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Getöteter Säugling in Stade: Vater muss für drei Jahre ins Gefängnis

Das Stader Landgericht
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Richter spricht von Augenblicks-Versagen: "Er war kein Monster"

tp. Stade.  Das Landgericht in Stade hat am Dienstag, 7. November, einen Vater (33) wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge an einem Säugling zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Richter Matthias Bähre sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte seinen knapp zwei Monate alten Sohn Hans am 22. Januar 2016 mehrfach so stark schüttelte (das WOCHENBLATT berichtete), dass das Baby, mit dem er alleine in einer Wohnung im Altländer Viertel lebte, am 9. März an den Folgen seiner schweren Verletzungen in einem Hamburger Kinderhospiz verstarb.

In seinem Urteil stützt sich das Gericht vor allem auf ein medizinisches Gutachten. Demnach muss der Angeklagte den Säugling mindestens zehn Mal heftig geschüttelt und dabei die typischen Verletzungen eines Schütteltraumas, wie Blutungen der Hirnhaut und der Netzhaut und massive Hirnschädigungen durch Sauerstoffmangel, in Kauf genommen haben - zumal er durch eine vorangegangene Schulung und Betreuung über die Risiken aufgeklärt gewesen sei. Der Richter geht von "massiver Energieeinwirkung" auf das hilflose Baby aus.

Das Gericht blieb deutlich unter dem Höchststrafmaß von bis zu 15 Jahren. Einen minderschweren Fall oder auch die von der Verteidigung ins Feld geführte Möglichkeit des seltenen Spezialfalls eines überlebten plötzlichen Kindstods sah die Kammer nicht gegeben.

Der Richter räumte allerdings ein: "Der Angeklagte war kein brutal schlagender Vater und auch kein Monster." Vielmehr sieht er in dem Verurteilten den klassischen Fall eines "überforderten Vaters", der geplagt von Schlafmangel, gestresst und durch Einsamkeit in einer emotionalen Ausnahmesituation gehandelt habe: "Ein Augenblicks-Versagen."

Der reuige Vater hörte das Urteil mit gesenktem Blick und Tränen in den Augen.

Gegen das Urteil will die Verteidigerin Katrin Bartels, die für eine Bewährungsstrafe plädiert hatte und von einem "entsetzlichen Unglücksfall" sprach, Revision einlegen.

Redakteur:

Thorsten Penz aus Stade

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