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Helfen Sie noch?
Vom Helfer zum Opfer

In den Hinterhalt gelockt: Ähnlich wie auf diesem Symbolfoto erging es Frauen, die helfen wollten
  • In den Hinterhalt gelockt: Ähnlich wie auf diesem Symbolfoto erging es Frauen, die helfen wollten
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Foto: Helena GARCIA@AdobeStock.com

JOBS und KARRIERE

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(red). Eine Vergewaltigung ist an sich schon ein fürchterliches Verbrechen. Dass jüngst auch Frauen Opfer wurden, die eigentlich helfen wollten, ist an Grausamkeit nicht zu überbieten. Mitte März waren in Hamburg binnen kürzester Zeit drei Frauen vergewaltigt worden, die von vermeintlich Hilfebedürftigen - mit Hilferufen oder vorgetäuschten Autopannen - in einen Hinterhalt gelockt worden waren. Das WOCHENBLATT fragte seine Leserinnen: Würden Sie in solchen Situationen noch helfen?
• „Wenn ich Hilferufe höre, rufe ich die Polizei an“, sagt Gundula Dultz (70) aus Buxtehude. „Das mache ich aber nicht erst seit den aktuellen Vorfällen so, sondern schon seit vielen Jahren, weil ich schon in meiner Jugend im Ausland vor vorgetäuschten Notfällen gewarnt wurde. Tatsächlich vorgekommen ist es aber erst ein Mal, dass ich nachts aus einem Schrebergarten Hilferufe gehört und die Polizei informiert habe.“
• „Höre ich jemanden um Hilfe rufen, werde ich wohl helfen, auch nach diesen Vorfällen“, sagt Jelka Deitrich (37) aus Buxtehude. „Allerdings würde ich das nach dem, was in Hamburg passiert ist, eher in Begleitung machen. Ich war auch schon in einer solchen Situation und habe die Polizei gerufen. Meiner Meinung nach ist es aber besser, sich zum Hilfeleisten jemanden dazuzuholen, als blindlings den Superhelden zu spielen und dadurch selbst in Gefahr zu geraten.“
• Nadine Hartleff (43) aus Drochtersen hat eine klare Meinung: „Ich würde ohne zu zögern sofort die Polizei anrufen. Jeder hat doch mittlerweile ein Handy dabei.“
• Sigrid Schramm (52) aus Franken will vorsichtig vorgehen: „Ich würde aus sicherer Entfernung fragen, was los ist, und die Polizei rufen. Ich würde auch nicht nachts mit dem Auto anhalten, wenn jemand mit Warnblinker an der Straße parkt. Dafür hat man doch das Handy.“
• „Ich werde weiterhin helfen. Man weiß ja nie, ob es nicht doch ernst ist“, sagt Anja Mumberg (37) aus Buchholz. „Aber es ist schon schlimm, dass man heute selbst Angst haben muss!“
• Im Landkreis Stade lag die Anzahl der Sexualdelikte, ebenso wie im Jahr davor, bei 117 Taten.
• Fälle wie die in Hamburg geschehenen gab es im Landkreis Harburg bislang nicht. Im Jahr 2015 wurden bei der Polizei 17 Vergewaltigungen und 17 sexuelle Nötigungen und im vergangenen Jahr 15 Vergewaltigungen und elf sexuelle Nötigungen zur Anzeige gebracht.

Muss man Hilfe leisten? Das sagt ein Rechtsanwalt

Gilt es als unterlassene Hifeleistung, wenn jemand die persönliche Hilfe zum Schutz der eigenen Person versagt? Das WOCHENBLATT fragte bei Rechtsanwalt Thomas Rieche aus Tostedt nach: „Entsprechende Urteile zu Fällen der ‚Hilfefalle‘ konnte ich nicht finden, wenn es diese überhaupt schon gibt, denn die Masche ist ja ziemlich neu.
Laut Vorschrift muss jeder die Hilfe leisten, zu der er körperlich, geistig oder der Ausbildung nach in der Lage ist und die ihm zumutbar ist, ohne sich selbst in erhebliche eigene Gefahr zu bringen. Ist die Übermacht der Angreifer zu groß, braucht man kein ‚Draufgängertum‘ zeigen oder aussichtslose Hilfe leisten. Beispiel: Ein Nichtschwimmer braucht nicht ins tiefe Wasser springen.
Fraglich ist also, ob die Befürchtung einer Frau, in eine solche Hilfefalle zu geraten, die Zumutbarkeit verneinen lässt.
Zudem muss die Hilfe ja auch nicht eigenhändig erfolgen. Eine zumutbare Hilfeleistung kann in jedem Fall auch darin bestehen, Hilfe zu rufen, sei es die Polizei oder Feuerwehr/RTW oder andere Passanten. Traut sich eine Frau daher nicht, eigenhändig Hilfe zu leisten, bliebe doch immer das Erfordernis Hilfe zu rufen. Dies dürfte immer zumutbar und möglich sein.“

Redakteur:

Bianca Marquardt aus Tostedt

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