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Decatur-Brücke: Gericht stärkt Seevetals Position

Die Vollsperrung der Decatur-Brücke ist rechtmäßig, sagt das Verwaltungsgericht Lüneburg
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kb. Seevetal. Die Deutsche Bahn ist mit ihren Anträgen auf vorläufigen Rechtsschutz gegen die Sperrung der Decatur-Brücke über dem Rangierbahnhof Maschen vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg gescheitert. Das Gericht lehnte den Eilantrag im Wesentlichen mit der Begründung ab, dass sich die Vollsperrung bei der im Eilverfahren vorzunehmenden Prüfung als Rechtmäßig erwiesen habe. Die Brücke sei derzeit rechnerisch nicht mehr tragfähig, ein milderes Mittel als die Vollsperrung sei nicht erkennbar, da bei einem Einsturz der Brücke Gefahr für Leib und Leben all derer, die die Brücke nutzen, sowie für erhebliche Sachwerte bestehe, heißt es in der Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts.
Für die Gemeinde stellt der Gerichtsbeschluss eine Stärkung ihrer Position dar. "Ich freue mich, dass die Rechtsauffassung der Gemeinde so eindeutig bestätigt wird", so Bürgermeisterin Martina Oertzen. Wichtig sei nun, in der Sache voranzukommen und gemeinsam mit der Bahn die Planung für den Abriss der Brücke einzuleiten.
Wie Bahn-Sprecher Egbert Meyer-Lovis bestätigt, wird die Deutsche Bahn Rechtsmittel gegen den Beschluss einlegen. Außerdem plant sie eine weitere Nachrechnung der Brücke. Diese hatte die Gemeinde wegen zu hoher Kosten und zu geringer Erfolgsaussichten abgelehnt.

Redakteur:

Katja Bendig aus Seevetal

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