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Millionenschaden im Buchholzer Freibad

Das ungeliebte Unternehmen in Stelle

Jörg Ruschmeyer sieht die Gemeinde im Recht
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Gewerbeaufsichtsamt genehmigt Ansiedlung der Deutschen Derustit in Stelle / Politische Mehrheit will dagegen klagen

thl. Stelle. Gleich zu Beginn des neuen Jahres musste sich der Verwaltungsausschuss (VA) der Gemeinde Stelle am Montagabend mit einem heißen Thema auseinandersetzen: die geplante Ansiedlung des Stahlbearbeitungsbetriebes "Deutsche Derustit" im Gewerbegebiet Fachenfelde.
Hatte der VA noch im September vergangenen Jahres das Ansinnen des Unternehmens abgelehnt, hat das als Entscheidungsträger zuständige Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg mittlerweile das Einvernehmen der Gemeinde ersetzt und eine Baugenehmigung erteilt. "Das Amt hat auch die sofortige Vollziehung angeordnet", so Jörg Ruschmeyer, Leiter der Stabstelle Gemeindeentwicklung und Wirtschaftsförderung im Rathaus, im Gespräch mit dem WOCHENBLATT. Übersetzt bedeutet das, das Unternehmen dürfte sofort mit dem Bau beginnen. Sowohl gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung als auch gegen die erteilte Baugenehmigung hat der VA mehrheitlich entschieden, eine Klage einzureichen.
Laut Insider begibt sich die Kommune damit auf ganzes dünnes Eis. Die "Deutsche Derustit" habe, bevor sie das Areal in Stelle gekauft habe, bei der Verwaltung vorgesprochen und dort grünes Licht für eine Ansiedlung bekommen, heißt es. Auch die ersten beiden Anträge auf kleinere Befreiungen aus dem Bebauungsplan seien noch einstimmig im VA verabschiedet worden. Erst als die "Derustit" den Schornstein aus Naturschutzgründen von 15 auf 35 Meter erhöhen wollte, schlug eine Ratsmehrheit quer und lehnte das Ansinnen ab (das WOCHENBLATT berichtete). Eigentlicher Grund: Die "Deutsche Derustit" ist ein Fachbetrieb für die Oberflächenbehandlung von Stahl und Edelstahl. Dafür wird von der Firma sogenannte Flusssäure eingesetzt, die schwerste Verätzungen verursachen kann. Deswegen wollen einige Politiker die Ansiedlung jetzt verhindern. Gutachten haben allerdings schon ergeben, dass der Wert der freigesetzten Säure den gesetzlichen Grenzwert um ein Vielfaches unterschreitet.
Drohen der Gemeinde wegen dem Rechtsstreit unter Umständen Schadensersatzforderungen? Das glaubt Jörg Ruschmeyer nicht: "Der Ansiedlung wurde im Genehmigungsverfahren widersprochen. Wir haben uns da völlig korrekt verhalten." Ob die "Deutsche Derustit" und im Ernstfall ein Richter das auch so sieht, bleibt offen.

Redakteur:

Thomas Lipinski aus Winsen

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