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"Den Strafzettel kriegt das Amt"

Birgit Justus kann sich ohne Rollstuhl außerhalb ihres Hauses nicht mehr fortbewegen. Trotzdem hat das Amt ihre Gehbehinderung bisher nicht als außergewöhnlich anerkannt
  • Birgit Justus kann sich ohne Rollstuhl außerhalb ihres Hauses nicht mehr fortbewegen. Trotzdem hat das Amt ihre Gehbehinderung bisher nicht als außergewöhnlich anerkannt
  • hochgeladen von Katja Bendig

Birgit Justus ist auf den Rollstuhl angewiesen, darf aber nicht auf dem Behindertenparkplatz parken

kb. Fleestedt. "Wie krank muss ich noch werden, damit ich auf einem Behindertenparkplatz parken darf?" Das fragt sich Birgit Justus aus Fleestedt. Die 44-Jährige ist seit über 15 Jahren an Multipler Sklerose (MS) erkrankt. Die MS verläuft bei ihr schleichend, inzwischen kann sich die Mutter von zwei Kindern außerhalb des Hauses nur noch mit dem Rollstuhl fortbewegen. Sie leidet u.a. an Gang-, Sensibilitäts- und Koordinationsstörungen, ist schnell müde und hat kaum noch Ausdauer. Um den Alltag zu bewältigen, bekommt sie Unterstützung im Rahmen der Pflegestufe I. In den eigenen vier Wänden geht ohne Rollator gar nichts.
Unter einer außergewöhnlichen Gehbehinderung ("aG") leidet die Frau nach Ansicht des Versorgungsamtes Lüneburg bisher dennoch nicht. Wenn ihr Mann sie zum Arzt oder zur Ergotherapie fährt, darf er nicht auf einem der Schwerbehindertenparkplätze parken, auf dem ausreichend Platz wäre, um den Rollstuhl seiner Frau auszuladen. Birgit Justus fehlt der entscheidende Eintrag "aG" in ihrem Schwerbehindertenausweis. Zwar hatte sie bis Juni die vorläufige Berechtigung, Behindertenparkplätze zu nutzen, doch die wurde nicht verlängert. Begründung: Das sei wegen der noch ausstehenden endgültigen Entscheidung nicht möglich. Rechtsgrundlage sei ein entsprechender Erlass aus 2009.
Schon seit September vergangenen Jahres kämpft Birgit Justus um die Anerkennung von 80 Prozent Schwerbehinderung und den Eintrag "aG" in ihrem Schwerbehindertenausweis. Im April kam der Ablehnungsbescheid, gegen den Birgit Justus Widerspruch einlegte. Bisher ohne Erfolg und nun mit der Konsequenz, dass ihr nicht einmal der vorläufige Parkausweis verlängert wird. "Wenn die mich einmal eingeladen und gesehen hätten, wie es mir geht, hätte ich den Eintrag schon längst", ärgert sich Birgit Justus.
Sie hat sich vor kurzem Unterstützung beim Sozialverband gesucht. "Das kann ich ähnlich Betroffenen nur raten", sagt sie. Das Amt in Lüneburg hat der schwerkranken Frau inzwischen signalisiert, dass sie den Eintrag "aG" wohl bekommt. Wann die Entscheidung endlich fällt, ist jedoch offen. "Aus meiner bisherigen Erfahrung können da noch Monate ins Land gehen", so Brigit Justus. Bis dahin ist sie gezwungen, die Behindertenparkplätze widerrechtlich zu nutzen und hat beschlossen: "Den ersten Strafzettel, den ich dafür bekomme, schicke ich nach Lüneburg."

Kommentar:

Sind Sie schon einmal auf einen Parkplatz gefahren, auf dem alle Behindertenstellplätze belegt waren? Also ich nicht. Und die, die ihr Auto dort abstellen, sind allzu oft ziemlich gut zu Fuß, dafür aber gehfaul. Birgit Justus sitzt im Rollstuhl. Sie will sich nicht irgendwelche Vorteile verschaffen, sie braucht schlicht mehr Platz zum Aussteigen. Warum sich das Amt seit Monaten ziert, eine Entscheidung zugunsten der Schwerkranken zu treffen, kann man nur mutmaßen. Vielleicht stammt diese restriktive Haltung noch aus einer Zeit, in der Behindertenparkplätze sehr rar waren. Vielleicht haben die zuständigen Beamten nach vielen Jahren Schreibtisch, Paragrafen und Verordnungen auch den Blick für die Lebenswirklichkeit verloren. Katja Bendig

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Redakteur:

Katja Bendig aus Seevetal

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