Strafverfahren eingestellt: Bankvorstände erleichtert

Die Vorstände Reinhard Dunker (li.) und Henning Porth gelten weiterhin als unschuldig | Foto: Volksbank Stade-Cuxhaven
  • Die Vorstände Reinhard Dunker (li.) und Henning Porth gelten weiterhin als unschuldig
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bc. Stade. Auf übereinstimmenden Vorschlag von Verteidigung und Staatsanwaltschaft hat das Landgericht Stade das Strafverfahren gegen die Vorstände der Volksbank Stade-Cuxhaven, Reinhard Dunker und Henning Porth, eingestellt. Die für Juli anberaumten Termine für die Berufsverhandlung sind damit aufgehoben. Beide gelten weiterhin als unschuldig, müssen aber eine Geldauflage leisten.

"Ich bin erleichtert, dass wir uns wieder hundertprozentig auf die Arbeit für unsere Kunden, die Bank und die Region konzentrieren können", kommentiert Dunker die Entscheidung. "Ich bleibe bei meiner Auffassung, dass man nicht bestraft werden darf, wenn man in gutem Glauben und nach bestem Wissen und Gewissen anderen Menschen helfen will. Wir hätten noch weiter prozessieren können, wollten aber allen Beteiligten die nervliche Belastung ersparen."

Wie berichtet, wurden Dunker und Porth 2013 am Amtsgericht Stade wegen Bestechung in einem minder schweren Fall zu jeweils 24.000 Euro Geldstrafe verurteilt. Ihnen wurde vorgeworfen, mit dem Angebot der Zahlung einer größeren Summe an die Stadt Cuxhaven eine Ausnahmegenehmigung für ein vom Abbruch bedrohtes, zu groß gebautes Mehrfamilienhaus zu erlangen.

Konkret hieß es in einem Brief an den damaligen Oberbürgermeister Arno Stabbert: „Gerne sind wir bereit, eine Spende in Höhe von 50.000 Euro an die Stadt Cuxhaven zu entrichten, wenn Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung erteilen“. Stabbert zeigte die beiden Vorstandsmitglieder sofort an.

Die Volksbank nennt das Schreiben ein "Missverständnis". In einer Pressemitteilung heißt es: "Für die Volksbank war das Zahlungsangebot (...) schlichtweg der letzte Versuch, eine einvernehmliche Lösung für einen seit 13 Jahren schwelenden Verwaltungsrechtsstreit zwischen der Stadt und einem Kunden der Bank zu vermitteln."

Bei einem Abriss des Gebäudes hätte es nur Verlierer gegeben. "Die Familie des Bauherrn hätte alles verloren, die Mieter, darunter Familien mit Kindern, hätten ihre Wohnung räumen müssen und der Stadt Cuxhaven wären für den Abriss hohe Kosten entstanden", so der Wortlaut der Mitteilung.

Vor dem Amtsgericht in Stade zeigte der Richter zwar Verständnis für das uneigennützige Handeln der Bankvorstände, kam aber zu dem Ergebnis, dass sie die Formulierungen im Schreiben nicht mit der nötigen Sorgfalt gewählt hatten, sodass der Brief vom Oberbürgermeister als Versuch einer Bestechung interpretiert werden konnte.

Mit der jetzigen Einstellung des Verfahrens kann der Fall nach fünf Jahren endgültig zu den Akten gelegt werden. Dr. Walther Graf, Rechtsanwalt von Reinhard Dunker, dazu: "Ich habe Herrn Dunker geraten der Einstellung zuzustimmen, obwohl nach meiner Auffassung sehr gute Aussichten bestanden, das Verfahren erfolgreich abzuschließen."

Redakteur:

Björn Carstens aus Buxtehude

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