Hörsten bekommt eine Behelfsbrücke

Der Verkehr in Hörsten soll möglichst schnell wieder fließen
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Seevebrücke soll so schnell wie möglich durch Provisorium ersetzt werden

kb. Seevetal. Brücken waren – mal wieder – das beherrschende Thema auf der Sitzung des Verwaltungsausschusses der Gemeinde Seevetal am vergangenen Mittwoch. Im Mittelpunkt standen dabei Ersatzlösungen für die kurzfristige Sperrung der Seevebrücke im Zuge der Hörstener Straße in Hörsten. Der Ausschuss hat einstimmig beschlossen, eine Behelfsbrücke zu errichten. Diese Brücke soll sowohl für Fußgänger und Radfahrer als auch für den Kfz-Verkehr (u.a. auch für landwirtschaftliche Fahrzeuge) benutzbar sein. Der Auftrag dafür soll nach einer noch zu erfolgenden Prüfung durch einen Ingenieur in diesem Monat erteilt werden, sodass man im Rathaus hofft, dass im Mai dieses Jahres die Behelfsbrücke eingehängt werden kann.
Bis zur Fertigstellung der Behelfsbrücke gilt weiter die Umleitung über die Deichstraße und die Straße „Zur Viehtrift“. Da ab Mitte März mit stärkerem landwirtschaftlichen Verkehr auf dieser Strecke zu rechnen ist, wird der Abschnitt im Zuge der Deichstraße zwischen „Grüner Damm“ und „Moordamm“ nur einspurig befahrbar sein und in Kürze mit einer Ampel geregelt werden. Grund ist die Enge der Straße, die eine gefahrlose Begegnung mit landwirtschaftlichem Verkehr nicht zulässt. Nach Inbetriebnahme der Behelfsbrücke wird die Ampel wieder entfernt.
• Neues gibt es auch von der Decatur-Brücke: Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (OVG) hat einen so genannten Schiebebeschluss bis zum 14. April erlassen. Die Bahn kann die Brücke bis zu diesem Datum weiterhin wie zuletzt geschehen nutzen. Ursprünglich galt der Vergleich, den dasselbe Gericht im September 2016 initiiert hatte, nur bis zum
1. März dieses Jahres. Erstinstanzlich hatte das Verwaltungsgericht Lüneburg in einem Beschluss vom Dezember 2016 der Gemeinde Recht gegeben und somit die Zulässigkeit der vollständigen Brückensperrung bestätigt. Hiergegen hat die Bahn Beschwerde eingereicht. Eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts wird bis zum 14. April erwartet.
• Auf der Sitzung des Verwaltungsausschusses stellte der Landkreis Harburg auch seine Planungen für die Sanierung der Bahnbrücke im Zuge der Straße Rehmendamm (K29) in Meckelfeld vor. Deutlich wurde, dass hier dringender Handlungsbedarf bestehe und eine Aufschiebung nicht möglich sei. Mitte März wird es aufgrund von Untersuchungen an der Brücke zu ersten Behinderungen kommen. Von Mai bis Oktober dieses Jahres soll dann unter einspuriger Verkehrsführung mit Ampelregelung die eigentliche Sanierung vorgenommen werden.
• Die vierte Brücke, um die es im Ausschuss ging, ist die sogenannte Klappgeländerbrücke westlich des Rangierbahnhofes. Diese für Radfahrer und Wanderer zwischen Meckelfeld und Maschen wichtige Verbindung über die Seeve ist seit Herbst 2015 nicht mehr nutzbar. Hier sollen in der zweiten Jahreshälfte dieses Jahres die Voraussetzungen für den Neubau geschaffen werden. Entsprechende Gelder stehen dafür im Haushalt zur Verfügung. Ob die Brücke noch in diesem Jahr fertiggestellt wird, kann nicht garantiert werden, so die Gemeindeverwaltung. Durch die Vielzahl der noch zu beteiligenden Institutionen (u.a. liegt die Brücke im Hochwasserschutzgebiet) können Verzögerungen nicht ausgeschlossen werden.

Redakteur:

Katja Bendig aus Seevetal

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