"In aller Form entschuldigt"

Käthe Habeck ist im Recht: Sie darf die Blumensteckvase am Schlichtgrab ihres Mannes mit Topfblumen bepflanzen
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Foto: Helena GARCIA@AdobeStock.com

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Zwist um Friedhofs-Deko: Wogen glätten sich / Blumenerde in Vasen erlaubt

tp. Stade. In dem anhaltenden Streit um die strengen Richtlinien hinsichtlich der Dekoration der schlichten Rasengräber mit flachem Grabstein (Kissensteingräber) auf dem Geestberg-Friedhof in Stade glätten sich die Wogen. Nach einer verbalen Ausschreitung eines Friedhofsmitarbeiters gegenüber der Witwe Käthe Habeck (75) um angeblich verbotene Blumentöpfe auf den verhältnismäßig preisgünstigen, von der Stadt gepflegten Gräbern, habe sich dessen Vorgesetzter "in aller Form entschuldigt", berichtet Käthe Habeck.

Die Hinterbliebene hatte, wie berichtet, in die laut Friedhofssatzung gestattete Blumensteckvase ein Pflanztöpfchen mit Erika gestellt. Doch es wurde von den Friedhofsgärtnern der Kommunalen Betriebe Stade (KBS) abgeräumt - wie zuvor von anderen Gräbern Deko-Gegenstände wie Kreuze, gerahmte Bilder und Tonherzen.

Käthe Habeck beschwerte sich im Friedhofsbüro und kassierte von dem Mitarbeiter eine Abfuhr: "Dann nehmen Sie kein Billig-Grab." Die Witwe, die das einfache Rasengrab ihres verstorbenen Mannes weniger aus Kostengründen sondern eher wegen besonderer Lebensumstände gewählt hatte, war gekränkt.

Nachdem das WOCHENBLATT über den Vorfall berichtete, habe sich der KBS-Chef bei ihr gemeldet und mehrfach sein Bedauern geäußert, sagt Käthe Habeck. Er werde seine Mitarbeiter neu einweisen. Überdies sei auch die Bepflanzung der Blumensteckvasen erlaubt. Ziergegenstände indessen sind weiterhin tabu.

Redakteur:

Thorsten Penz aus Stade

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