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Millionenschaden im Buchholzer Freibad

Hungerstreik aus Verzweiflung: Flüchtlingsehepaar wird seit Monaten gezwungen, getrennt zu leben

Ein Foto aus besseren Zeiten. Seit drei Monaten wird Khaled Aydi nun schon von seiner Frau getrennt | Foto: Aydi
  • Ein Foto aus besseren Zeiten. Seit drei Monaten wird Khaled Aydi nun schon von seiner Frau getrennt
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JOBS und KARRIERE

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(mi). „Wir sind nach Deutschland geflohen, weil wir dachten, hier werden wir menschenwürdig behandelt.“ Was Khaled Aydi (30) derzeit erlebt, zeigt, wie ein System einen Menschen zerstören kann, wenn aus Überforderung Gleichgültigkeit wird. Der Flüchtling aus Syrien ist seit fast vier Monaten von seiner Frau Walaa Alkhateeb (25) getrennt. Sie ist in einer Erstaufnahme-Einrichtung im Harz untergebracht, er selbst lebt in einer Unterkunft im Landkreis Harburg. Alle seine Bemühungen, bei den Behörden einen Umzug seiner Frau zu erreichen, waren bisher vergebens. Erst als Khaled Aydi und seine Frau das letzte Mittel wählen und in den Hungerstreik treten, kommt - auf WOCHENBLATT-Nachfrage - Bewegung in die Sache.
Dunkle Ringe unter den Augen, die Wangen sind eingefallen, der Blick müde, seit einer Woche verweigert Khaled Aydi nun schon jegliche Nahrung, nur Wasser nimmt er zu sich. Die Verzweiflung ist ihm deutlich anzusehen. Traurig blickt der junge Mann auf ein Foto, das Bild zeigt einen anderen Khaled. Die Person auf dem Bild ist lässig gekleidet, strahlt Zuversicht aus und hat glücklich den Arm um eine Frau gelegt. Entstanden ist die Aufnahme in Hamburg kurz vor Weihnachten. Das war das letzte Mal, dass Khaled mit seiner Frau Walaa Alkhateeb zusammen war. Denn fast drei Monate später ist das Paar noch immer voneinander getrennt. Dabei hatten sie sich nach einer dramatischen Flucht in Deutschland gerade erst wiedergefunden.
Ihre Geschichte: Khaled Aydi wollte dem Dauerkonflikt in seiner Heimat Palästina entfliehen und zog ins damals friedliche Syrien. Er fasst Fuß, macht einen Uniabschluss als Kaufmann. Anfang 2014 heiratet er dann Walaa Alkhateeb. Dann zerstört der Krieg in Syrien die Zukunft des jungen Ehepaars. Für Khaled Aydi
beginnt eine lebensgefährliche Flucht. Fast zwei Tage lang treibt der marode Frachter, auf dem er mit 600 weiteren Flüchtlingen eingepfercht ist, mit Motorschaden vor der Küste Kretas. Dann erreicht Khaled Aydi schließlich Deutschland. Der Flüchtling landet in einer Unterkunft im Landkreis Harburg. Dort erfährt er, dass auch Walaa sich auf die gefährliche Reise begeben hat und in Deutschland in einer Unterkunft im Harz in St. Andreasberg (Stadt Braunlage) untergebracht ist. „Waala wäre auf der Flucht fast ertrunken als ihr Boot kenterte, ich war so froh zu hören, dass es ihr gut geht“, erinnert sich Khaled Aydi.
Doch statt einer gemeinsamen Zukunft bleibt das Paar weiter getrennt. Denn Walaa darf nicht in den Landkreis Harburg ziehen.
Zweimal besucht Khaled seine Frau im Harz. Dann verbietet man ihm dort zu übernachten. Wegen der großen Entfernung sind jetzt auch keine Besuche mehr möglich. Ein kurzes Glück erlebt das junge Paar noch, als sie sich Weihnachten in Hamburg treffen. Ein Hotelier, der von der Geschichte der beiden tief bewegt war, hatte den Aufenthalt ermög-
licht. Ohne diese schönen Erinnerungen hätte das Paar wohl schon längst resigniert.
Neue Hoffnung können die zwei Verzweifelten jetzt schöpfen, weil das WOCHENBLATT den Landkreis Harburg sowie das Land Niedersachsen mit dem Fall konfrontiert hat. Das zeigt offenbar Wirkung. Schon kommende Woche soll Walaa Alkhateeb laut Aussage von Kreissprecher Johannes Freudewald in den Landkreis Harburg umziehen dürfen. Das habe die zuständige Landesbehörde auf Intervention des Kreises jetzt erlaubt. „Wir bemühen uns, jetzt schnell Plätze in einer unserer Unterkünfte für das Paar zu finden“, so Freudewald. Khaled Aydi bleibt vorerst skeptisch. Seinen Hungerstreik will er erst beenden, wenn er Walaa endlich wieder in die Arme schließen kann.

Kommentar

Familien, die vom Staat auseinander gerissen werden - so etwas kennt man aus Unrechtsregimen. Doch auch unser System ist in der Lage, Menschen so weit zu entrechten, dass eine Zwangstrennung einzig aufgrund der Tatsache, dass sie keine Staatsbürger sind, legitim scheint. Auch wenn Herr Aydi keinen Rechtsanspruch auf gemeinsame Unterbringung mit seiner Frau hat und auch wenn die hohe Zahl von Flüchtlingen die Behörden vor eine Herausforderung stellt, kann die Konsequenz nicht eine vom Recht gedeckte Gleichgültigkeit sein. Denn es ist gerade der Anspruch, Menschen - egal welchen Rechtsstatus‘ - menschenwürdig zu behandeln, der unsere Demokratie von einem Unrechtsregime unterscheidet.

Mitja Schrader

Redakteur:

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