Proteststurm erreicht Politik: Bürgerinitiative "Toppenstedter Gegenwind" ist weiterhin gegen Windkraft im Landschaftsschutzgebiet

"Wir wollen hier keine Windkraft": Helmut Busch von der Bürgerinitiative "Toppenstedter Gegenwind" zeigt auf die vorgesehene Anlagen-Fläche am Ortsrand | Foto: archiv
  • "Wir wollen hier keine Windkraft": Helmut Busch von der Bürgerinitiative "Toppenstedter Gegenwind" zeigt auf die vorgesehene Anlagen-Fläche am Ortsrand
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ce. Toppenstedt. Die Bürgerinitiative (BI) "Toppenstedter Gegenwind" lehnt den angedachten Bau von Windkraftanlagen im heutigen Landschaftsschutzgebiet bei Toppenstedt und Lübberstedt nach wie vor ab. Um ihrem Veto Nachdruck zu verleihen, haben sie jetzt die Kreistagsabgeordneten, die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises sowie die Mitglieder des Salzhäuser Samtgemeinderates und des Toppenstedter Gemeinderates schriftlich dazu aufgefordert, Alternativstandorte außerhalb von Landschaftsschutzgebieten zu suchen und an Stelle der Windkraftanlagen auch die Errichtung von Photovoltaik-Einrichtungen zu prüfen.
Der Protest der BI richtet sich insbesondere gegen den von der Investorengruppe "Ohewind" geplanten Bau eines Windparks mit bis zu sechs Windkraftanlagen im Landschaftsschutzgebiet "Garlstorfer Wald" östlich von Toppenstedt (das WOCHENBLATT berichtete). Auch zwischen Lübberstedt und Gödenstorf ist nach BI-Informationen die Aufstellung von Windkraft-"Spargeln" vorgesehen. Die Anlagen wären aufgrund ihrer Gesamthöhe von rund 200 Metern über weite Teile der Samtgemeinde Salzhausen sichtbar.
Nach Angaben der Initiative haben sich auf Unterschriftenlisten bislang rund 480 Toppenstedter und damit über 40 Prozent der wahlberechtigten Ortseinwohner gegen das Vorhaben vor ihrer Haustür ausgesprochen.
Im Schreiben an die Kommunalpolitiker verweist die BI auf die Verordnung des Landkreises Harburg über das Landschaftsschutzgebiet "Garlstorfer Wald" und weitere Umgebung von 2003 sowie auf das Niedersächsische Naturschutzgesetz, wonach in derartigen Terrains alle Handlungen untersagt werden, die den Charakter der Flächen verändern oder dem Schutzzweck zuwiderlaufen. "An dem Landschaftsbild hat sich nichts geändert. Eine nun anderslautende Bewertung bzw. Entscheidung wäre nicht nachvollziehbar und auch nicht akzeptabel", so die BI. Zudem verlange das Landesraumordnungsprogramm in seiner neuesten Fassung, dass die weitere Inanspruchnahme von Naturräumen für den Ausbau jedweder Infrastruktureinrichtungen zu minimieren sei. "Möglichst große unzerschnittene und von Lärm unbeeinträchtigte Räume" müssten erhalten bleiben. Die BI: "Diese Landesvorgabe trifft in Gänze auf die Planungsflächen im Landschaftsschutzgebiet 'Garlstorfer Wald' zu."

Redakteur:

Christoph Ehlermann aus Salzhausen

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