Balkon-Raucher-Urteil - nur „heiße Luft“?

Mietervereins-Vorsitzender Werner Quast

(bim). Dieses Urteil ging bundesweit durch die Medien und könnte für Zündstoff sorgen: Der Bundesgerichtshof (BHG) entschied bei einem Mieterstreit in Brandenburg, dass das Rauchen auf dem Balkon stundenweise verboten werden kann, wenn sich die Nachbarn wesentlich gestört fühlen oder in ihrer Gesundheit gefährdet sehen. Die letztliche Entscheidung in solchen Fällen liegt aber bei den Gerichten vor Ort, die den Beweis antreten müssen, was eine wesentliche Beeinträchtigung ist, betont Werner Quast, Vorsitzender des Mietervereins Buchholz.
„So wie das Urteil in der Berichterstattung rüberkam, hörte es sich so an, als ob das Rauchen generell beschränkt werden kann. In der Praxis wird das aber nur auf Ausnahmefälle zutreffen“, so Quast. Seine Befürchtung ist, dass nun vermehrt Mieter zum Anwalt gehen, um ungeliebten rauchenden Nachbarn das Rauchen zu verbieten, obwohl es keine Beeinträchtigung gibt.
Das BGH-Urteil sei vielmehr als Kompromiss zu verstehen: „Einerseits haben Mieter das Recht, ihre Wohnung frei von Belästigungen durch Tabakrauch nutzen zu können. Andererseits haben Mieter das Recht, ihre Lebensbedürfnisse in ihrer Wohnung zu verwirklichen, und hierzu kann auch das Rauchen gehören“, so Quast.
Wenn eine Beeinträchtigung erwiesen sei, könne das Rauchen auf bestimmte Zeiten beschränkt werden. „Damit können beide Seiten gut leben“, so Quast.
Einen solchen Mieterstreit wie in Brandenburg habe er hier aber noch nicht erlebt, sagt der Mietervereinsvorsitzende. Er appelliert ohnehin an die Nachbarn, aufeinander zuzugehen und nicht mit der Stoppuhr Raucher- und Nichtraucherzeiten zu kontrollieren.
Bei dem Nachbarschaftsstreit in Brandenburg, bei dem die nichtrauchenden Kläger zuvor zweimal vor Gericht gescheitert waren, hat der BGH den Fall zurück ans Landgericht Potsdam verwiesen, das nun die Beweisführung antreten muss. Das, so stellt sich Werner Quast vor, dürfte schwierig werden. „Wie will man das richtig prüfen?“, fragt er. Denn ob der Zigarettenrauch stört, müsse bei einem Ortstermin herausgefunden werden. Dann sei vermutlich auch entscheidend, dass der Wind aus einer bestimmten Richtung kommt. Oder es müsse windstill sein.
Somit wäre ein solcher Mieterstreit in vielen Fällen sicherlich nur „heiße Luft“.

Redakteur:

Bianca Marquardt aus Tostedt

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