Beschluss ist nicht rechtswidrig
thl. Stelle. Schlappe für Stelles Bürgermeister Uwe Sievers: Die Kommunalaufsicht hat den Beschluss des Verwaltungsausschusses zur Aussetzung des Bauleitverfahrens für die Erweiterung der Biogasanlage an der Lohchaussee geprüft und ist zu dem Schluss gekommen, dieser sei "nicht rechtswidrig und nicht zu bestanden".
Wie das WOCHENBLATT berichtete, hatten sowohl der Planungs- als auch der Verwaltungsausschuss gegen die Stimmen der CDU mehrheitlich die Aussetzung des Verfahrens durchgeboxt, damit das Grundwasser zunächst auf mögliche Nitratbelastungen durch die jetzige Anlage untersucht werden kann. Sievers hatte daraufhin den Beschluss der Kommunalaufsicht zur Prüfung vorgelegt, weil er befürchtete, die Gemeinde könne sich mit dieser Entscheidung schadensersatzpflichtig machen.
In dem Schreiben der Kommunalaufsicht heißt es u.a.: "Eine wissenschaftliche Untersuchung des Grundwassers, von der der Verwaltungsausschuss das weitere Verfahren abhängig gemacht hat, hat zwar keine entscheidungserhebliche Bedeutung bei der Abwägung der privaten und öffentlichen Belange. Das hat auch die Stabsstelle für Kreisentwicklung und Wirtschaftsförderung des Landkreises bestätigt. Dennoch ist der Beschluss des Gremiums, das Verfahren bis zum Vorliegen eines entsprechenden Gutachtens auszusetzen, nach meiner Ansicht weder ermessensfehlerhaft noch aus anderen Gründen als rechtswidrig anzusehen.“
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.