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ERHEBLICHE STAUGEFAHR AUF DER A1 AM WOCHENENDE

In den Fängen der Justiz: Obwohl der wahre Täter ermittelt ist, sollte Physiker angeklagt werden

Kurt Scharnberg mit der Anklageschrift | Foto: bc
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kb. Tostedt/Stade. Dr. Kurt Scharnberg (74), Professor im Ruhestand, staunte nicht schlecht, als er Ende vergangenen Jahres in einer Vorladung der Polizei Tostedt las, was er am Nachmittag des 29. Oktober 2015 in Handeloh (Samtgemeinde Tostedt) verbrochen haben soll. Verbal ausfallend sei er gegenüber zwei Reiterinnen, Mutter und Kind, geworden, nachdem er ihnen den Weg versperrt habe. Dann habe er das Kind mit einem Stein beworfen, die Mutter sogar mit einem Stock auf Kopf und Brust geschlagen. Scharnberg, der an den Wochenenden in Handeloh wohnt, stutze. Nicht nur, dass ihm ein solches Verhalten völlig fremd ist, er saß am betreffenden Tag - wie an jedem anderen Wochentag auch - in seinem Büro im Institut für Theoretische Physik an der Universität Hamburg. Ein Umstand, den er der ermittelnden Beamtin auch gleich mitteilte und zudem zwei Büronachbarn als Zeugen nannte.
Einige Zeit später bekam Kurt Scharnberg einen Anruf von der Polizei in Tostedt. "Eine sehr nette Kommissarin erklärte mir, dass die Ermittlungen inzwischen zu einem Verdächtigen geführt hätten, der die Tat auch nicht abstreiten würde", so Scharnberg. Für ihn war die Sache damit erledigt. Ein Irrtum: Wenig später wurde Kurt Scharnberg die Anklageschrift zugestellt. Gegen ihn soll das Hauptverfahren vor dem Amtsgericht Tostedt eröffnet werden, wegen Körperverletzung. "Ich dachte, ich traue meinen Augen nicht", so Scharnberg. Er versuchte mehrfach, die Sache telefonisch mit der Staatsanwaltschaft zu klären. Vergeblich. "Man wollte mir einfach nicht zuhören", so der Physiker.

"Überflüssig wie ein Kropf"

Professor Dr. Kurt Scharnberg ist ein Mann mit Humor, doch was sich einzelne Polizeibeamte in Tostedt und die Staatsanwaltschaft Stade geleistet haben, bringt ihn zur Verzweiflung. "Ich bin selbst Beamter und mir ist es einfach unangenehm, wenn sich Kollegen bis auf die Knochen blamieren und einen ganzen Berufsstand in Verruf bringen", sagt Scharnberg.
Was war passiert? Ein inzwischen polizeilich bekannter Mann hatte im Oktober 2015 eine Mutter und deren Kind in Handeloh tätlich angegriffen. Zwei große Hunde habe der Mann dabei gehabt, so eine Zeugin. Sogar die Hunderasse konnte sie nennen. Sie lenkte den Verdacht zunächst auf Kurt Scharnberg. "Die Frau hatte die Hunde wohl mal an meinem Grundstück gesehen", so der Professor. Die Ermittlungsmaschinerie der Polizei lief an, Scharnberg bekam eine Vorladung. Auf die Idee, mal bei der zuständigen Stelle anzufragen, wer in der Samtgemeinde Tostedt zwei dieser Hunde angemeldet hat, kam erst ein Kollege der anfangs ermittelnden Beamtin. "Hätte man mich direkt gefragt, hätte ich sofort sagen können, dass ich noch nie einen Hund besessen habe", sagt Scharnberg kopfschüttelnd. Ein Tatverdächtiger konnte so schnell ermittelt werden. Dieser streite sein Verhalten auch nicht ab, so die Polizei gegenüber Scharnberg. Fall erledigt - könnte man meinen. Doch die zuerst ermittelnde Beamtin und die zuständige Staatsanwältin ließen sich von diesen klaren Fakten anscheinend nicht beeindrucken. In der im Februar an Scharnberg zugestellten Anklageschrift werden die Geschädigten weiterhin als Zeugen genannt und beantragt das Hauptverfahren gegen Scharnberg zu eröffnen. Mit anderen Worten: Er sollte vor Gericht.
Kurios: Parallel zu dem gegen ihn laufenden Verfahren, erstattete Kurt Scharnberg Anzeige wegen falscher Verdächtigung gegen die Zeugin, die ihn überhaupt erst "ins Spiel" gebracht hatte. Und erhielt Anfang Januar - Wochen vor Zustellung der Anklageschrift - ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft Stade. Das Verfahren wegen falscher Verdächtigung sei eingestellt worden. Es sei offensichtlich zu einem Missverständnis gekommen.
"Wenn ein Staatsanwalt weiß, dass ein Missverständnis vorliegt, seine Kollegin mich dann aber trotzdem anklagen will, kann das doch nur bedeuten, dass in der Staatsanwaltschaft Stade offensichtlich nicht miteinander geredet wird", so Scharnberg.
Immerhin: Der Staatsanwaltschaft ist der Fehler inzwischen selbst aufgefallen. "Die Anklage gegen Herrn Scharnberg wurde zurückgezogen und das Verfahren eingestellt, das Schreiben ist vorgestern rausgegangen", sagt Hartmut Nitz, Leitender Oberstaatswalt in Stade, auf WOCHENBLATT-Nachfrage. In dem Schreiben habe man Herrn Scharnberg auch um Entschuldigung gebeten.
Wie es zu der fehlerhaften Anklage gekommen und wie die Kommunikation zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft und innerhalb seiner Behörde abgelaufen ist, könne Nitz nicht nachvollziehen, weil die Akte noch beim Amtsgericht Tostedt läge. "Was ich sagen kann, ist, dass das Verfahren wegen Körperverletzung und das Verfahren wegen falscher Verdächtigung in jeweils anderen Abteilungen bearbeitet wurden", so Nitz.
Für Kurt Scharnberg war die ganze Angelegenheit nervenaufreibend, aber vor allem "überflüssig wie ein Kropf". "Ich sollte eigentlich an der Festschrift für einen Kollegen arbeiten, stattdessen musste ich mich mit diesem Unsinn beschäftigen", so der Physiker.

Redakteur:

Katja Bendig aus Seevetal

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