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Millionenschaden im Buchholzer Freibad

Krones weiterhin im Visier?

Die Fertigstellung hat Jahre gedauert und viel gekostet: Axel Krones vor dem Umkleidehaus des TV Vahrendorf
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Rechtsstreit beigelegt - werden dem Vorsitzenden des TV Vahrendorf jetzt rechtliche Schritte angedroht?

ab. Vahrendorf. Dem Vorsitzenden des TV Vahrendorf, Axel Krones, könnten nach einem Vergleich des Vereins vor dem Landgericht Stade rechtliche Schritte, möglicherweise in Form einer Beugehaft, drohen. Ihm wird zur Last gelegt, dass er versäumt habe, lokale Medien über den Ausgang des Verfahrens zu informieren: Krones sollte eine Pressemitteilung herausgeben, in der er mitteilte, dass der seit Jahren andauernde Streit zwischen dem TV Vahrendorf und dem Containerunternehmen Comma nun beigelegt sei und man sich auf einen Vergleich geeinigt hätte.

Zur Vorgeschichte: Vor acht Jahren erhielt das Unternehmen Comma aus Hausbruch vom Sportverein TV Vahrendorf den Auftrag, auf dem vereinseigenen Tennisgelände ein Umkleidehaus zu bauen. Dabei habe es Baumängel gegeben, die ein Benutzen der Umkleidekabinen unmöglich machten, beklagt Krones.

70.000 Euro hatte der Verein für das Umkleidehaus an die Containerfirma gezahlt.
Der Verein klagte aufgrund statischer Baumängel und bekam vor dem Landgericht Stade und vor dem Oberlandesgericht Celle Recht. Das Unternehmen Comma zahlte 35.000 Euro an den TV Vahrendorf zurück.

Durch die jahrelange Dauer des Verfahrens hatte im Inneren des Umkleidehauses Feuchtigkeit für weitere Schäden gesorgt. Daher verloren die Mitglieder des Sportvereins nach etlichen Jahren der Warterei die Geduld und behoben eigenhändig die Feuchtigkeitsmängel. Bei dieser Sanierung entstanden dem Klub erneut Kosten. In einem dritten Verfahren, wieder vor dem Landgericht Stade, versuchte der Verein daraufhin, auch dafür finanzielle Entschädigung von Comma zu erhalten. Das Verfahren endete diesen April mit einem Vergleich und einer Zahlung von 2.000 Euro. Man hätte die Baumängel nicht selbst beheben dürfen, urteilten die Richter.
Teil des Vergleichs war, dass Axel Krones eine Pressemitteilung herausgeben solle, in der die gütliche Beilegung bekanntgegeben wird. Dem ist Krones nachgekommen.

Doch nun teilte ihm seine Anwältin mit, dass sich die Gegenpartei „eine vollstreckbare Ausfertigung des Vergleichs“ hat anfertigen lassen. „Diese stellt den ersten Schritt einer (möglichen) Zwangsvollstreckung dar“, heißt es. Krones vermutet, es könne damit zusammenhängen, dass bisher in den Medien noch nicht über den Ausgang des Verfahrens berichtet wurde. Offenbar schließt die Gegenseite daraus, dass Krones die Pressemitteilung nicht versendet habe. Für Krones selbst ist mit dem Vergleich das Verfahren beendet.

Mit allen Bau-, Anwalts- und Gerichtskosten, schätzt Axel Krones, musste der Verein eine Summe von 140.000 Euro aufbringen. „Davon hätten wir ein richtig tolles Haus bauen können“, so der Vorsitzende. Immerhin: Dank der Eigeninitiative ist die Umkleidekabine jetzt nutzbar.

Redakteur:

Alexandra Bisping

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