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Erneut Verbot für Silvester-Feuerwerk in der Samtgemeinde Lühe

In der Samtgemeinde Lühe gilt zum Jahreswechsel wieder ein generelles Feuerwerksverbot
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Foto: Helena GARCIA@AdobeStock.com

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lt. Lühe. In der Samtgemeinde Lühe darf zum Jahreswechsel wieder kein Silvesterfeuerwerk gezündet werden. Der Samtgemeinderat hat bei seiner jüngsten Sitzung erneut mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen (AfD) ein generelles Abbrennverbot erlassen. Wie berichtet, hatte der Rat im Dezember 2016 zum Schutz der vielen Reetdachhäuser erstmals ein generelles Feuerwerksverbot verhängt. Im vergangenen Jahr sei die Sache "etwas holprig gelaufen", so Marco Hartlef (CDU), da die Entscheidung erst kurz vor Silvester getroffen wurde.
Doch auch wenn diesmal bereits im Herbst feststeht, dass Böller und Co. Silvester tabu sind: Alternative Abbrennplätze gibt es immer noch nicht. Keine der sechs Mitgliedsgemeinden habe entsprechende Vorschläge gemacht, so Samtgemeinde-Bürgermeister Michael Gosch.
Ob sich daran noch etwas ändern wird, ist fraglich. Der 200-Meter-Abstand zu Reetdachhäusern, Schulen und Kirchen muss in jedem Fall berücksichtigt werden. Hinzu kommt, dass es einen Verantwortlichen geben müsste, der für Sicherheit und Aufräumen auf dem Abbrennplatz zuständig wäre.

Redakteur:

Lena Stehr

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