Mehr verkaufsoffene Sonntage? IHK präsentiert Gutachten zum Ladenöffnungsgesetz

Verkaufsoffene Sonntage, wie hier in Buchholz, sorgen regelmäßig für volle Innenstädte. Die IHK fordert jetzt, dass die Hürden für die erweiterten Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen kleiner werden | Foto: archiv/mi
  • Verkaufsoffene Sonntage, wie hier in Buchholz, sorgen regelmäßig für volle Innenstädte. Die IHK fordert jetzt, dass die Hürden für die erweiterten Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen kleiner werden
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(kb). Ein Gutachten zum Ladenöffnungsgesetz haben jetzt die Industrie- und Handelskammern (IHK) Niedersachsen vorgestellt. Darin fordert die IHK dazu auf, die gesetzgeberischen Handlungspielräume im Hinblick auf verkaufsoffene Sonntage besser zu nutzen. In seinem Rechtsgutachten kommt der Düsseldorfer Staatsrechtslehrer Prof. Dr. Johannes Dietlein zu dem Ergebnis, dass die gesetzgeberischen Gestaltungsmöglichkeiten mit einer rein anlassbezogenen Regulierung, wie sie auch im Entwurf für eine niedersächsische Neuregelung formuliert ist, keineswegs ausgeschöpft werden.
Hintergrund: Um die verkaufsoffenen Sonntage hat es in den vergangenen Monaten in vielen Städten und Gemeinden kontroverse Diskussionen verbunden mit erheblicher Verunsicherung auf Seiten der Händler und der Genehmigungsbehörden gegeben. Teilweise wurden geplante verkaufsoffene Sonntage sogar kurzfristig gerichtlich untersagt oder im Hinblick auf ein drohendes Gerichtsverfahren zurückgenommen. Grund dafür sind Entscheidungen von Verwaltungsgerichten, nach denen ein verkaufsoffener Sonntag mit einem konkreten Anlass verbunden sein muss. Allerdings gibt es auch anders lautende obergerichtliche Entscheidungen. Die IHK fordert deswegen künftig eine Regelung, die Handel und Kommunen hinreichende Rechtssicherheit gewährt.
Die vorgelegte Studie lege dar, dass der geforderte Anlassbezug nur eine Möglichkeit für die Rechtfertigung für einen Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen ist. Einen weiteren legitimen Grund sieht Rechtsexperte Dietlein z.B. auch im Ziel der Stärkung der Innenstädte. Gerade auch im Hinblick auf den verschärften Wettbewerb mit dem Onlinehandel, mache dies Sinn.
„Es geht nicht darum, den Sonntagsschutz in Frage zu stellen“, erklärt Dr. Christian Hinsch, Präsident der IHK Niedersachsen. „Das Gutachten bestätigt jedoch, dass das Land bei der Neuregelung größere Handlungsspielräume hat, als der Gesetzesentwurf sie bisher vorsieht. Wir werden dieses Gutachten mit der Landesregierung diskutieren und die Ergebnisse in den Anhörungsprozess für die geplante Gesetzesänderung einbringen“ kündigt Hinsch an.

Kommentar:

Eine richtig gute Idee

Gelegentlich ein verkaufsoffener Sonntag mehr? Ich sage begeistert ja! Denn es bedeutet für mich, daraus ein sinnliches Erlebnis zu machen. Da ich als Vollzeitarbeitnehmerin in der Woche kaum Zeit habe, mich entspannt und stressfrei und ohne Ladenschlusszeiten im Nacken umzuschauen, Waren anzufassen und sogar zu testen, freue ich mich, wenn ich hin und wieder die Möglichkeit dazu habe.
Alleine oder gemeinsam mit meiner Familie kann ich durch die Stadt schlendern, ohne mich abzuhetzen oder beim Einkaufen aus Zeitnot Kompromisse eingehen zu müssen, über die ich mich später ärgere. Und wenn es uns in den Sinn kommt, können wir in Ruhe einen Kaffee trinken oder essen gehen. Der Samstag ist dafür denkbar schlecht geeignet: Da warten To-Do-Listen, angefüllt mit Pflichterledigungen wie Lebensmitteleinkäufe, Haus- und Gartenarbeit. Muße zum Bummeln bleibt da selten übrig. Alexandra Bisping

Redakteur:

Katja Bendig aus Seevetal

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