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Elbtunnel bei Drochtersen darf gebaut werden

Runde zwei für Luxushotel in Stade

So sah die Planung des Investors ("AOS") vor zwei Jahren aus, als das Oberverwaltungsgericht den städtischen Bebauungsplan einkassierte | Foto: Architekturbüro Buttge
  • So sah die Planung des Investors ("AOS") vor zwei Jahren aus, als das Oberverwaltungsgericht den städtischen Bebauungsplan einkassierte
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bc. Stade. Lange Zeit sprach so gut wie niemand öffentlich über die Luxushotel-Pläne neben dem Stader Veranstaltungszentrum Stadeum. Seit Anfang 2013 das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg den städtischen Bebauungsplan gekippt hatte (das WOCHENBLATT berichtete), schien das Vorhaben vorerst beerdigt zu sein. Dem ist nicht so. Die Bauleitplanung läuft weiter. Politik und Verwaltung wollen das Projekt nach wie vor verwirklicht wissen. "Wir schaffen derzeit die planungsrechtlichen Grundlagen", bestätigt der Erste Stadtrat Dirk Kraska dem WOCHENBLATT.

In seinen nächsten Sitzungen Anfang des Jahres 2015 bekommen zunächst der Stadtentwicklungsausschuss und danach der nicht-öffentliche Verwaltungsausschuss den Auslegungsbeschluss für den überarbeiteten B-Plan-Entwurf zur Abstimmung vorgelegt. Letztlich segnet dann der Rat den B-Plan ab.
Wie berichtet, plant der Eigentümer der "Aluminium Oxid Stade" (AOS), Victor Dahdaleh, bereits seit 2006 ein Fünf-Sterne Hotel mit Tagungs- und Wellnessbereich und rund 140 Zimmern in der Hansestadt. Detaillierte Architekten-Entwürfe wurden der Öffentlichkeit vorgestellt, die nicht überall auf Begeisterung stießen.

Vinco Topic, Betreiber des Hotels "Stader Hof" unmittelbar neben dem Stadeum, klagte erfolgreich gegen den B-Plan. Nach Ansicht der Richter genieße der "Stader Hof" einen besonderen Schutzstatus. Grund: Gemäß der Erbbaurechtsverträge aus dem Jahr 1988 sollen Hotel und Stadeum eng miteinander kooperieren - wozu es jedoch nach Ansicht der Stadtoberen in der Realität nur unzureichend kam. Kraska: "Das Gericht hat uns damals gesagt, dass wir diesen Umstand, dass das Hotel auf einem Erbbaugrundstück steht, nicht gewürdigt hätten."

Nun hat die Stadt versucht, den B-Plan entsprechend dem Urteil des Gerichtes anzupassen, die ursprünglichen Pläne der "AOS" sind aber noch immer die gleichen. Der Umfang des Projektes habe sich laut "AOS"-Geschäftsführer Volker Richter nur minimal verändert: "Wir planen weitgehend das gleiche Hotel wie vor zwei Jahren." Lediglich die Zimmeranzahl habe sich geringfügig reduziert. Von der Stadt war zu erfahren, dass die zulässige Höhe des Gebäudes von sechs auf fünf Stockwerke reduziert wurde. Richter äußert sich vorsichtig, was den Zeitpunkt für den Spatenstich für das neue Hotel anbelangt: "Wir warten jetzt erst einmal ab, bis wir Baurecht haben."

Denn es gilt als sicher, dass auch der neue B-Plan beklagt wird. Vinco Topic kündigt gegenüber dem WOCHENBLATT an, dass er gegen die Planungen juristisch vorgehen wird. Denn: Am besonderen Schutzstatus des "Stader Hof" habe sich nichts geändert. "Die Erbbaurechts-Verträge sind eindeutig", so Topic.

Dirk Kraska sagt jedoch klipp und klar: "Es darf nicht Aufgabe der Bauleitplanung sein, Konkurrenzschutz zu betreiben." Die Stadt erhoffe sich von dem neuen Hotel Synergieeffekte für die lokale Wirtschaft sowie eine Ankurbelung des Tagungsgeschäftes im Stadeum - bisher ein Schwachpunkt des 1988 errichteten Veranstaltungszentrums.

• Mit dem Erbbaurechtsvertrag ist die Stadt Stade vor 25 Jahren ein privates Vertragsverhältnis mit dem "Stader Hof" eingegangen. Damals hieß es: Der städtische Kulturtempel "Stadeum" (Baujahr 1988) und der benachbarte "Stader Hof" (1989) bilden eine Einheit. Die Laufzeit des Kontraktes beträgt 75 Jahre.

Redakteur:

Björn Carstens aus Buxtehude

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