Kita-Planung: Eltern können Schadenersatz vom Landkreis einklagen

Rechtsanwältin Angela Heinssen rät Eltern dazu, ihre Ansprüche auf Schadenersatz zu prüfen, wenn Kinder keinen Kita-Platz bekommen haben | Foto: archiv
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JOBS und KARRIERE

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lt. Landkreis. Gute Nachrichten für alle berufstätigen Eltern: Sie haben einen Anspruch auf Schadenersatz für ihren Verdienstausfall, wenn sie nicht rechtzeitig einen Betreuungsplatz für ihre Kinder bekommen. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe kürzlich entschieden. Damit gaben die Richter drei Müttern aus Leipzig recht, die kurz nach der Geburt ihrer Kinder bei der Stadt Bedarf an Kita-Plätzen angemeldet hatten. Zum Wunschtermin am Ende ihrer einjährigen Elternzeit gingen sie jedoch leer aus und konnten erst Monate später in ihre Jobs zurückkehren.
"Das Thema ist auch in den Landkreisen Stade und Harburg brandaktuell", sagt Rechtsanwältin Angela Heinssen aus Guderhandviertel, die sich als Vorstandsmitglied der Bundeselternvertretung der Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege in der Materie bestens auskennt.
Sie rät allen Eltern, die keinen Kita-Platz für ihre Kinder bekommen haben, sich juristischen Beistand zu suchen und den Anspruch auf Schadenersatz vom Landkreis - auch rückwirkend - prüfen zu lassen. Die Aussichten auf Erfolg seien gut, meint Heinssen. Grund: Im aktuellen Kommunalbericht des Landesrechnungshofes wurde festgestellt, dass keiner der 30 geprüften Landkreise (darunter auch Stade und Harburg) ihrer "Gesamtverantwortung für die Kindertagesstättenplanung gerecht" wurden, "weil sie keine hinreichende Planungsvorgaben machten". Weiter heißt es, dass die Landkreise die Gesamtverantwortung für die Kita-Planung nicht an die Gemeinden deligieren dürfen. Stattdessen sollten die Landkreise den Gemeinden vorgeben, welche Daten sie erheben und auswerten sollen. Der Landkreis sollte dann "die gemeindeeigenen Planungen zu einer Gesamtplanung des Landkreises zusammenführen".
Konkret bedeute das, dass die Verantwortung und die Haftung für fehlende Betreuungsplätze einzig und allein beim Landkreis und nicht bei den Gemeinden liege. Und das, obwohl sich die meisten Kindertagesstätten in Trägerschaft von Städten und Gemeinden befinden.

• Und das sagt Christian Schmidt, Sprecher des Landkreises Stade zum Thema: "Der Landkreis Stade ist neben der Hansestadt Buxtehude (eigenes Jugendamt) als Jugendhilfeträger gesamtverantwortlich für die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Kita-Platz. Zur Erfüllung des Anspruches hat der Landkreis Vereinbarungen mit den Samtgemeinden, Gemeinden und der Hansestadt Stade getroffen, die die notwendigen Plätze vorhalten müssen.
Zur Frage, wie viele Plätze in den Kommunen vorgehalten werden müssen, gibt die geltende Kindertagesstätten-Planung des Landkreises Auskunft, die jährlich fortgeschrieben wird. Diese detaillierte Planung basiert auf Daten der Kommunen und wird den Kommunen zur Verfügung gestellt. Sofern Plätze für Kinder nicht zur Verfügung gestellt werden konnten, wurden bisher stets Lösungen gefunden, etwa auch durch Plätze in der Tagespflege."
Die Frage, wie der Landkreis auf mögliche Klagen von Eltern reagieren wird, die höhere Ausgaben durch eine Kindertagespflegebetreuung haben, bleibt unbeantwortet.

• Und das sagt Johannes Freudewald, Sprecher des Landkreises Harburg zum Thema: "Der Landkreis Harburg nimmt seine Gesamtverantwortung für die Kindertagesstättenplanung sehr gewissenhaft wahr und hat seinen jährlichen Bedarfsplan in den letzten Jahren in enger Abstimmung mit den Gemeinden und freien Trägern kontinuierlich verfeinert und präzisiert. Für den aktuell vorliegenden Muster-Bedarfsplan werden die jüngsten Empfehlungen des Kommunalberichts des nds. Landesrechnungshofes bereits weitgehend berücksichtigt, etwa bei der einheitlichen Datenerhebung zur Bedarfserfassung und Platzprognose oder mit empfohlenen Ausweitung des Planungshorizontes von zwei auf sechs Jahre im Voraus.
Das wurde uns auch in der offiziellen Mitteilung der überörtlichen Kommunalprüfung bescheinigt, die dem Landkreis Harburg in der Mehrzahl der Prüfungsergebnisse positive Rückmeldungen gab. Vor diesem Hintergrund ist die pauschal verkürzte Formulierung, die 30 geprüften Landkreise würden ihrer Gesamtverantwortung für die Kindertagesstättenplanung nicht gerecht, für uns nicht nachvollziehbar.
Der Landkreis fördert die Schaffung der benötigten Plätze auf Basis der erhobenen Planungsdaten in enger Abstimmung mit den Gemeinden. Sofern Plätze nicht zeitnah zur Verfügung gestellt werden können, werden alternative Lösungen durch Plätze in der Tagespflege gefunden. Landkreis und Gemeinden sind hier gleichermaßen in der Verantwortung, den Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung durch ein hohes Maß an Planungssicherheit einzulösen."

Redakteur:

Lena Stehr

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