Kita-Gebühren in Rosengarten: Drei Modelle werden diskutiert
mi. Rosengarten.
Die Kindertagesstätten in der Gemeinde Rosengarten sind nach Auffassung von Politik und Verwaltung nicht ausreichend durch Elternbeiträge finanziert. Die Finanzierungsquote liegt laut Verwaltung bei ca. 30 Prozent. Rund 70 Prozent werden aus Steuern finanziert. Insgesamt gibt die Gemeinde demnach rund 1,4 Millionen Euro jährlich für Kitas aus. Das sei - „Bündnis für Familie“ hin, Familienfreundlichkeit her - einfach zu viel.
Im Ausschuss für Kinderbetreuung sollen deswegen am kommenden Montag, 2. November (19 Uhr Rathaus) Modelle zur „Gebührenanpassung“ diskutiert werden.
Rund 75 Prozent zahlen den Höchstsatz
Hintergrund: Derzeit setzt Rosengarten auf ein Modell, das die Gebühr gestaffelt in fünf Stufen nach dem Bruttoeinkommen festlegt. Für einen achtstündigen Kita-Platz fallen demnach in der niedrigsten Stufe (unter 2.051 Euro Bruttogehalt) monatlich 142 Euro an. In der höchsten (über 4.500 Euro Bruttogehalt) 370 Euro. Laut Verwaltung zahlen derzeit rund 75 der Eltern den Höchstsatz.
Besserverdienende sollen stärker belastet werden
Zur Debatte stehen jetzt drei „Reformmodelle“. Erklärtes Ziel: mehr Geld von den Eltern erhalten. Funktionieren soll das - in der Theorie - so, dass Besserverdienende mehr, finanziell schlechter Gestellte weniger der Gebührenlast tragen.
Sechs-Stufen- anstelle von Fünf-Stufen-Modell
• Modell 1 (Antrag von SPD, Grünen, UWR, Linken) wandelt das Fünf- in ein Sechs-Stufen-Modell um. Dabei wird das bestehende System nur minimal angepasst. Die niedrigste Stufe soll demnach bei bei einem Bruttogehalt bis 3.070 Euro liegen. Gebühr 120 Euro. Die höchste Stufe liegt jetzt bei einem Bruttogehalt von 6.000 Euro. Die Gebühr soll 480 Euro betragen. Zum Vergleich: Der jetzige Gebührenhöchstsatz von 370 Euro wird nach dem neuen Modell schon bei einem Bruttoeinkommen von 4.501 bis 5.200 Euro fällig.
Zwei-Stufen-Modell
• Modell 2 (SPD, Grüne, UWR, Linke) sieht nur noch zwei Stufen vor. Hier zahlt 100 Euro, wer bis 4.500 Euro Bruttoeinkommen hat. 200 Euro werden bei einem Bruttoverdienst über 4.500 Euro fällig.
Eltern zahlen 6,6 Prozent ihres Bruttoeinkommens für die Kita
• Modell 3 (Antrag der CDU): Als Gebühr wird ein Betrag fällig, der 6,6 Prozent des Bruttoeinkommens entspricht. Damit wäre, wer nicht übermäßig viel verdient, weder fein raus noch über Gebühr belastet ist, fallen bei einem Bruttoeinkommen bis 3.000 Euro pauschal 120 Euro Gebühr an. Um Reiche nicht zu verschrecken, werden außerdem nie mehr als 560 Euro Gebühr fällig.
Nicht automatisch mehr "Service"
Welches das gerechteste Zahlenspiel ist, wird wohl nur die Erfahrung zeigen. Klar ist jedoch schon jetzt: Nur weil Eltern mehr Gebühren zahlen, werde es nicht automatisch mehr „Service“ geben. Das hat Bürgermeister Dirk Seidler dem WOCHENBLATT gesagt
Zur Vorbereitung: Link zu den Gebührentabellen
• Eine detaillierte Aufstellung der verschiedenen Gebührenmodelle unter gibt es hier
Redakteur:Mitja Schrader |
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