Dank Schwerbehindertenausweis im Bürokratie-Dschungel

Ludwig Kortländer möchte anderen Betroffenen Mut machen | Foto: lt
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lt. Jork-Moorende. "Antrag abgelehnt": Ludwig Kortländer (65) ist wohl bei Weitem nicht der Einzige, der eine solche Antwort vom Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bekommen hat, nachdem er für seinen Schwerbehindertenausweis zwei zusätzliche Merkzeichen beantragt hatte. Letztendlich kam der Altländer erst mit Hilfe von Fachanwalt Christian Au (siehe Kasten) zu seinem Recht.
"Diese endlose Bürokratie zu bewältigen, kostet viele Zeit und Energie", sagt Ehefrau Regina Kortländer, die gefühlt die Hälfte des vergangene Jahres in Telefon-Warteschleifen fest hing. Zwei dicke Aktenordner zeugen vom zwei Jahre dauernden Schriftverkehr zwischen Behörde, Ärzten und Anwalt. Viele hätten wohl schon vorher einfach kapituliert, vermuten die Kortländers. Sie wollen anderen Betroffenen Mut machen, nicht aufzugeben, sondern für ihre Rechte zu kämpfen.
In Ludwigs Kortländers Fall ging es um die Merkzeichen "B" (Begleitperson) und "G" (Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit), die in seinen Schwerbehindertenausweis eingetragen werden sollten. Dadurch wird u.a. bescheinigt, dass Kortländer stets eine Begleitperson benötigt, wenn er öffentliche Verkehrsmittel nutzt oder Veranstaltungen besucht. Die Begleitperson ist berechtigt, die Verkehrsmittel ebenfalls kostenlos zu nutzen. Durch das Merkzeichen "G" erhält Kortländer z.B. Vorteile bei der Kfz-Steuer, Parkerleichterungen oder Vergünstigungen bei Fahrdiensten.
Seinen Schwerbehindertenausweis besitzt der frühere Chemiefacharbeiter bereits seit einer Nierentransplantation Ende der 1980er Jahre. Vor zwei Jahren erlitt er während einer Bypass-Operation einen Schlaganfall. Seitdem leidet er unter Orientierungslosigkeit und hat ein eingeschränktes Sichtfeld.
Alleine komme ihr Mann nicht mehr zurecht, sagt Regina Kortländer, die ihn deshalb stets bei seinen Arztbesuchen und zur Krankengymnastik begleitet. Auf Anraten ihres Anwalts will Regina Kortländer jetzt das nächste "Projekt" angehen: Die Beantragung eines orangefarbenen Parkausweises, der eine Reihe von Erleichterungen beim Parken bietet.
• Gut zu wissen: die Voraussetzungen für das Merkzeichen aG (außergewöhnlich gehbehindert), das zum Parken auf Behindertenparkplätzen berechtigt, sind angepasst worden. Vorher hatten lediglich Querschnittsgelähmte, Amputierte oder Personen mit vergleichbaren Einschränken orthopädischer Art Anspruch auf das Merkzeichen. Seit Anfang 2018 umfasst der Personenkreis für das Merkzeichen nun auch jene Menschen, die sich aufgrund neuromuskulärer oder mentaler Funktionen aber auch wegen Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystems und der Atmungsorgane nur mit großer Hilfe oder nur mit großer Anstrengung außerhalb des Autos bewegen können. (lt). "Behörden und Betroffene sprechen oft zwei verschiedene Sprachen", sagt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht Christian Au aus Buxtehude. Er sehe sich als eine Art Übersetzer und helfe dabei, Missverständnisse auszuräumen, damit seine Klienten zu ihrem Recht kommen. Sobald sich ein Anwalt einschalte, ändern sich die Zuständigkeiten in der Massenverwaltung des Sozialrechts, sagt Au. Dadurch komme dann schnell Dynamik in die Sache.
Ein großes Problem sei, dass die Betroffenen meist nicht wüssten, welche Unterlagen sie einreichen müssen und wie sie ihre Anliegen begründen müssen, damit ein Antrag bewilligt werde, so Au. Anstatt die Betroffenen dann darauf hinzuweisen, welche Unterlagen fehlen, lehne die Behörde den Antrag einfach ohne Begründung ab.
Wichtig zu wissen: Betroffene haben im Sozialrecht die Möglichkeit, einen Anwalt einzuschalten, sobald das Widerspruchsverfahren läuft, also wenn sie der Ablehnung ihres Antrags widersprechen wollen. Wird das Verfahren gewonnen, werden die Anwalts-Kosten in der Regel erstattet. Es gibt auch die Möglichkeit, mit einem Beratungshilfeschein vom Amtsgericht zum Anwalt zu gehen. "Zwei verschiedene Sprachen"

Redakteur:

Lena Stehr

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