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Urteil gegen Pony-Vergewaltiger aus Stelle

Landkreis Harburg auf Kuschelkurs - Illegales Zuschütten eines Teiches hat wohl kaum Konsequenzen

Der Teich auf einem Foto wohl aus dem Jahr 2000 | Foto: privat
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  • Der Teich auf einem Foto wohl aus dem Jahr 2000
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mi. Hollenstedt. Rosige Zeiten für Bauherren im Landkreis Harburg: Stand der ehemalige Kreisrat und Chef des Fachbereichs Bauen/Umwelt, Dr. Björn Hoppenstedt, noch vor einem Jahr in der Kritik, bei Genehmigungserfahren viel zu restriktiv vorzugehen (das WOCHENBLATT berichtete), geht seine Nachfolgerin, die neue Kreisrätin Monika Scherf, mit Bauherren offenbar auf Kuschelkurs und das sogar bei klaren Rechtsbrüchen. Das lässt zumindest ein aktueller Fall aus dem Bereich der Samtgemeinde Hollenstedt vermuten. Anstatt einen Bürger, der dort einen großen Teich verbotenerweise zugeschüttet hat, zur Wiederherstellung des Biotops zu verpflichten, setzt man im Kreishaus alles daran, dem Verursacher zu helfen, die Tat nachträglich zu legalisieren. Für Rechtsanwalt Kai Kähler, der die ehemaligen Eigentümer des Teichgrundstücks vertritt, ist das Vorgehen der Kreisverwaltung nicht nachvollziehbar.

800 Quadratmeter Teich ohne Genehmigung fast komplett zugeschüttet

Der Sachverhalt: Ewald S.* hatte im Frühjahr 2002 ein ca. 1.300 Quadratmeter großes Grundstück im Außenbereich von Else M*. gekauft. Dort befand sich damals noch ein 800 Quadratmeter großer, ehemaliger Feuerlöschteich. Der Kaufpreis: 6.000 Euro. Als Gegenleistung für den niedrigen Kaufpreis soll er der weit über neunzigjährigen Frau versprochen haben, das Grundstück und den Teich parkähnlich zu gestalten. Doch dann begann er damit, das Gewässer sukzessive zu verfüllen. Angeblich mit dem Segen der Samtgemeinde Hollenstedt. Ende 2015 zeigt die alte Dame den Fall an. Der Teich ist mittlerweile nur noch knapp 200 Quadratmeter groß.

Verständnis für Umweltsünder - Landkreis will nachträglich genehmigen

Beim zuständigen Landkreis Harburg wird der Fall allerdings, das zeigen Dokumente, die dem WOCHENBLATT vorliegen, nicht so streng bewertet. Fast von Beginn an setzt man in der Verwaltung vor allem auf die nachträgliche Genehmigung. Für Rechtsanwalt Kai Kähler nicht nachvollziehbar. Kähler: „Hier wäre es rechtlich durchsetzbar und im Sinne der Allgemeinheit auch geboten, eine Wiederherstellung des Teiches zu verfügen.“ Denn ein Teich, noch dazu von beträchtlicher Größe, dürfe nicht ohne behördliche Genehmigung verfüllt werden. S. habe mit seiner Tat gegen diverse Vorschriften im Naturschutzrecht, im Baurecht und im Wasserrecht verstoßen. Das Vorgehen des Landkreises sei juristisch anfechtbar und fragwürdig.
Beim Kreis geht der Fall offenbar zunächst an eine Sachbearbeiterin, die auch sofort die Wiederherstellung fordert. „Da die Gewässerbeseitigung genehmigungspflichtig gewesen wäre, wurde Herrn S. die Gelegenheit gegeben, den Gewässerrückbau rückgängig zu machen“, schreibt die Kreismitarbeiterin. Doch dazu kommt es nicht. Stattdessen wird Ewald S. sogar aus der Kreisverwaltung vorgeschlagen, die illegale Gewässerbeseitigung nachträglich zu legalisieren.

Keine Beweissicherung von Amtswegen "Recht auf den Kopf gestellt"

Dabei ist der Fall brisant: Im Raum steht nämlich auch, dass S. den Teich verbotenerweise mit Bauschutt verfüllt haben könnte. Doch beim Landkreis treibt man das Legalisierungsverfahren dennoch ohne Unterbrechung voran. Nicht einmal die Tatsache, dass Ewald S. auch während des laufenden Verfahrens die Verfüllung des Teiches fortsetzt, wirkt sich negativ auf sein Anliegen aus. Er durfte die erforderlichen Gutachten selbst in Auftrag geben und auch die Gutachter auswählen. „Es ist völlig unverständlich, warum der Landkreis bei solch schwerwiegenden Vorwürfen nicht von Amts wegen ermittelt, sondern dem Täter die Beweisführung überlässt, so etwas stellt das Recht auf den Kopf“, bewertet Jurist Kähler diese Entscheidung. Fakt ist: Die Gutachter, von denen einer aus dem Heimatdorf von S. stammt, kommen zu dem Schluss, dass der Boden nicht belastet sei und der Teich auch nur geringe Bedeutung für den Artenschutz habe.

Neue Kreisrätin setzt voll auf das mildeste Mittel auch für schwarze Schafe

Verantwortlich für den eingeschlagenen „Schmusekurs“ ist offenbar die neue Kreisrätin Monika Scherf. Das lässt zumindest ein Aktenvermerk vermuten. Dort ist von „umfangreichem Meinungsaustausch“ die Rede, bei dem die Position von Scherf wie folgt festgehalten ist: „Prüfung, ob formelle Illegalität durch Genehmigung geheilt werden kann.“

Oberverwaltungsgericht hat in ähnlichen Fällen Rückbau verfügt

Für Kai Kähler ist das eine eklatante Fehlbewertung des Sachverhalts. Die Zerstörung des Teiches sei kein „heilbares“, kleines Kavaliersdelikt, sondern dürfte einen schwerwiegenden Rechtsverstoß darstellen. Bei ähnlich gelagerten Fällen hätte das Oberverwaltungsgericht (OVG) schon die sofortige Vollziehung des Rückbaus angeordnet. Im Wasserrecht seien demnach grundsätzlich ungenehmigte Eingriffe sofort rückgängig zu machen, weil sonst derjenige, der vollendete Tatsachen schafft, gegenüber dem gesetzestreuen Bürger bevorteilt wird.
Ewald S. wollte sich auf WOCHENBLATT-Anfrage nicht zu dem Thema äußern.
* Namen von der Redaktion gekürzt

Stellungnahme des Landkreises Harburg

Legalisierung ist mildestes Mittel

Kreissprecher Johannes Freudewald widerspricht dieser Darstellung. Bevor im Landkreis Harburg ein Rückbau angeordnet wird, werde genau geprüft, ob das ungenehmigt erstellte Bauwerk genehmigungsfähig sei. Das sei auch im vorliegenden Fall geschehen. Bei seiner Entscheidung, die Legalisierung zu prüfen, halte sich der Kreis selbstverständlich an Recht und Gesetz. So sei die nachträgliche Genehmigung das mildeste Mittel der Gewässeraufsicht und werde daher immer von Amtswegen geprüft.

"Unbedenklichkeit ist durch Gutachter bestätigt"

Man habe umfangreiche Gutachten erstellen lassen, die die Unbedenklichkeit des verwendeten Bodens bestätigt hätten. Die Gutachten seien im Übrigen auch objektiv sie stammten von einer Firma, mit der der Landkreis auch in der Vergangenheit schon zusammen gearbeitet habe. Die Auswahl der Gutachter sei außerdem mit dem Kreis abgestimmt gewesen. Zum Schluss sei auch klar, dass das Vorgehen von S. (Tatsachen schaffen ohne vorherige Genehmigung) nicht ungeahndet bleiben werde. Die Konsequenzen reichten von einem Verwarngeld bis hin zu einem Bußgeld.

Der Teich auf einem Foto wohl aus dem Jahr 2000 | Foto: privat
So sieht der ehemals 800 Quadratmeter große Teich heute aus
Redakteur:

Mitja Schrader

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