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Osterfeuer 2024 im Landkreis Harburg

Friedhofsgebühren verdoppeln?

Der Friedhof in Nenndorf nur eine Dienstleistung?
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Foto: Helena GARCIA@AdobeStock.com

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mi. Rosengarten. Die Gemeinde Rosengarten überprüft derzeit die Höhe ihrer Friedhofsgebühren. Schon jetzt steht fest: Das Sterben wird wohl in Rosengarten teurer.
Im Finanzausschuss stellte Michael Wegener von dem Kommunaldienstleister „Kubus“ erste Zahlen vor. Demnach verursachen die beiden gemeindeeigenen Friedhöfe in Klecken und Nenndorf derzeit ein Minus von rund 40.000 Euro. Die Zahlen sind das Ergebnis einer umfangreichen Analyse, bei der „Kubus“ die Jahre 2011 bis 2013 untersucht hat. Kostenpunkt für den Steuerzahler: rund 10.000 Euro.
Die Empfehlungen des Kommunaldienstleisters an den Ausschuss lassen sich im Wesentlichen als eine Verdopplung der derzeitigen Gebühren zusammenfassen.
So sollte eine Wahlgrabstätte in Zukunft 1.206 statt jetzt 614 Euro kosten. Für ein anonymes Rasengrab könnten bald 1.289 Euro statt 675 Euro fällig werden. Wer seine Trauerfeier in der Kapelle des Nenndorfer Friedhofs abhalten will, soll dafür rund 100 Euro bezahlen, bisher fielen keine Gebühren an.
Warum sollen die Gebühren so drastisch erhöht werden? Bisher hatte man in Rosengarten deren Berechnung eher pragmatisch im Vergleich zu Nachbarkommunen vorgenommen. Das Niedersächsische Kommunalabgabengesetz schreibe allerdings eine Berechnung nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen vor, erklärte Michael Wegener den Ausschussmitgliedern. Demnach sollen die Kommunen Gebühren erheben, die die tatsächlichen Kosten einer Dienstleistung deckten.
Der Ausschuss einigte sich darauf, die „Kubus-Zahlen“ lediglich als Arbeitsgrundlage anzusehen. Bürgermeister Dietmar Stadie brachte außerdem ein, dass geprüft werden müsse, ob nicht einige Friedhofsflächen als „Park“ der Allgemeinheit zugute kämen und deswegen nicht über Gebühren finanziert werden dürften. Außerdem müssten bei der Kalkulation personelle Änderungen abgewartete werden. Beiden Punkten Stimmten die Ausschussmitglieder zu.

Kommentar

Vom Bürger zum Nutzer
Jahrelang wurden die Friedhofsgebühren in Rosengarten kostengünstig ermittelt. Plötzlich muss eine Firma her, die für rund 10.000 Euro eine umfassende Analyse vornimmt. Der Grund: Das Kommunalabgabengesetz, das eine betriebswirtschaftliche Prüfung vorsieht, die kleine Kommunen personell kaum stemmen können. Ein Beispiel für die Umverteilung von Steuergeldern: Weg von der Investition ins Allgemeinwohl (Straßenbau, Kindergärten oder eben Friedhöfe) hin zur Subvention privater Dienstleister - kein Einzelfall. Kaum eine Planung ist von Kommunen noch mit Bordmitteln zu bewältigen. Dass dieses Geld dann fehlt, der Bürger deswegen zum Nutzer degradiert und für kommunale Dienstleistungen zur Kasse gebeten wird, wen wundert es? Mitja Schrader

Redakteur:

Mitja Schrader

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