Flagge zeigen am Auto - was ist erlaubt? Tipps für Autofahrer

Die kleinen Deutschlandfähnchen verbreiten WM-Freude. Bevor es auf die Autobahn geht, sollten sie allerdings abmontiert werden | Foto: TÜV Nord
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(kb/nw). Spätestens seit dem Sieg gegen Portugal ist Deutschland im WM-Fieber. Fan-Artikel finden reißenden Absatz, an zahllosen Autos wehen Fähnchen, sind Flaggen aufgeklebt oder verschönern "Stoff-Überzieher" die Seitenspiegel. Doch ist erlaubt, was gefällt?
Einer, der sich damit auskennt, ist Heiko Tamke von der TÜV-Station Buchholz. Er weiß, worauf Fahrzeughalter beim Autoschmuck achten sollten, um weiterhin ungetrübt ihre WM-Freude auszuleben. Beispiel "Car-Bikini": „Bei dem Stoff-Überzieher für die Seitenspiegel im Nationalflaggendesign ist zu beachten, dass dieser die Blinkleuchten nicht verdeckt“, so Heiko Tamke. „Das ist bei vielen aktuellen Fahrzeugmodellen ein Problem, da sie Blinker in den Seitenspiegeln tragen.“
Natürlich dürfen auch die von der WM 2006 bekannten Fähnchen für die Seitenscheiben nicht fehlen. Aber Vorsicht: Die sind häufig billig gemacht und knicken oftmals ab. Obwohl grundsätzlich gegen Fähnchen und Flaggen am Auto nichts zu sagen ist, haftet der Autofahrer, wenn durch Abbrechen oder falscher Befestigung Schäden am Folgefahrzeug entstehen. Tamke: „Spätestens vor einer Fahrt auf der Autobahn sollte der Fan-Schmuck demontiert werden, weil die Fahnen nicht für höhere Geschwindigkeiten ausgelegt sind.“
Übrigens: Wer sich eine Fahne in die Scheibe klemmt, erleichtert Langfingern die Arbeit, denn der entstandene Spalt ist für sie eine Einladung. Die Autoversicherer können in einem solchen Fall die Regulierung des Schadens verweigern.
Aufkleber hingegen sind ebenso wenig ein Problem wie ein schwarz-rot-gold lackierter Wagen. Alles ist erlaubt, solange die Sicht des Fahrers nicht eingeschränkt wird und Mitfahrende oder andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden. Und wer nach einem Sieg im Autokorso eine große Fahne aus dem Auto schwenkt, sollte in jedem Fall vorsichtig sein.
Die Gurtpflicht gilt übrigens auch im Autokorso: Wer nicht angeschnallt ist und sich zu weit aus dem Fenster lehnt, muss mit einer Strafe rechnen – auch wenn die Polizei bei langsamen Fahrten mal ein Auge zudrückt.

Die kleinen Deutschlandfähnchen verbreiten WM-Freude. Bevor es auf die Autobahn geht, sollten sie allerdings abmontiert werden | Foto: TÜV Nord
Ebenfalls beliebt: die "Car-Bikinis" | Foto: TÜV Nord
Redakteur:

Katja Bendig aus Seevetal

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