Land verordnet Mietpreisbremse für Buchholz und Buxtehude

Das Land tritt in Buchholz und Buxtehude auf die Mietpreisbremse | Foto: Fotolia bluedesign
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mi. Buxtehude/ Buchholz. Die Kommunen Buchholz und Buxtehude in den Landkreisen Harburg und Stade gehören zu den niedersachsenweit 19 Städten, in denen das Land zum 1. Dezember per Verordnung die sogenannte „Mietpreisbremse“ einführt, um Wohnraum auch für ärmere Bürger in diesen Kommunen bezahlbar zu halten.

19 Kommunen werden reguliert

Die beiden Kleinstädte spielen damit in einer Liga mit Braunschweig, Göttingen, Hannover, Langenhagen, Leer, Lüneburg, Oldenburg, Osnabrück, Vechta, Wolfsburg und sieben Gemeinden auf den ostfriesischen Inseln. Um ein weiteres, unkontrolliertes Ansteigen der Mieten in diesen 19 Kommunen zu verhindern, will die Landesregierung dort ab 1. Dezember die Mietpreisbremse einführen.

Nicht mehr als zehn Prozent Aufschlag bei Neuvermietungen

Das bedeutet: Bei Wiedervermietung darf die neue Miete künftig höchstens um zehn Prozent über der örtlichen Vergleichsmiete liegen. Die Klausel gilt nicht für Wohnraum, der nach Oktober 2014 geschaffen wurde und wird. Auch für Wohnungen, die vor der Neuvermietung „umfassend modernisiert“ wurden, greift die Mietpreisbremse nicht. Für bestehende Mietverhältnisse gilt: Innerhalb von drei Jahren darf die Miete um nicht mehr als 15 Prozent erhöht werden. Halten sich Vermieter nicht an die neuen Vorschriften, können Mieter das vor Gericht einklagen.

Buchholz bezweifelt Erfolg der Maßnahme

„Ich bezweifele, dass sich durch die Mietpreisbremse der Wohnungsmarkt in Buchholz nachhaltig entspannt“, erklärt dazu Sozialdezernent Oliver Hirsch von der Stadt Buchholz. Die Mietpreisbremse sei höchstens geeignet, für eine zeitlich begrenzte Entlastung bei Bestandsmieten zu sorgen. Das Problem in Buchholz ließe sich aber nur dadurch lösen, dass neuer Wohnraum entstehe. Damit habe die Stadt mit der Planung für die Schaffung von 600 neuen Wohneinheiten auf drei Flächen („Kyrill-Wald“, „Schaftrift“, „Hilmer-Fläche“) bereits begonnen. Darunter sei auch jeweils ein gewisser Prozentsatz an Sozialwohnungen.

Buxtehude hält Mietpreisbremse für sinnvoll

In der Stadt Buxtehude begrüßt man die Einführung der Mietpreisbremse: „Die Mietpreisbremse kann in Verbindung mit weiteren Maßnahmen, wie z.B. der Aufstockung der Fördermittel für den sozialen Wohnungsbau, ein wirksames Instrument zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum darstellen“, erklärt der zuständige Fachbereichsleiter Rolf Dessel. Positiv sei auch, dass die Maßnahme auf fünf Jahre begrenzt werde. „Das ist ein Signal an Investoren, dass es trotz der staatlichen Regulierung weiter lohnenswert ist, den Wohnungsmarkt in Buxtehude zu entwickeln“, so der Dezernent.

Die Mär vom angespannten Wohnungsmarkt / Staat als Kostentreiber

Erklärter Gegner der Mietpreisbremse ist Jan Stöver vom Eigentümer-Verband „Haus & Grund“. „Die Mietpreisbremse ist kontraproduktiv. Dadurch wird kein einziger Quadratmeter Wohnraum geschaffen“, so Stöver. Dazu käme: Es seien nicht die Eigentümer, sondern der Staat selbst, der durch immer mehr Auflagen und steigende Gebühren bzw. Steuern die Kosten für die Eigentümer und damit auch die Mieten in die Höhe treibe. Der Wohnkostenanteil dagegen sei seit Jahren stabil. Dass es in Buchholz oder in gesamt Niedersachsen angespannte Wohnungsmärkte gebe, dafür finde sich kein tragfähiger Beweis. Die Begründung der Landesregierung gehe von falschen Prämissen und Zahlen aus und liefere keine Ergebnisse, die die jetzt beschlossene Mietpreisbremse rechtfertigten.

Ermittelt in rechtssicheren Studien

Dem widerspricht die Landesregierung: Die für die Mietpreisbremse genannten Kommunen seien im Rahmen einer fundierten und rechtssicheren Studie durch die N-Bank Niedersachsen ermittelt worden. Richtschnur sei dabei gewesen, dass es sich um Gebiete handele, in denen entweder die Mieten im Vergleich zum Bundesdurchschnitt stark steigen oder in denen die durchschnittliche Mietbelastung im Bundesvergleich übermäßig hoch sind, in denen die Wohnbevölkerung wächst, ohne dass ausreichend neuer Wohnraum geschaffen wird, oder in denen es eine hohe Nachfrage und kaum Leerstand gebe.

Kommentar:
Zeit für Politik mit Augenmaß
Ist es gut, wenn der Staat in den Markt eingreift? Im Fall Buchholz kann man nur sagen: „Ja!“ Mit der Mietpreisbremse erhält die Stadt die notwendige Zeit, dafür zu sorgen, dass Buchholz eine Familienstadt bleibt, in der es auch für geringere Einkommen Platz gibt. Jahrelang hat man das nämlich vergessen, hat lieber Investoren protegiert, anstatt sich für eine nachhaltige Baupolitik einzusetzen. Beispiele dafür: Die Nachverdichtung (Am Radeland) oder der Wohnpark am Krankenhaus. Dann, als durch anerkannte Flüchtlinge der Druck auf dem Wohnungsmarkt so stark wurde, dass man in der Politik die Augen nicht mehr verschließen konnte, schüttet man das Kind mit dem Bade aus: Plötzlich werden in einer Kurzschlussreaktion für neun Millionen Euro Sozialwohnungen gekauft und das „Sahnestück“ Jordanfläche in einer Nacht- und Nebelaktion für den sozialen Wohnungsbau verscherbelt. Wenn das Moratorium Mietpreisbremse statt dieser „Torschlusspanik-Politik“ künftig Planung mit Augenmaß, die auch soziale Aspekte in den Fokus nimmt, ermöglicht, wäre schon viel gewonnen.
Mitja Schrader

Redakteur:

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