Frustgesetz statt Transparenzgesetz: Kritik am Entwurf der rot-grünen Landesregierung

Viele Unterlagen dürfen nach Bestimmungen des neuen Transparenzgesetzes nicht veröffentlicht werden     Foto: jd
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(jd). Obrigkeitsdenken statt demokratischer Offenheit: Nach Ansicht von Kritikern hält das geplante niedersächsische Transparenzgesetz nicht das, was der Name verspricht. Der Gesetzesentwurf der rot-grünen Landesregierung sei eine "Mogelpackung", so das "Netzwerk Recherche", das wie viele Nichtregierungs-Organisationen und Journalistenverbände die Regelungen zur Auskunftspflicht von Behörden für nicht weitreichend genug hält. Anderer Meinung ist man in vielen Rathäusern und bei den kommunalen Spitzenverbänden: So fürchtet der Städtetag eine Mehrbelastung der Verwaltungen durch Bürgeranfragen, sobald das neue Gesetz in Kraft tritt.

Auch die Opposition übt heftige Kritik: Der CDU-Landtagsabgeordnete Helmut Dammann-Tamke bezeichnet die rot-grüne Gesetzesinitiative als "großen Murks", der kurz vor zwölf auf den Weg gebracht worden sei, um die magere Regierungsbilanz von Weil und Co. aufzupolieren. "Dem Bürger wird Transparenz vorgegaukelt, doch gerade auf kommunaler Eben werden die meisten Anfragen gar nicht beantwortet werden können, weil sonst Datenschutz-Bestimmungen zum Persönlichkeitsrecht bei Privatpersonen verletzt werden." Das Gesetz führe nur zu Bürger-Frust, den dann die Verwaltungen in den Rathäusern zu spüren bekämen, so Dammann-Tamke.

Ein weiteres Datenschutz-Problem gebe es in Bezug auf Firmen, meint der CDU-Politiker. Als Beispiel nennt er Dow Chemical: "Wenn dieses Unternehmen künftig seine Anlagenpläne veröffentlichen muss, dann gelangen Daten aus sensiblen und besonders sicherheitsrelevanten Bereichen an die Öffentlichkeit." Möglichen Sabotageakten werde so Tor und Tür geöffnet. Wer einen Anschlag plane, erhalte die Informationen frei Haus, an welchen Ventil gedreht werden müsse, um eine Anlage hochgehen zu lassen. "Dieses geplante Gesetz ist ein völlig verkorkstes Ding, das ohne Nachdenken zusammengezimmert wurde."

Als ein weiteres Manko dieses Gesetzes betrachten viele die "Kostenkeule": Anfragen sind nur gratis, wenn deren Bearbeitung nicht mehr als eine halbe Stunde dauert. Alles, was darüber hinaus geht, wird in Rechnung gestellt, sodass sich die Gebühren für eine Anfrage schnell auf mehrere Hundert Euro summieren können. Zudem wird sogar die Ablehnung eines Antrags auf Auskunft in Rechnung gestellt. "Ein Unding", meint Michael Ospalski (SPD), zweiter stellvertretender Landrat im Kreis Stade. "Der Bürger finanziere die Verwaltungen bereits über seine Steuern. Wenn jemand dann das Recht auf behördliche Auskunft in Anspruch nehme, dürfe er nicht zusätzlich zur Kasse gebeten werden.

Inwieweit das Gesetz für die Gemeindeebene überhaupt sinnvoll ist, sieht auch Ospalski mit gewisser Skepsis: "Wir haben in diesem Bereich schon eine große Bürgernähe", so der SPD-Politiker, der auch Kreisvorsitzender des Städte- und Gemeindebundes ist.

Zunächst kein Online-Portal

Niedersachsen nimmt sich Hamburg zum Vorbild, hieß es zunächst, als das neue Transparenzgesetz in Vorbereitung war. In der Hansestadt besteht seit Jahren ein entsprechendes Gesetz. In Hamburg werden längst alle relevanten Dokumente, die nicht aus speziellen Gründen wie etwa dem Persönlichkeitsschutz der Geheimhaltung unterliegen, in ein frei zugängliches Online-Portal gestellt. So sind unter transparenz.hamburg.de auch die wichtigsten Unterlagen rund um den Bau der Elb-Philharmonie für jedermann abrufbar.

Doch dieses Transparenz-Portal wird es in Niedersachsen zunächst nicht geben. Es ist zwar im Gesetz ein sogenanntes Informationsregister für das Internet vorgesehen, aber ein konkreter Zeitpunkt, wann dieses Online-Register an den Start gehen soll, wird nicht genannt. Gerade dieser Punkt wird von vielen Kritikern als großes Manko angesehen: Anfragen an die Verwaltungen könnten wahrscheinlich größtenteils vermeiden werden, wenn die Unterlagen ohnehin in diesem Register frei recherchierbar wären.

Redakteur:

Jörg Dammann aus Stade

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