Bürgerversammlung in Rosengarten-Alvesen zum Thema B-Plan „Rüderstieg Süd“

Wie eine Wohnbebauung in dem derzeitigen Wochenendhausgebiet in Alvesen aussehen könnte, stellte Investor Steffen Lücking vor
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Foto: Helena GARCIA@AdobeStock.com

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as. Alvesen. Die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet „Rüderstieg Süd“ in Alvesen, das ein Wohngebiet und ein Wochenendhausgebiet umfasst, war jetzt Thema einer Bürgerversammlung im Rahmen einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung. Bei der Diskussion wurde deutlich: Die Anlieger des Rüderstiegs möchten wenig Veränderung und das Wochenendhausgebiet so erhalten, wie es ist.
Bei dem Gebiet am Rüderstieg handelt es sich bislang um einen „ungeplanten Innenbereich“. Nach §34 BauGB müssen sich dort Neubauten lediglich an die bereits bestehende Umgebung anpassen, der Landkreis hat dabei die Entscheidungsgewalt. Mit einem B-Plan hingegen kann die Gemeinde etwa die Anzahl der Geschosse oder Abstände zu Flurgrenzen vorschreiben. „Bleibt das Gelände unbeplant, besteht die Gefahr, dass aus dem Gebiet nach und nach ein hochverdichtetes Gelände wird“, so Bürgermeister Dirk Seidler. Ziel sei es, die Verdichtung zu steuern, sozialverträglich zu planen und den Bestand zu stärken, so Seidler.
Wie berichtet, war der B-Plan bereits im Januar diskutiert worden, auf Antrag von Thies Ockelmann (Bündnis 90/Grüne) wurde der Entwurf der Verwaltung den Bürgern jetzt auf einer Versammlung präsentiert: U.a. werden für das Wohngebiet Einzelhäuser mit einer Grundflächenzahl von maximal 0,15 vorgeschlagen, pro Wohneinheit sind jeweils 300 Quadratmeter Baufläche nachzuweisen. Pro Gebäude sind maximal zwei Wohnungen erlaubt. Für die Wochenendhäuser ist u.a. eine Firsthöhe von 3,50 Metern festgelegt, die Gebäude dürfen eine Länge von neun Metern und eine Breite von jeweils maximal acht Metern nicht überschreiten.
Investor Steffen Lücking, der ein rund 4.300 Quadratmeter großes Areal mit zehn Wochenendhäusern im vergangenen Jahr erworben hatte, stellte gemeinsam mit Architekt Johann Klaus Tipke Pläne für eine mögliche Wohnbebauung vor: Vier Einfamilienhäuser, auf gut 1.100 Quadratmeter großen Grundstücken. Allerdings ist Lücking nicht der Bauherr. „Ich werde das Areal erschließen und dann verkaufen“, so Lücking. Als „Kasperletheater“ bezeichnete ein Anlieger den Alternativvorschlag Lückings, auf dem Gebiet 14 Wochenendhäuser einzurichten. Derzeit sei es weder möglich, vier Einfamilienhäuser noch 14 Wochenendhäuser auf der Fläche zu errichten, beruhigte Carsten Peters die Anlieger. „Aber es ist legitim, auch einmal andere Ideen zur Diskussion zu stellen.“
Ein weiterer Knackpunkt: die Erschließung. Zuwegung, Frisch- und Abwasserversorgung der Wochenendhäuser seien derzeit nicht geregelt, so Tipke. Werden dort Gebäude erneuert, müssen sie erschlossen werden, eine Zufahrt für Feuerwehr und Notarzt eingerichtet werden. Das Problem: Die Wochenendhäuser haben keine direkte Anbindung zur Straße. Derzeit sind die Häuser über schmale Fußwege mit der Straße „Am Rosengarten“ verbunden, die über das Grundstück der „Kajüte“ laufen. Ob das Recht, das Grundstück zu passieren, auch für eine Straße gilt, darüber waren sich der Grundstücksbesitzer und Steffen Lücking uneins. „Die Infrastruktur für dieses Gebiet ist schon seit Jahren Thema“, so Axel Krones. Nicht zuletzt habe die Auflage des Landkreises, das Gebiet zu erschließen, zum Besitzerwechsel der Fläche geführt, so Krones.
Bei der abschließenden Abstimmung sprachen sich 31 von 32 Anwohner für den Erhalt des Wochenendgebietes aus. Weiterhin stimmte ein Drittel der anwesenden Anlieger für die Möglichkeit, ein zweites Haus auf dem Grundstück zu errichten, während zwei Drittel gegen eine mögliche Nachverdichtung waren. Jetzt liege es an der Politik, zu entscheiden, ob eine Nachverdichtung ermöglicht werden solle oder nicht, so Peters.
• Der Entwurf des B-Plans liegt noch bis zum 17. Juli im Rathaus (Bremer Str. 42) in Nenndorf öffentlich aus. Bis dahin können noch schriftliche Eingaben abgegeben werden.

Redakteur:

Anke Settekorn aus Jesteburg

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