es nicht sein, dass eine Behörde jemanden mit einer solch dreisten Masche auch noch davon kommen lässt. Sie fragt: Warum wendet sich die Bußgeldstelle nicht endlich an den tatsächlichen Parksünder?“
Bei der zuständigen Behörde wollte oder konnte man sich bis Redaktionsschluss zum Fall von Stephanie Henning nicht äußern.
Allerdings: Experten sehen das bisherige Vorgehen der Bußgeldstelle durchaus kritisch. Dazu sagt Rainer Alka, Hauptamtsleiter der Gemeinde Rosengarten: „Wenn sich der Sachverhalt tatsächlich, wie von der Betroffenen geschildert, zugetragen hat, sollte eine Behörde bei Ausübung ihres pflichtgemäßen Ermessens den Bescheid auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist noch zurücknehmen können.“ Voraussetzung sei allerdings, dass die Betroffene mitwirkt und belastende Vorwürfe glaubhaft ausräumen kann.
Redakteur:Mitja Schrader |
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