Jetzt geht es um die Kosten des Massenrauschs

Der Angeklagte Stefan S. bei der Urteilsverkündung | Foto: bc
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(bim). Psychotherapeut Stefan S. ist kürzlich relativ glimpflich davongekommen: Wegen des Besitzes und Überlassens von Betäubungsmitteln war er im vergangenen November vom Landgericht Stade zu einer 15-monatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden (das WOCHENBLATT berichtete). Weil der heute 53-Jährige im September 2015 für einen Massenrausch von 27 Seminarteilnehmern in einer Tagungsstätte in Handeloh-Inzmühlen und damit für einen Großeinsatz mit mehr als 160 Rettungskräften verantwortlich war, den es zuvor in der Region nicht gegeben hatte. Demnächst muss sich Stefan S. aber noch auf hohe Geldforderungen einstellen, denn der gesamte Einsatz kostete einer Expertenschätzung zufolge rund 60.000 Euro.
Bereits im vergangenen Dezember habe der Landkreis Harburg Kontakt zur Staatsanwaltschaft aufgenommen, berichtete Kreissprecher Bernhard Frosdorfer auf WOCHENBLATT-Anfrage. Sobald das Urteil rechtskräftig und zugestellt sei - voraussichtlich noch diesen Monat - werde der Landkreis einen Kostenbescheid an den Verurteilten schicken. Die Kosten, die der Landkreis geltend macht, betragen dabei "nur" rund 7.000 Euro Personal- und Einsatzkosten. Davon 5.000 Euro für die drei Notärzte, den Leiter des Rettungsdienstes, den Einsatz zweier Fahrzeuge der Kreisfeuerwehr und die Verstärkung der Leitstelle sowie 2.000 Euro, u.a. für Verbandsmaterial, Wolldecken und Spritzen. Hinzu kommen die Kosten der weiterhin eingesetzten Feuerwehrkräfte, die die Kommunen geltend machen können, die Transport- und Versorgungskosten der Rettungsorganisationen wie DRK und Johanniter, den die Krankenkassen einfordern können, sowie der Polizeieinsatz, für den das Land in Vorleistung getreten ist.

Redakteur:

Bianca Marquardt aus Tostedt

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