Ohne Pass keine Ausreise: Im Landkreis Harburg sind 448 Personen ausreisepflichtig - viele bleiben dennoch für Jahre

Das Leben in einer Containerunterkünften ist für viele Asylbewerber immer noch erstrebenswerter als eine Rückkehr in ihre Heimat | Foto: archiv
  • Das Leben in einer Containerunterkünften ist für viele Asylbewerber immer noch erstrebenswerter als eine Rückkehr in ihre Heimat
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(kb/tk). Im Landkreis Harburg lebten zum Ende des Jahres 2016 insgesamt 448 Ausländer im Landkreis Stade 759 Personen, die ausreisepflichtig sind, bei denen die Abschiebung aus unterschiedlichen Gründen aber nicht - oder zumindest nicht zeitnah - vollzogen werden kann. Seit dem Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt wird über eine deutliche Verschärfung bei Abschiebungen politisch gestritten. Jenseits der Frage, was mit islamistischen Gefährdern passieren soll, wird dabei in der Debatte häufig übersehen: Wenn der Heimatstaat unklar ist oder keine Papiere vorliegen, kann nicht abgeschoben werden. Das WOCHENBLATT hat bei Landkreis-Dezernentin Nicole Streitz in Stade und Kreissprecher Johannes Freudewald in Winsen Zahlen und Fakten nachgefragt. "Wer ohnehin nicht ausreisen will, wird im Zweifel auch nicht helfen, seine Identität aufzuklären oder Papiere zu beschaffen", erklärt Streitz.
Die Zahlen für den Landkreis Harburg: Von den 448 Ausreisepflichtigen kommt rund ein Viertel (115 Personen) aus den Westbalkanstaaten, die als sichere Herkunftsländer gelten. Kosovo ist dabei mit 51 Menschen das Land mit den meisten abgelehnten Asylbewerbern im Kreis Harburg. Im Landkreis Stade kommen sogar mehr als 60 Prozent der ausreisepflichtigen Personen aus den Westbalkanstaaten. Aus Nordafrika kommen zusammen derzeit 97 Ausreisepflichtige im Landkreis Harburg.
Eine gesonderte Kategorie sind die Menschen, deren Staatsangehörigkeit als ungeklärt geführt wird. Das sind im Kreis Harburg 20 Personen, im Kreis Stade 41 Personen. Darunter werden Asylbewerber zusammengefasst, bei denen im Laufe des Verfahrens festgestellt wurde, dass sie nicht aus dem Land stammen, das sie angegeben haben, oder wenn die Staatsangehörigkeit nicht feststellbar ist. Insgesamt stammen die ausreisepflichtigen Personen im hiesigen Landkreis aus über 40 verschiedenen Staaten.
Dass die Zahl der Abschiebungen nicht höher liege, habe laut Streitz vor allem einen Grund: "In 80 Prozent der Fälle gibt es keinen Reisepass oder vergleichbare Identitätsnachweise." Das Gesetz sehe zwar vor, dass Menschen nach einem negativen Asylverfahren freiwillig ausreisen und sich selbst um die notwendigen Papiere in ihren Botschaften kümmern - die Praxis sehe dagegen völlig anders aus. "Wer nicht ausreisen will, wirkt bei dem Verfahren nicht mit." Zudem gebe es Staaten, die einmal ausgereiste Bürger nur ungern zurücknehmen und das Beschaffen von Papieren aus dem Heimatland zu einer langwierigen, bürokratischen Prozedur machen, so Streitz.
Um die Identität der Personen festzustellen, gibt es für die Kreise grundsätzlich verschiedene Möglichkeiten. "Zunächst fordert die Ausländerbehörde dazu auf, bei der jeweiligen Heimatlandvertretung vorzusprechen, um Passersatzpapiere auszustellen", erklärt Johannes Freudewald. Bleibt das erfolglos, so können Passersatzpapiere vor Ort ausgefüllt und an die Botschaft weitergeleitet oder der Ausländer kann zu einer Anhörung bei seiner Botschaft verpflichtet werden. "Auch eine Wohnungsdurchsuchung ist ein Mittel, um Hinweise zur Identität einer Person zu bekommen", so Freudewald. Dazu ist ein Durchsuchungsbeschluss notwendig. "Neben der Umsetzung der Abschiebemaßnahmen berät der Landkreis auch umfangreich zu den Möglichkeiten einer freiwilligen Ausreise", so Freudewald. Das sei in der Vergangenheit bereits mehrfach erfolgreich geschehen.
Die Menschen, die die hiesigen Landkreise eigentlich verlassen müssten, aber noch da sind, besitzen eine sogenannte Duldung. Sie müssen sich regelmäßig bei der Ausländerbehörde zur Verlängerung der Papiere vorstellen, arbeiten dürfen sie nicht und im Falle von Straffälligkeit unter Umständen auch den Landkreis nicht mehr verlassen. In Einzelfällen können auch monatliche Leistungen gekürzt werden. Diese Duldung könne sich über viele Jahre hinziehen, so Streitz.
Hilfe von Land oder Bund ist in diesen Fällen nicht zu erwarten. denn: Das Asylverfahren wird zwar vom BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) durchgeführt, für die daraus folgenden Konsequenzen wie eine Abschiebung sind letztendlich aber die Kommunen verantwortlich.

Redakteur:

Katja Bendig aus Seevetal

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